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Fördermittel sind für viele Unternehmen echte Wachstumshebel. Gleichzeitig zeigt unsere Umfrage klar: Die größte Hürde ist die Unklarheit bei Förderprogrammen. 57 Prozent geben an, dass sie nicht genau wissen, welche Programme passen, welche Bedingungen gelten und wie man sinnvoll startet. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen konkrete, praxiserprobte Schritte, um diese Hürde strukturiert zu überwinden, ohne sich in der Förderdynamik zu verlieren.

Warum „Unklarheit“ entsteht

Die Förderlandschaft ist vielschichtig: Kommunale, Landes-, Bundes- und EU-Programme verfolgen unterschiedliche Ziele und passen Fristen und Richtlinien regelmäßig an. Dazu kommen spezifische Förderlogiken mit Förderquoten, beihilferechtlichen Grenzen, förderfähigen Kostenarten und mitunter komplexen Konsortialanforderungen. In Unternehmen führt das häufig zu interner Unsicherheit: Wer übernimmt die Verantwortung, wie setzen wir Prioritäten, und wie übersetzen wir unser Vorhaben in die Logik eines passenden Programms? Diese Mischung aus Vielfalt, Dynamik und formalen Anforderungen erzeugt genau die Unklarheit, die viele Teams bremst.

Top 3 Förderprogramme (für den schnellen Einstieg)

Für einen ersten Überblick helfen diese drei Programme, die in vielen Vorhaben einen guten Zugang bieten. Nachfolgend jeweils kurz: wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Förderung sein kann und ob Branche/Größe eine Rolle spielt.

  • Forschungszulage
    • Wer: Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland.
    • Förderung: Steuerliche Förderung, Fördersumme bis zu 4,2 Mio. Euro (Deckel der anrechenbaren Zulage; abhängig von förderfähigen F&E-Personalkosten und Auftragsforschung).
    • Abhängigkeiten: Branchenoffen; keine wettbewerbliche Auswahl, sondern gesetzlich geregelt.
  • ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
    • Wer: Vor allem KMU, ggf. mit Forschungseinrichtungen als Partner.
    • Förderung: Zuschuss, typischerweise 40–60 % fĂĽr KMU; maximale Fördersumme bis zu 690.000 Euro (abhängig von Projektart und Modul).
    • Abhängigkeiten: Branchenoffen, klar KMU-fokussiert; Größe und Kooperationsform beeinflussen die Quote.
  • KMU-innovativ (BMBF)
    • Wer: Forschungsstarke KMU; oft in Verbund mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen.
    • Förderung: Zuschuss fĂĽr industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Förderquoten fĂĽr KMU sind in der Regel höher als fĂĽr groĂźe Partner. Die maximalen Fördersummen variieren je Förderlinie und Projektumfang.
    • Abhängigkeiten: Thematische Förderlinien (z. B. Digitalisierung, Bioökonomie, Medizintechnik); Passung zum Technologiefeld ist entscheidend.

Hinweis: Konkrete Fördersummen und Quoten hängen von Projektart, Modul und aktueller Richtlinie ab. Eine präzise Einordnung erfolgt am besten anhand Ihres konkreten Vorhabens.

Ist die Beantragung von Fördermitteln mit einem Berater sinnvoll?

Förderanträge sind mehr als Formulare. Entscheidend ist die Übersetzung einer Idee in die Logik des jeweiligen Programms: Welche Aspekte sind zentral, wo liegt der Kernnutzen, wie werden Wirkung und Machbarkeit plausibel gemacht? Ein erfahrener Berater bringt hier Perspektive und Struktur ein. Er hilft, aus vielen Möglichkeiten die wirklich passenden Programme zu wählen, und sorgt dafür, dass die Argumentation klar bleibt – von der ersten Skizze bis zum finalen Antrag. Gerade in den feinen Abstimmungen – was betont, was weggelassen, wie der rote Faden geführt wird – entsteht Qualität, die sich in der Bewertung bemerkbar macht.

Ebenso wichtig ist die Prozessführung. Zeitpläne, Zuständigkeiten, Abstimmungen und Rückfragen müssen so orchestriert werden, dass das Tagesgeschäft nicht ins Stocken gerät. Ein professioneller Blick erkennt typische Fallstricke früh, bündelt die relevanten Nachweise und klärt offene Punkte mit den Programmstellen rechtzeitig. Das reduziert Reibung, verkürzt Iterationsschleifen und bewahrt die innere Konsistenz des Antrags.

