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ZTS Saar

Das Zentrale Technologieprogramm Saar (ZTS Saar) fördert Forschungsvorhaben von Unternehmen im Saarland mit bis zu 500.000 Euro. Was heißt das für Ihr Projekt?

Fakten vorweg

Zielgruppe

Unternehmen

Budget

€500k/Vorh.

Frist

Laufend

Standort

Saarland

Das ZTS Saar – Kompakte Fakten im Überblick

Das ZTS Saar fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland.

Zielgruppe

Privatwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland
Kleine und mittlere Unternehmen als Schwerpunkt der Förderung
Große Unternehmen mit niedrigeren Fördersätzen
Saarländische Forschungseinrichtungen in Kooperationsvorhaben
Keine Förderung für öffentliche und gemeinnützige Unternehmen

Voraussetzungen

Betriebsstätte im Saarland
Privatwirtschaftliches Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
Erfüllung der KMU-Kriterien (kleine und mittlere Unternehmen)
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Vollständige Unterlagen für die zweistufige Antragstellung

Förderfähige Kosten

Personalkosten für Forschung und Entwicklung (FuE)
Restkosten als Pauschale (40% der direkten Personalkosten)
Externe technische Dienstleistungen (bis zu 50% der Kosten)
Gehälter für neues FuE-Personal (50%, max. 2.000€ monatlich, 12 Monate)
Projektbezogene direkte Kosten des Vorhabens

Details zum ZTS Saar

Das ZTS Saar ist das Technologieprogramm des Saarlandes. Es fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen, die im Saarland eine Betriebsstätte haben. Vergeben wird die Förderung vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes. Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 1. Juli 2021. Sie erhalten einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung: Das Land übernimmt einen Anteil Ihrer förderfähigen Kosten.

Im Unterschied zu bundesweiten Förderprogrammen ist das ZTS Saar an einen Standort gebunden. Gefördert werden außerdem nicht nur Einzelvorhaben, sondern auch Kooperationen zwischen Unternehmen und saarländischen Forschungseinrichtungen. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich die Förderung mit der steuerlichen Forschungszulage kombinieren.

Das Besondere ist die Höhe der Förderung für ein einzelnes Vorhaben. Für ein Unternehmensvorhaben sind bis zu 500.000 Euro möglich. Diesen Betrag erhalten Sie als Zuschuss und zahlen ihn nicht zurück.

Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland. Ihr Unternehmen muss auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Fördersätze für große Unternehmen sind ebenfalls geregelt.

Die erste Bedingung können Sie selbst prüfen. Entscheidend ist, dass Ihr Unternehmen im Saarland eine Betriebsstätte hat und das Vorhaben dort durchführt. Ein Sitz in einem anderen Bundesland reicht dafür nicht aus.

Nicht antragsberechtigt sind öffentliche und gemeinnützige Unternehmen sowie Unternehmen, die institutionell gefördert werden. Bei Kooperationsvorhaben können zusätzlich saarländische Forschungseinrichtungen einbezogen werden. Sie sind dann Partner in Ihrem Vorhaben und werden mit einer eigenen Obergrenze gefördert.

Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das können Einzelvorhaben Ihres Unternehmens sein oder Kooperationsvorhaben mit einer saarländischen Forschungseinrichtung.

Förderfähig sind vor allem die Personalkosten für Forschung und Entwicklung. Dazu kommt eine Pauschale für die Restkosten in Höhe von 40% der direkten förderfähigen Personalkosten. Externe technische Dienstleistungen sind mit bis zu 50% der Kosten förderfähig. Rechnen Sie Ihr Vorhaben deshalb vom Personal her, denn die Personalkosten bestimmen auch die Höhe der Pauschale.

Neues Personal für Forschung und Entwicklung wird gesondert gefördert, mit 50% des Bruttogehalts, höchstens 2.000 Euro pro Monat und für bis zu 12 Monate. Weitere projektbezogene direkte Kosten Ihres Vorhabens sind ebenfalls förderfähig.

Sie erhalten einen Zuschuss zu Ihren förderfähigen Kosten. Wie hoch der Anteil ausfällt, richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens.

