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EIC Accelerator

Sie entwickeln eine innovative Technologie, ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Geschäftsmodell mit europäischem oder internationalem Marktpotenzial und suchen eine Finanzierung für die nächste Wachstumsphase? Der EIC Accelerator unterstützt Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial bei der Entwicklung und Markteinführung bahnbrechender Innovationen.

Fakten vorweg

Zielgruppe

Startup/KMU

Budget

€634 Mio.

Frist

Laufend

Standort

EU

EIC Accelerator im Überblick

Das Programm kann einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einer optionalen Kapitalbeteiligung kombinieren. Je nach Finanzierungsbedarf sind auch ein reiner Zuschuss oder eine reine Beteiligungsfinanzierung möglich. Der EIC Accelerator richtet sich insbesondere an Unternehmen, deren Innovation das Potenzial hat, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte grundlegend zu verändern. Für viele Unternehmen ist der EIC Accelerator die Finanzierung vor dem Einstieg klassischer Investoren. Er verschafft Kapital in einer Phase, in der eine Bewertung noch schwer darstellbar ist, und stärkt damit Ihre Position in späteren Verhandlungen.

Details zur EIC Accelerator

Der EIC Accelerator ist ein Förderinstrument der Europäischen Union im Rahmen von Horizon Europe. Er unterstützt Start-ups und KMU bei der Entwicklung und Skalierung technologiebasierter Innovationen mit dem Potenzial, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte grundlegend zu verändern.

Das Programm richtet sich grundsätzlich an Einzelunternehmen und nicht an Forschungsverbünde. Im Jahr 2026 stehen dafür insgesamt EUR 634 Millionen zur Verfügung, aufgeteilt in EUR 414 Millionen für den themenoffenen EIC Accelerator Open und EUR 220 Millionen für die thematischen Challenges.

Der EIC Accelerator kann einen Zuschuss von bis zu EUR 2,5 Millionen mit einer optionalen Kapitalbeteiligung von EUR 0,5 bis 10 Millionen kombinieren. Je nach Bedarf sind auch ein reiner Zuschuss oder eine reine Beteiligungsfinanzierung möglich.

Antragsberechtigt sind einzelne Start-ups und KMU mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land. Das Programm ist bewusst nicht auf Konsortien ausgelegt. Andere Organisationen können gegebenenfalls über Unteraufträge eingebunden werden, treten aber nicht als Antragsteller auf.

Small Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten können ebenfalls antragsberechtigt sein. Für sie gilt allerdings eine Einschränkung, die häufig übersehen wird: Sie können ausschließlich eine Eigenkapitalfinanzierung beantragen, nicht den Zuschuss.

Entscheidend ist neben der Unternehmensgröße der Entwicklungsstand der Innovation. Bei Antragstellung muss mindestens TRL 5 abgeschlossen sein. Die geförderten Innovationsaktivitäten liegen grundsätzlich im Bereich TRL 6 bis 8. Für Small Mid-Caps kann sich die Eigenkapitalfinanzierung auch auf die schnelle Skalierung von TRL-9-Aktivitäten beziehen.

Assoziierte Länder

Neben den EU-Mitgliedstaaten sind Unternehmen aus assoziierten Ländern antragsberechtigt. Welche Länder das sind, ändert sich im Zeitverlauf. Maßgeblich ist die offizielle Übersicht der Europäischen Kommission zur Assoziierung mit Horizon Europe.

Gefördert werden Innovationen mit hohem Risiko und hohem Wirkungspotenzial. Gemeint sind Vorhaben, die bestehende Märkte grundlegend verändern oder neue Märkte schaffen können. Typisch sind lange Entwicklungszeiten, hoher Kapitalbedarf sowie technische oder regulatorische Unsicherheiten.

Genau diese Merkmale erschweren häufig den Zugang zu einer klassischen Finanzierung. Der EIC Accelerator setzt an dieser Finanzierungslücke an und unterstützt Unternehmen bei der Weiterentwicklung, Markteinführung und Skalierung ihrer Innovation.

Beispielhafte Technologiefelder

  • Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen
  • Quantentechnologien und fortgeschrittene Rechenverfahren
  • Biotechnologie und personalisierte Medizin
  • Weltraum- und Satellitentechnologien
  • Erneuerbare Energien und Energiespeicher
  • Robotik und Automatisierung

Die Liste ist nicht abschließend. Der EIC Accelerator Open ist für Innovationen aus allen Technologiefeldern offen. Daneben gibt es die thematischen EIC Accelerator Challenges, die auf zuvor festgelegte Technologiebereiche und strategische Themen ausgerichtet sind. Entscheidend ist, dass das Vorhaben ein hohes Innovations- und Marktpotenzial aufweist und die weiteren Anforderungen des Programms erfüllt.

Der Zuschuss beträgt bis zu EUR 2,5 Millionen und deckt 70 % der förderfähigen Projektkosten. Er muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden, sofern die Förderbedingungen erfüllt und die geförderten Aktivitäten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate für die geförderten Innovationsaktivitäten.

Ergänzend kann eine Kapitalbeteiligung von EUR 0,5 bis 10 Millionen über den EIC Fund beantragt werden. Dabei erwirbt der EIC Fund Anteile an Ihrem Unternehmen. Angestrebt wird ein Anteil von 10 bis 20 %, die Obergrenze liegt bei 25 %. Dieser Teil ist optional und richtet sich an Vorhaben, deren Kapitalbedarf über den Zuschuss hinausgeht.