Schließlich ändert sich die Landschaft fortlaufend: Programme werden angepasst, Fristen verschieben sich, Auslegungshinweise werden präzisiert. Aktuelles Know-how und geübtes Text- und Bewertungsverständnis stellen sicher, dass Anträge nicht nur formal korrekt, sondern inhaltlich anschlussfähig sind. So entsteht eine überzeugende, passgenaue Darstellung mit spürbar besseren Erfolgsaussichten – und einem Prozess, der sich für das Team beherrschbar anfühlt.

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Wer wird gefördert – und wie viel? 

ZIM adressiert vor allem KMU, unterstĂĽtzt aber auch größere Unternehmen – in Zusammenarbeit mit KMU und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung: regelmäßige Umsätze und eine solide finanzielle Basis. Gefördert werden innovative FuE-Projekte mit 6 bis 36 Monaten Laufzeit.  

  

  • Einzelprojekte: bis zu 690.000 € 
  • Kooperationsprojekte: bis zu 560.000 € pro Unternehmen 
  • Forschungseinrichtungen: bis zu 280.000 € 
  • Maximale Gesamtförderung pro Kooperationsprojekt: 3 Mio. € 

  

Wenn Ihr Projekt echten Mehrwert schafft, bringt ein ZIM-Antrag Sie von der Idee in die Umsetzung.  

Warum Ignite? Weil Full-Service den Unterschied macht 

Mit Ignite holen Sie sich ein Team, das den Förderdschungel kennt – und Ihren Weg hindurch freimacht: 

  

  • Passgenaue Analyse Ihrer Förderchancen 
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  • Kommunikation mit Förderstellen – wir sprechen die Sprache der PrĂĽfer 
  • Projektmanagement & Nachbetreuung bis zur erfolgreichen Mittelverwendung 

  

Kurz gesagt: höhere Erfolgsquote, maximierte Fördersumme, rechtliche Sicherheit – und Sie sparen Zeit fĂĽr das, was zählt: Ihr Kerngeschäft.  

embeteco by ignite: Netzwerke die Wirkung entfalten 

Durch die Ăśbernahme von embeteco haben wir unsere Kompetenz im ZIM-Management deutlich ausgebaut. Unser Team unterstĂĽtzt Sie bei der Entwicklung, Koordination und Verwaltung von Innovationsnetzwerken – damit Partner, Projekte und Potentiale optimal zusammenfinden. So werden aus guten Ideen starke VerbĂĽnde mit maximaler Förderwirkung.  

Versteckte Potentiale? Wir machen sie sichtbar  

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Nordrhein-Westfalen hat viele Möglichkeiten, Projekte fördern zu lassen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Kommunen und Einrichtungen profitieren davon. Wer in Innovation, Digitalisierung, Energieeffizienz oder Klimaschutz investieren will, kann Zuschüsse, günstige Kredite und Beratungsangebote erhalten. In diesem Beitrag stellen wir drei wichtige Förderprogramme in NRW vor, von den Ihr Unternehmen profitieren kann.

 

Förderprogramme in NRW

1. Mittelstand Innovativ & Digital NRW

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Nordrhein-Westfalen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für anstehende Digitalisierungsvorhaben.

Das Programm ist branchenoffen besteht aus mehreren Teilprogrammen mit unterschiedlichen Ausrichtungen:

  • MID-Digitalisierung: Zuschuss fĂĽr die Umsetzung von Digitallösungen mit einer Fördersumme bis zu 15.000 Euro. Die Förderschwerpunkte gliedern sich in digitale Produkte & Dienstleistungen und digitale Prozesse.
  • MID-Assistent: Förderung fĂĽr die befristete Neueinstellung eines Hochschulabsolventen zum Wissenstransfer in den Betrieb. Die Fördersumme hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss (maximal fĂĽnf) ab und beträgt bis zu 48.000 Euro.
  • MID-Digitale Sicherheit: Zuschuss zur Erhöhung der IT-Sicherheit (Risikoanalysen, Mitarbeitendenschulungen, Basis-Sicherheitssoftware) mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro, Mindestfördersumme 4.000 Euro und 50 % Förderquote fĂĽr KMU.