Bei Einzelvorhaben erhalten kleine Unternehmen bis zu 45%, mittlere Unternehmen bis zu 35% und große Unternehmen bis zu 25%. Bei Kooperationsvorhaben steigen diese Sätze um 15 Prozentpunkte, also auf bis zu 60% für kleine, 50% für mittlere und 40% für große Unternehmen. Für einzelbetriebliche Vorhaben als De-minimis-Beihilfe, also als kleine Beihilfe mit eigener Obergrenze, gelten 45% für kleine und 35% für mittlere Unternehmen.

Je Unternehmensvorhaben sind höchstens 500.000 Euro Zuschuss möglich. Den übrigen Teil der Kosten tragen Sie selbst.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Analyse und Identifikation

  • Unternehmen & Vorhaben prüfen
  • Passende Programme finden
  • Auf maximale Zuschüsse

Strategieentwicklung

  • Maßgeschneiderte Strategie
  • Auf Ihre Ziele abgestimmt
  • Programme kombinieren

Antragstellung und Dokumentation

  • Komplette Antragserstellung
  • Unterlagen vollständig & korrekt
  • Höhere Bewilligungschancen

Kommunikation mit Förderstellen

  • Kontakt mit Behörden
  • Abstimmung mit Förderstellen
  • Ihre Interessen vertreten

Projektbegleitung und Nachbetreuung

  • Begleitung über die Laufzeit
  • Förderauflagen einhalten
  • Auszahlung & Verwendungsnachweis

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Zeitersparnis

  • Fokus aufs Kerngeschäft
  • Aufwand liegt bei uns
  • Schnellerer Antrag

Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten

  • Weniger bekannte Programme
  • Clevere Kombinationen
  • Volles Förderpotenzial

Höhere Erfolgsquote

  • Expertise aus vielen Anträgen
  • Bessere Bewilligungschancen
  • Weniger Ablehnungen

Maximierung der Fördersumme

  • Höchstmögliche Förderung
  • Alle Hebel ausschöpfen
  • Mehr aus jedem Projekt

Rechtssicherheit

  • Alle Vorgaben erfüllt
  • Revisionssichere Nachweise
  • Kein Rückforderungsrisiko

Zahlen, an denen Sie uns messen können

15.000+

Förderanträge in den letzten fünf Jahren

Förderscan starten

Häufige Fragen über ZTS Saar

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie Ihre Projektidee zur Vorprüfung ein. Passt das Vorhaben, folgt der förmliche Antrag. Nach der Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid, der Ihre Förderung festsetzt.

Die Entscheidung trifft das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes. Dieses Ministerium vergibt die Landesförderung. In das Verfahren ist zusätzlich ein Projektträger eingebunden.

Nein. Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt sein. Eine rückwirkende Förderung für bereits gestartete Projekte ist nicht vorgesehen. Planen Sie den Antrag deshalb fest in Ihren Projektstart ein.

Bei Vorhaben, die aus dem EFRE mitfinanziert werden, ja. EFRE steht für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Solche Vorhaben brauchen einen erkennbaren Bezug zu den Innovationsschwerpunkten des Saarlandes.

Das ZTS Saar wird in der EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 fortgeführt und ist bis Ende 2027 verlängert. Anträge sind in dieser Zeit laufend möglich, feste Einreichungstermine gibt es nicht.

Nein. Die 500.000 Euro gelten für das Vorhaben eines einzelnen Unternehmens. Bei Kooperationsvorhaben liegt die Grenze bei 400.000 Euro, für eine beteiligte Forschungseinrichtung bei 250.000 Euro.

Nur in geringem Umfang. Bei Vorhaben eines einzelnen Antragstellers dürfen höchstens 24,9% des Kapitals oder der Stimmrechte in öffentlicher Hand liegen. Prüfen Sie diesen Anteil vor dem Antrag.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Sie planen im Saarland ein Forschungsprojekt und haben noch nicht begonnen? Jetzt Kontakt aufnehmen und Zuschuss sichern!