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Förderung für Mobilität und Logistik

Unternehmen in Mobilität und Logistik stehen vor mehreren Umstellungen gleichzeitig: Antriebe verändern sich, Infrastruktur muss neu aufgebaut oder angepasst werden, und die Steuerung von Flotten, Depots und Netzwerken wird zunehmend datengetrieben. Viele dieser Vorhaben benötigen Kapital, lange bevor sich Effizienzgewinne oder neue Geschäftsmodelle rechnen. Genau hier kann öffentliche Förderung ansetzen, auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Sie unterstützt Investitionen, Entwicklungsprojekte und Transformationsvorhaben, die Mobilität und Logistik nachhaltiger, vernetzter und widerstandsfähiger machen.

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Die Entwicklungen, die Ihre Roadmap prägen

Vernetzte und automatisierte Systeme. Automatisierung, Vernetzung und Daten verändern Fahrzeuge, Flotten und Logistiknetze, wo Sicherheit und Systemintegration technisch noch offen sind.

Widerstandsfähige und effiziente Logistik. Volatile Lieferketten und Kostendruck treiben Innovationen in Routenplanung, Lagertechnik und Flottensteuerung.

Elektrifizierung und Antriebsstrang

Batterietechnik, elektrische und hybride Antriebe sowie Entwicklungsarbeit, um neue Systeme zuverlässig, sicher und seriennah nutzbar zu machen.

Lade- und Betankungsinfrastruktur

Ladepunkte, Wasserstoffbetankung, Netzanbindung und Energiemanagement, insbesondere dann, wenn Skalierung, Verfügbarkeit oder Systemintegration mitgedacht werden.

Alternative und synthetische Kraftstoffe

Kraftstoffe für Straße, Schiene, Wasser und Luft sowie Systeme zu ihrer Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung.

Vernetzte und automatisierte Mobilität

Automatisierung, Vernetzung, Sensorik, Steuerung und Datenverarbeitung, wenn Sicherheit, Zuverlässigkeit oder Skalierbarkeit technisch neu gelöst werden müssen.

Effiziente Logistik

Routenplanung, Lagerautomatisierung, multimodale Optimierung und Logistikplattformen, sofern sie über bekannte Verfahren hinausgehen und echte technische Herausforderungen lösen.

Die Programme dahinter

Für den deutschen Markt ist der mFUND das einschlägigste Fachprogramm, weil er Forschungs- und Entwicklungsvorhaben rund um digitale Anwendungen im Mobilitätsbereich fördert. Auf der Entwicklungsseite kommen daneben die Forschungszulage und das ZIM in Betracht.

Für Investition und Infrastruktur greifen der GRW-Investitionszuschuss, sofern der Standort in einem GRW-Fördergebiet liegt, sowie Förderkredite und Zuschüsse der KfW.

Auf europäischer Ebene kommen bei stark innovativen Vorhaben der EIC Accelerator und für Klimaschutztechnologien der EU Innovation Fund hinzu.

Worauf Sie in dieser Branche achten sollten

In Mobilität und Logistik scheitern Förderchancen selten daran, dass das Vorhaben grundsätzlich uninteressant ist. Häufiger liegen die Risiken in Timing, Abgrenzung und Nachweisführung.

01

Zu spät geprüft, zu früh bestellt

Bei Infrastruktur- und Investitionsprogrammen muss der Antrag in der Regel gestellt sein, bevor verbindliche Bestellungen, Lieferverträge oder Bauaufträge ausgelöst werden. Gerade bei Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur, Anlagen oder Umschlagtechnik kann eine zu frühe Beauftragung den Förderanspruch gefährden.

02

Falsche Trennung von Entwicklung und Beschaffung

Viele Mobilitätsvorhaben enthalten beides: technische Entwicklung und spätere Investition. Wenn nicht sauber getrennt wird, welche Kosten zur FuE gehören und welche zur Beschaffung oder Infrastruktur, drohen Kürzungen oder Ausschlüsse wegen unklarer Kostenabgrenzung.

03

Wirkung nicht belastbar nachgewiesen

Programme für nachhaltige Mobilität, Logistik oder Infrastruktur verlangen häufig nachvollziehbare Effekte: weniger Emissionen, höhere Effizienz, bessere Auslastung, stärkere Resilienz oder regionale Wirkung. Wenn diese Effekte nur behauptet, aber nicht mit Annahmen, Daten oder Monitoringlogik belegt werden, wird das Vorhaben schwächer bewertet.