 

2. progres.nrw

progres.nrw – Klimaschutz ist ein vielseitiges Förderprogramm des Landes NRW und richtet sich je nach Teilprogramm an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen. Besonders attraktiv ist das Programm, weil es ein breites Spektrum förderfähiger MaĂźnahmen abdeckt, regelmäßig neue Aufrufe veröffentlicht und dadurch eine kontinuierliche Planung ermöglicht.

Ein Teil der förderfähigen Vorhaben:

  • thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
  • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden
  • Wasserkraftanlagen
  • Carports mit Photovoltaik-Dach
  • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
  • thermische Solaranlagen fĂĽr die Gebäudeversorgung

Die Fördersumme ist abhängig von der Art des Vorhabens.

 

3. GrĂĽndungsstipendium NRW

Das Gründungsstipendium NRW ist ein Förderprogramm, welches sich vor allem Start-ups in der Frühphase richtet, welchen einen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Das Ziel ist es, mehr Zeit für die Ausarbeitung des Geschäftsmodells zu schaffen und die Quote erfolgreicher Gründungen zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt als monatlicher Zuschuss von 1200 Euro pro Person über eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Zusätzlich erhalten Start-ups Zugang zu Coachings und Workshops über akkreditierte Netzwerke sowie Unterstützung bei Businessplan, Finanzplanung und Marktvalidierung.

 

Weitere Förderungen

Unternehmen in NRW können auch von bundesweiten Förderprogrammen profitieren. Darunter fallen zum Beispiel die Forschungszulage oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Diese zählen zu den meist genutzten und erfolgreichsten Förderprogramme in Deutschland.

Sollten Sie ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein und noch Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne, von diesen Förderprogrammen zu profitieren.

Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderprogramm in Deutschland, das sich seit 2020 als unverzichtbares Instrument in der Fördermittelwelt etabliert hat. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen und Neuerungen der Forschungszulage 2025.

 

Allgemeine Informationen im Ăśberblick

Zielgruppe: Die Zulage richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups können davon profitieren.

Förderfähige Kosten: Zu den förderfähigen Kosten gehören Löhne und Gehälter von Mitarbeitern, die direkt an F&E-Projekten arbeiten sowie Kosten für Auftragsforschung und Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Förderfähige Bereiche: FuE-Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Forschung werden von der Forschungszulage unterstützt.

Antragsverfahren: Der Antrag für die Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit der F&E-Projekte bei der BSFZ geprüft. Bei positiver Bescheinigung wird die Zulage durch das zuständige Finanzamt ausgezahlt.

Neuerungen Forschungszulage 2025

Seit dem 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung bedeutende Neuerungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) eingeführt, um Innovationen in Unternehmen aller Größenordnungen gezielt zu fördern.

1. Erhöhung der Fördersätze

Für kleine und mittelständische Unternehmen wurde der Fördersatz von 25 % auf 35 % angehoben. Dies bietet KMU einen stärkeren Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Für größere Unternehmen bleibt der Fördersatz bei 25 %.

Zusätzlich stieg die Bemessungsgrundlage für förderfähige Anwendungen von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro.

 

2. Erhöhung des Stundensatzes

Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen wurde von 40 Euro auf 70 Euro angehoben, um die tatsächlichen Kosten der FuE-Arbeiten besser abzudecken.

 

3. Vereinfachtes Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage wurde vereinfacht, um die Verrechnung mit der Steuer und die Auszahlung des Förderbetrags zu beschleunigen. Durch die verstärkte Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, was Unternehmen einen schnelleren und effizienteren Zugang zu den Fördermitteln ermöglicht.

 

Aussicht fĂĽr die Forschungszulage

Die Forschungszulage bringt in jedem Jahr Änderungen mit sich. Auch für das kommende Jahr 2026 stehen schon einige Verbesserungen und Neuerungen an. Die neuen Regelungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren wollen.

Wenn Sie mehr über die Forschungszulage 2025 erfahren möchten oder noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung in Deutschland, die es Unternehmen aller Größen und Branchen ermöglicht, ihre innovativen Projekte finanzieren zu lassen.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen den genauen Ablauf der Forschungszulage und wie Sie mit uns an Ihrer Seite zu Ihrer Förderung kommen.

 

Was und wie wird gefördert?

Das Programm unterstützt Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Projekt noch nicht begonnen hat, bereits abgeschlossen ist oder sich in der Durchführung befindet.  Die Höhe der Förderung hängt von dem Projektvolumen und der Anzahl der Mitarbeiter im Bereich FuE ab.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten und bis zu 24,5 % bei Auftragsforschung.

Große Unternehmen werden mit bis zu 25 % der Personalkosten und bis zu 17,5 % bei externer Forschung gefördert.

Wie ist der genaue Ablauf der Forschungszulage? 

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Fördermittel Beratung begleiten wir Sie Schritt für Schritt in der Antragstellung für eine Förderung. Diese Antragstellung verläuft in mehreren Schritten:

 

1. Kostenloses Erstgespräch 

Der erste Schritt zur Forschungszulage beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch. In diesem Gespräch werden die Grundlagen Ihres Projektes besprochen und die ersten Fragen zur Förderfähigkeit geklärt. Unsere Experten aus dem Vertrieb, die über tiefes technisches Verständnis verfügen und teils promoviert sind, führen dieses Gespräch.
Die Kombination aus Fachwissen und technischem Hintergrund ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Alleinstellungsmerkmals.

 

2. Beschreibung des FuE Projekts

Nach dem Erstgespräch folgt ein intensiver Workshop, in dem Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt detailliert beschrieben wird. Dieser Workshop wird von einem unserer spezialisierten, teils promovierten Berater geleitet. Es ist wichtig, dass Sie hierfür genügend Zeit einplanen, da dieser Schritt entscheidend für den Erfolg der weiteren Förderung ist. Im Anschluss übernehmen wir den gesamten Prozess, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

3. Einreichung bei der BSFZ

Der Antrag wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die BSFZ prüft das eingereichte F&E-Projekt auf seine Förderfähigkeit. Dieser Schritt ist entscheidend, da nur Projekte mit einer positiven Bescheinigung im weiteren Verlauf eine Forschungszulage erhalten können.

Bei der Prüfung wird auf förderfähige Kriterien geachtet:  

  • Planbarkeit 
  • Technisches Risiko 
  • Neuartigkeit 
  • Schöpferischkeit 
  • Ungewissheit

 

4. Einreichung beim Finanzamt

Nach der erfolgreichen Prüfung durch die BSFZ wird der Antrag, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt bearbeitet den Antrag auf finanzielle Förderung, sodass die Forschungszulage bereitgestellt werden kann.


5. Erhalt der Forschungszulage 

Der letzte Schritt im Prozess ist der Erhalt der Forschungszulage. Nach der Bewilligung durch das Finanzamt erfolgt die Auszahlung mit der nächsten Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Wir stehen Ihnen auch beim Mittelabruf zur Seite und übernehmen Aufgaben wie Controlling und Berichterstellung, um Ihnen den gesamten Prozess zu erleichtern.

Ablauf der Forschungszulage | Ignite Group

 

Sichern Sie sich den Ablauf der Forschungszulage

Die Ignite Group betreut Sie während des gesamten Prozesses der Beantragung. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch, damit Ihrer Förderung nichts mehr im Weg steht.

Am 20. August 2025 ist der neue Invest BW Aufruf gestartet, der sich auf die Bereiche “Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz” und/oder “Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie” konzentriert. Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen endet am 10. Oktober 2025 um 13 Uhr.

Hintergrund 

Invest BW ist ein regionales Förderprogramm mit dem Anspruch, die Wirtschaft in Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken. Mit einem Budget von rund 30 Millionen Euro für den aktuellen Invest BW Aufruf ist es das größte Förderprogramm für Einzelunternehmen in der Geschichte des Bundeslandes. Ziel ist es, Innovationen in zukunftsweisenden Bereichen zu fördern und Unternehmen bei der Anpassung an globale Herausforderungen und technologische Entwicklungen zu unterstützen.

ProgrammĂĽbersicht und aktueller Call

Der aktuelle Invest BW Aufruf unterstreicht die Bedeutung Baden-Württembergs als herausragende Gesundheitsregion in Europa mit enormen Innovationspotential. Angesichts veränderter Lebens- und Essgewohnheiten sowie globaler Herausforderungen und des Klimawandels steht die Ernährungsindustrie vor großen Herausforderungen. Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, neue Ideen zur Anwendung zu bringen und bestehende Technologien weiterzuentwickeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Standortresilienz zu stärken.