Die Entwicklungen, die Ihre Roadmap prägen

In dieser Branche laufen zwei Förderwege nebeneinander, die selten zusammen betrachtet werden.

also Arbeit an Antrieben, Steuerung oder Automatisierung, deren Funktionieren noch nicht feststeht.

also Fahrzeuge, Ladepunkte oder Umschlagtechnik.

Wer nur den Beschaffungsweg kennt, übersieht regelmäßig, dass an anderer Stelle im Haus Entwicklungsarbeit läuft, die eigenständig förderfähig wäre.

Wie wir arbeiten

Wir beginnen nicht beim Antrag, sondern bei der Frage, welche Teile Ihrer Vorhaben überhaupt förderfähig sind und welchem Förderweg sie folgen. Unsere Fachleute kennen die Programme und die Bewertungspraxis in Mobilität und Logistik.

Zahlen, an denen Sie uns messen können

95%

Bewilligungsquote

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Ressources & Insights

Die Zusammenarbeit mit der Ignite Group war für uns eine große Entlastung. Dank […] der fachlichen Expertise hatten wir jederzeit das sichere Gefühl, mit unserem Förderantrag in den besten Händen zu sein.

Paula Hessing Senior Executive Assistant, MARKT-PILOT GmbH

Nach Ziel statt nach Branche einsteigen

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FAQs zur Fördermittelberatung

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Das kann möglich sein, hängt aber stark vom Programm, Fahrzeugtyp, Standort und Einsatzzweck ab. In der Regel werden Fahrzeuge nicht pauschal gefördert, sondern nur dann, wenn sie Teil eines förderfähigen Investitions-, Infrastruktur- oder Transformationsvorhabens sind, etwa bei emissionsarmen Antrieben, betrieblicher Lade- oder Betankungsinfrastruktur oder speziellen Anwendungen im Güter- und Personenverkehr.

Ignite Group prüft solche Vorhaben im Einzelfall und begleitet passende Förderwege, wenn die Anschaffung in eine belastbare Förderlogik passt. Wichtig ist: Der Antrag muss bei vielen Programmen gestellt sein, bevor Fahrzeuge verbindlich bestellt oder Verträge unterschrieben werden.

Bei Investitions- und Infrastrukturprogrammen gilt ein Vorhaben in der Regel bereits mit einer verbindlichen Bestellung oder dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als begonnen, nicht erst mit Lieferung, Zulassung, Einbau oder Baustart. Wer vor Antragstellung verbindlich bestellt oder beauftragt, kann den Förderanspruch verlieren.

Bei Innovations- und FuE-Projekten kommt es dagegen häufig darauf an, ob bereits mit den förderfähigen Entwicklungsarbeiten begonnen wurde. Vorarbeiten wie Ideenskizzen, Markt- oder Machbarkeitsprüfungen, Partnersuche oder die interne Projektplanung können unschädlich sein. Verbindliche Entwicklungsaufträge, bezahlte externe FuE-Leistungen oder der Start der eigentlichen Entwicklungsarbeit können dagegen als Vorhabenbeginn gelten.

Die genaue Grenze hängt vom jeweiligen Programm ab. Deshalb sollte vor jeder verbindlichen Beauftragung oder dem Start eines Entwicklungsprojekts geprüft werden, welche Regeln gelten.

Wenn darin echte Entwicklungsarbeit mit technischer Unsicherheit steckt, kann sie förderfähig sein. Das gilt etwa für neue Optimierungslogiken, komplexe Datenintegration, Echtzeitsteuerung oder skalierbare Plattformansätze. Die reine Einführung, Konfiguration oder Nutzung einer bestehenden Standardlösung ist dagegen in der Regel nicht förderfähig.

Das kann möglich sein, aber meist nicht über dasselbe Instrument und nicht für dieselben Kosten. In der Praxis werden Entwicklungs- und Infrastrukturanteile sauber getrennt: FuE-Arbeiten, Softwareentwicklung oder technische Validierung können über Innovationsprogramme geprüft werden, während Ladepunkte, Anlagen, Fahrzeuge oder Standortinfrastruktur eher in Investitions- oder Infrastrukturprogramme fallen.

Entscheidend sind die Kombinationsregeln des jeweiligen Programms, beihilferechtliche Grenzen und eine klare Kostenabgrenzung. Deshalb strukturieren wir solche Vorhaben früh in Entwicklungs-, Investitions- und Infrastrukturanteile, bevor Anträge gestellt oder Aufträge vergeben werden.