Materialien und Ressourcen bilden die Grundlage jeder Produktion. Priorität und industriepolitisches Ziel ist eine gesicherte Versorgung mit Materialien, da die Versorgungssicherheit zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein weiteres zentrales Handlungsfeld sind innovative Materialien, da die Wirtschaft zukünftig nachhaltiger agieren muss.

Invest BW Aufruf - Ignite Group

Die Hauptziele des Programms sind die Förderung von Innovationen und die Unterstützung nachhaltiger Entwicklungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit Sitz oder geplanter Niederlassung in Baden-Württemberg. Auch universitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen können von der Förderung profitieren, sofern die Projektleitung bei einem Unternehmen liegt. Antragsteller müssen eine ausreichende Bonität nachweisen. Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) sind von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um De-minimis-Beihilfen. Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten bereits eine Invest BW Förderung erhalten haben, sind ebenfalls nicht antragsberechtigt, es sei denn, sie reichen erneut Anträge für zuvor abgelehnte oder zurückgezogene Projekte ein.

Förderhöhe für den aktuellen Invest BW Aufruf

Einzelvorhaben können mit bis zu 650.000 Euro und Verbundvorhaben mit bis zu 1,3 Millionen Euro gefördert werden. Der Fördersatz beträgt:

  • 45% fĂĽr kleine Unternehmen
  • 35% fĂĽr mittlere Unternehmen
  • 25% fĂĽr Unternehmen mit weniger als 3.000 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern erhalten einen Fördersatz von 15%.

Antragstellung mit Ignite

Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderung im aktuellen Invest BW Call zu maximieren. Als Full-Service-Unternehmen übernehmen wir sowohl die inhaltliche als auch die administrative Antragstellung und unterstützen Sie von der Antragsaufnahme bis zur Projektabwicklung. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Antragsskizze und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Innovationsprojekte voranzutreiben!

Bayern ist eines der innovativsten Bundesländer Deutschlands und bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen. Diese Programme zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Innovationen zu fördern und die digitale Transformation voranzutreiben. In diesem Blogbeitrag liefern wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die besten Förderprogramme in Bayern und zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen optimal davon profitieren kann.

 

Förderprogramme in Bayern

1. Digitalbonus Bayern 

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das kleine Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt. Es bietet finanzielle Zuschüsse zur Implementierung digitaler Technologien und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Es gibt zwei Hauptförderarten:

  • der Digitalbonus Standard bietet einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 50 % 
  • der Digitalbonus Plus bietet bis zu 30.000 Euro fĂĽr besonders innovative MaĂźnahmen, ebenfalls mit einem Fördersatz von bis zu 50 % 

Das Programm läuft bis Ende 2027.

 

2. Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus

Das Bayerische Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) ist ein Förderprogramm, das mittelständische Unternehmen in Bayern bei der Entwicklung neuer Technologien und Produkte unterstützt. Es bietet Zuschüsse für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologieprojekte sowie Darlehen für die Anwendung neuer Technologien. Die Förderung kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten betragen, abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße.

Anträge können bis Ende 2025 eingereicht werden.

 

3. Investitionsfonds

Eine weitere Förderungsoption ist der bayerische Investitionsfonds, welcher branchenoffen und -übergreifend für alle Unternehmen in Bayern zugänglich ist. Ein zentraler Bestandteil des Fonds ist die F&E Förderung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen. Er umfasst insgesamt 350 Mio. Euro aus dem Kapitalstock der bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung, wobei mindestens 100 Mio. Euro speziell in die Automobilindustrie fließen sollen.

 

 

Weitere Förderungen

Unternehmen in Bayern können natürlich auch von bundesweiten Förderprogrammen profitieren. Darunter fallen zum Beispiel die Forschungszulage oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Diese zählen zu den meist genutzten und erfolgreichsten Förderprogramme in Deutschland.

Sollten Sie ein Unternehmen aus Bayern sein und noch Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne, von diesen Förderprogrammen zu profitieren.

Kontaktieren Sie uns gerne.

 

 

 

Förderprogramme sind strukturierte Programme der öffentlichen Verwaltung und stellen finanzielle Mittel oder andere Unterstützungen bereit. Die Bundesländer spielen bei der Vergabe von Förderungen eine wichtige Rolle, da sie eine Vielzahl an Fördermitteln für Unternehmen bieten. Diese Mittel tragen zur regionalen Entwicklung bei, indem sie Projekte und Initiativen unterstützen, die auf Landesebene relevant sind.

Förderprogramme auf Landesebene

Die GRW Förderung (Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur) wird von mehreren Bundesländern genutzt, um die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen zu stärken und Standortnachteile auszugleichen. Zudem soll Beschäftigung und Einkommen gesichert und geschaffen sowie Wachstum und Wohlstand erhöht werden. Unterstützt werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen.

Ebenfalls gerne von den Bundesländern genutzt werden Förderprogramme der Europäischen Union. So nutzt Berlin den Digitalisierungszuschuss EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), um besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung digitaler Technologien, Software und IT-Infrastruktur zu unterstützen. In Hessen wird der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) genutzt, um dabei zu helfen, Beschäftigung zu steigern, Armut zu bekämpfen und Menschen weiterzubilden.

Regionale Förderprogramme

Andere Bundesländer nutzen regionale Förderprogramme, um die Wirtschaft zu stärken. Dazu zählen unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein.

 

Baden-Württemberg nutzt das Programm Invest BW, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, neue wirtschaftliche Chancen zu erschließen und gesellschaftliche sowie sicherheitsrelevante Herausforderungen anzugehen.

Bayern hat die Laufzeit für den Digitalbonus Bayern bis zum 31.12.2027 festgelegt, um die digitale Transformation in kleinen Unternehmen zu fördern.

In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Umstellung auf erneuerbare Energien.

Nordrhein-Westfalen nutzt das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) um die Wirtschaftskraft zu stärken, Investitionen zu fördern, Transformationen anzukurbeln, den Mittelstand zu stärken, Standortbedingungen zu verbessern und den Strukturwandel zu flankieren.

Das Saarland nutzt das Zentrale Technologieprogramm Saar (ZTS), um Prozess und Produktinnovationen zu fördern. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte und Technologien.

In Sachsen unterstützt das Förderprogramm Regionales Wachstum kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Sachsen-Anhalt nutzt das Förderprogramm Digital.Innovation, um die Digitalisierung voranzutreiben, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen.

In Schleswig-Holstein hilft das Landesprogramm Wirtschaft (LPW 2021) die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken.

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Fördermaßnahme der deutschen Bundesregierung, die Forschung und Entwicklung in Unternehmen stärken soll. Sie ist für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig der Größe oder Lage, beantragbar.

Kontaktieren Sie uns fĂĽr weitere Informationen

Es gibt noch zahlreiche weitere Förderprogramme, die von den Bundesländern genutzt werden. Wenn Sie von diesen Programmen profitieren möchten, kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch.

Wir unterstĂĽtzen Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Seite.

 

Das Forschungszulagengesetz ermöglicht Unternehmen in Deutschland eine steuerliche Förderung ihrer F&E-Aktivitäten von bis zu 35% für KMU. Dieser Beitrag erklärt die Rechtsgrundlagen, aktuell geltende Konditionen und das zweistufige Antragsverfahren mit professioneller Begleitung.

 


 

Das Forschungszulagengesetz stärkt die Innovationskraft deutscher Unternehmen durch steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E). Seit der Einführung 2019 wurden die Förderbedingungen mehrfach verbessert, zuletzt 2025, um Zugang und Fördervolumen zu erweitern. Mit über 19.000 Anträgen bis Mitte 2025 etabliert sich die Forschungszulage als wichtiges Förderinstrument.

Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?

Das Forschungszulagengesetz ist ein eigenständiges steuerliches Nebengesetz zur Förderung privatwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung. Es ergänzt das Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz und zielt darauf ab, Deutschland als Forschungs- und Innovationsstandort zu stärken.

Förderfähig sind Vorhaben in drei Kategorien:

  • Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Erlangung neuen Wissens.
  • Industrielle Forschung: Planmäßige Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse fĂĽr praktische Anwendungen.
  • Experimentelle Entwicklung: Systematische Arbeiten zur Herstellung neuer Produkte oder Verfahren.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform.

Hintergrund und rechtliche Grundlagen des Forschungszulagengesetzes

Das Forschungszulagengesetz wurde durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) eingeführt. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die Notwendigkeit, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei F&E-Investitionen zu unterstützen.

Die steuerliche Forschungsförderung ergänzt die etablierte Projektförderlandschaft und ermöglicht es Unternehmen, die Forschungszulage neben anderen öffentlichen Förderungen zu beantragen – allerdings ohne Doppelförderung derselben Aufwendungen.

Konditionen der Forschungszulage im Detail

Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25% der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition können eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte auf 35% beantragen.

Förderfähige Aufwendungen:

  • Personalkosten: Löhne und Gehälter von F&E-Mitarbeitern (dem Lohnsteuerabzug unterliegend)
  • Auftragsforschung: 60% des an externe Auftragnehmer gezahlten Entgelts
  • Stundensatz: 70 Euro je Arbeitsstunde fĂĽr Tätigkeiten ab 27. März 2024

Bemessungsgrundlage und Obergrenzen:

  • Aktuell: Maximal 12 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmensverbund
  • Maximale Forschungszulage: 3 Millionen Euro fĂĽr groĂźe Unternehmen (bei 25%) bzw. 4,2 Millionen Euro fĂĽr KMU (bei 35%)
  • Beihilfeobergrenze: 15 Millionen Euro pro Unternehmen und F&E-Vorhaben

Antragsverfahren: Unser zweistufiger Service fĂĽr Ihre Forschungszulage

Das Antragsverfahren fĂĽr die Forschungszulage erfolgt zweistufig. Wir begleiten Sie professionell durch beide Phasen:

Stufe 1: BSFZ-Bescheinigung

Was Sie tun:

  • Projektunterlagen und F&E-Dokumentation bereitstellen
  • Kostenaufstellungen und Personalzuordnungen zusammenstellen
  • Interne Abstimmung zu förderfähigen Vorhaben

Was wir fĂĽr Sie tun:

  • Analyse Ihrer F&E-Projekte auf Förderfähigkeit
  • Professionelle Antragsvorbereitung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  • Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle
  • Optimierung der Antragsunterlagen fĂĽr maximale Förderchancen

Stufe 2: Antrag beim Finanzamt

Was Sie tun:

  • Freigabe der vorbereiteten Unterlagen
  • Bereitstellung steuerlicher Informationen

Was wir fĂĽr Sie tun:

  • Vernetzung mit Steuerberatern die eng mit uns zusammenarbeiten zur vollständige Antragstellung beim zuständigen Finanzamt
  • Begleitung des Verfahrens bis zur Bewilligung
  • Nachbetreuung bei RĂĽckfragen der Behörden
  • Vollständige Projektbetreuung aus einer Hand
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Ablauf Forschungszulage Beantragung mit der Ignite Group

Vorteile der steuerlichen Forschungsförderung

Das Forschungszulagengesetz bietet Unternehmen erhebliche Vorteile:

  • Finanzielle Entlastung: Bis zu 3,5 Millionen Euro jährliche Förderung fĂĽr KMU
  • Planungssicherheit: Rechtsanspruch bei ErfĂĽllung der Voraussetzungen
  • Kombinierbarkeit: Nutzung neben anderen Förderprogrammen möglich, jedoch ohne Doppelförderung derselben Ausgaben
  • Einfacher Zugang: Keine Branchenbegrenzung, alle Unternehmensgrößen
  • Liquiditätsverbesserung: Auszahlung als Steuererstattung oder -gutschrift möglich

Entwicklungen und Ausblick

Die Attraktivität des Forschungszulagengesetzes wurde seit Einführung kontinuierlich gesteigert. Das Fördervolumen erhöhte sich um 124% seit 2020. Mit den geplanten Änderungen ab 2026 (Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro) wird die Förderung noch attraktiver.

Deutschland positioniert sich damit im internationalen Wettbewerb um Forschungsstandorte und stärkt insbesondere den innovativen Mittelstand.

Fazit: Forschungszulage optimal nutzen

Das Forschungszulagengesetz ist ein mächtiges Instrument zur Finanzierung von F&E-Aktivitäten. Mit professioneller Begleitung können Unternehmen die komplexen Anforderungen erfüllen und maximale Förderbeträge erhalten.

Starten Sie jetzt mit Ihrer Forschungszulage-Beantragung! Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten und sichern Sie sich Ihre steuerliche F&E-Förderung.
Kontaktieren Sie uns!

Dieser Blogbeitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Förderprogramme im Saarland, die speziell für den Mittelstand konzipiert sind. Das Saarland bietet eine Vielzahl an Förderungen, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Diese Programme zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Innovationen zu fördern und die digitale Transformation voranzutreiben. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen von diesen Programmen profitieren kann und kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Mittelstandspaket der saarländischen Landesregierung im Überblick

Das Mittelstandspaket der saarländischen Landesregierung ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das speziell darauf abzielt, den Mittelstand in der Region zu stärken. Es umfasst verschiedene Förderprogramme im Saarland, die auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Diese Initiative bietet finanzielle Unterstützung für Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovationsprojekte, um die Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

1. Förderprogramm: DigitalInvest KMU

Im Rahmen des Mittelstandspakets bietet das DigitalInvest KMU Programm zwei Förderstränge: die Basis- und die Plus-Förderung. Die Basis-Förderung unterstützt Unternehmen bei der Optimierung bestehender Geschäftsprozesse durch digitale Lösungen und bietet bis zu 12.500 Euro. Die Plus-Förderung zielt auf die Implementierung hochentwickelter digitaler Anwendungen ab und bietet bis zu 20.000 Euro. Kleine Unternehmen können bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben erstattet bekommen, mittlere Unternehmen bis zu 30 %.

Mehr Infos zur aktuellen Entwicklung des saarländischen Förderprogramms.

2. Förderprogramm: Nachhaltigkeit im Gastgewerbe

Ein weiteres wichtiges Förderprogramm ist das Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe. Dieses Förderprogramm im Saarland unterstützt KMU im saarländischen Gastgewerbe mit insgesamt 25 Millionen Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Ziel ist es, durch nachhaltige Praktiken die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Mehr Infos zur Tourismusförderung

3. UnterstĂĽtzung fĂĽr Startups

Für Startups stellt das Saarland 40 Millionen Euro Risikokapital zur Verfügung, um ein dynamisches und zukunftsfähiges Ökosystem zu fördern. Diese Mittel sollen privatwirtschaftliche Investitionen in innovative und digitalisierungsorientierte Projekte unterstützen. Die Start-up Förderung Saarland zielt darauf ab, das Wachstum von Start-ups zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland voranzutreiben.

Mehr Infos zur Start-Up Förderung

4. Mittelstandsbooster

Das Mittelstandspaket der saarländischen Landesregierung umfasst neben den bereits genannten Förderprogrammen auch den sog. Mittelstandsbooster. Dieser wurde im Zuge des Strukturwandels eingefĂĽhrt, um Unternehmen noch gezielter zu unterstĂĽtzen. Das Investitionsprogramm besteht aus dem “Konsortialprogramm Mittelstand” und der “Wachstumshilfe Mittelstand” und umfasst insgesamt 90 Millionen Euro fĂĽr Investitionen. Das “Konsortialprogramm Mittelstand” umfasst ein Volumen von 50 Millionen Euro und bietet den Hausbanken eine anteilige RisikoĂĽbernahme. Die “Wachstumshilfe Mittelstand” ermöglicht durch den Einsatz von 40 Millionen Euro immobilienwirtschaftliche Projekte von bis zu 200 Millionen Euro.

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Weitere Förderprogramme im Saarland

GRW fĂĽrs Saarland

Neben dem Mittelstandspaket gibt es noch weitere Förderprogramme die gezielt fĂĽr saarländische Unternehmen interessant sind. Die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) bietet beispielsweise Fördermöglichkeiten fĂĽr Investitionen in die Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die GRW-Förderung kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten fĂĽr KMU abdecken, wobei die genaue Höhe je nach Projekt und Standort variiert. Dieses Programm zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen des Saarlandes zu unterstĂĽtzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Weitere Details zur GRW-Förderung finden Sie hier.

Unternehmen im Saarland können selbstverständlich auch von Förderprogrammen auf Bundesebene profitieren, wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder der Forschungszulage, die zusätzliche Unterstützung für Innovations- und Forschungsprojekte bieten.

Kontaktieren Sie uns fĂĽr weitere Informationen

Wenn Sie ein Unternehmen im Saarland sind und von diesen Förderprogrammen profitieren möchten, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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