Welche Kombination sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel Kapital Sie brauchen und ob Sie bereit sind, Anteile abzugeben.

Das Verfahren besteht aus drei Stufen. Jede Stufe ist eine eigene Hürde, an der Anträge ausscheiden können.

  • Kurzantrag. Eine verkürzte Projektbeschreibung mit Pitchvideo. Die Einreichung ist laufend möglich.
  • Vollantrag. Bei positiver Bewertung folgt der ausführliche Antrag. Für 2026 gelten die Termine 7. Januar, 4. März, 6. Mai, 8. Juli, 2. September und 4. November, jeweils um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Die Ergebnisse der Fernbewertung werden innerhalb von etwa acht bis neun Wochen mitgeteilt.
  • Pitch in Brüssel. Die besten Vorschläge werden zu einer Präsentation vor einem Bewertungsgremium eingeladen. Die Entscheidung wird in der Regel zwei bis drei Wochen nach dem Pitch mitgeteilt.

Wie oft kann ein Antrag eingereicht werden?

Seit dem 1. Januar 2024 sind bis zu drei erfolglose Einreichungen möglich. Ein Antrag kann also höchstens dreimal abgelehnt werden, unabhängig davon, in welcher Stufe die Ablehnung erfolgt und welche Förderform beantragt wurde. Nach der dritten Ablehnung ist eine erneute Einreichung im Rahmen von Horizon Europe nicht mehr möglich.

Ein erfolgreicher Kurzantrag zählt dabei nicht als Einreichung. Wird der Vollantrag in der Fernbewertung positiv bewertet, im Pitch aber abgelehnt, zählt dies als eine erfolglose Einreichung. Anträge vor 2024 werden nicht mitgezählt.

Der EIC Accelerator ist eines der am stärksten umkämpften Programme der Europäischen Union. Der Aufwand für einen tragfähigen Antrag ist hoch und liegt in der Regel bei Personen, die parallel das operative Geschäft verantworten. Genau an dieser Stelle setzen wir an.

  • Eignungsprüfung. Wir prüfen vor dem Aufwand, ob Ihr Vorhaben die Kriterien realistisch erfüllt, und sagen es Ihnen, wenn das nicht der Fall ist.
  • Förderstrategie. Wir ordnen den EIC Accelerator in Ihre gesamte Förderlandschaft ein und prüfen, welche Programme sich sinnvoll ergänzen.
  • Antragserstellung. Wir erstellen Kurzantrag und Vollantrag und bereiten das Pitchvideo inhaltlich vor.
  • Pitch-Vorbereitung. Wir bereiten Sie auf die Präsentation vor dem Bewertungsgremium vor.
  • Projektbegleitung. Nach der Bewilligung begleiten wir Berichtspflichten, Mittelabruf und Nachweisführung.

Hinweis zur Erfolgsquote

Der Wert bezieht sich auf alle von uns begleiteten Förderprogramme und nicht auf die Annahmequote des EIC Accelerator. Der EIC selbst bewilligt nur einen kleinen Teil der eingereichten Anträge, was den Aufwand für eine sorgfältige Vorbereitung erklärt.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

5.000+

Förderanträge pro Jahr

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Häufige Fragen über EIC Accelerator

Der Zuschuss beträgt bis zu EUR 2,5 Millionen bei einer Förderquote von 70 %. Ergänzend ist eine Kapitalbeteiligung von EUR 0,5 bis 10 Millionen über den EIC Fund möglich. Je nach Finanzierungsbedarf sind auch ein reiner Zuschuss oder eine reine Beteiligungsfinanzierung möglich.

Der EIC Fund erwirbt Anteile an Ihrem Unternehmen. Angestrebt wird ein Anteil von 10 bis 20 %, die Obergrenze liegt bei 25 %. Anders als beim Zuschuss geben Sie hier also einen Teil des Unternehmens ab. Der Teil ist optional, Sie können auch nur den Zuschuss beantragen.

Nein. Der EIC Accelerator ist ein Einzelantrag. Partner können gegebenenfalls über Unteraufträge eingebunden werden, treten aber nicht als Antragsteller auf.

Der Kurzantrag ist laufend möglich. Für den Vollantrag gelten feste Termine, im Jahr 2026 der 7. Januar, 4. März, 6. Mai, 8. Juli, 2. September und 4. November, jeweils um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit.

Seit dem 1. Januar 2024 sind bis zu drei erfolglose Einreichungen möglich. Nach der dritten Ablehnung ist eine erneute Einreichung im Rahmen von Horizon Europe nicht mehr möglich. Ein erfolgreicher Kurzantrag zählt nicht als Einreichung.

Bei Antragstellung muss mindestens TRL 5 abgeschlossen sein. Die geförderten Innovationsaktivitäten liegen grundsätzlich im Bereich TRL 6 bis 8. Ein funktionsfähiger Prototyp oder eine Pilotanwendung sollte also bereits vorliegen.

Als Small Mid-Cap mit bis zu 499 Beschäftigten ja, allerdings mit einer Einschränkung: Sie können ausschließlich eine Eigenkapitalfinanzierung beantragen, nicht den Zuschuss.

Dasselbe Projekt lässt sich nicht doppelt fördern. Sinnvoll ist stattdessen eine Förder-Roadmap über Ihre gesamte Projektlandschaft: Vorhaben, die bereits abgeschlossen sind, die gerade laufen und die geplant sind, werden jeweils dem passenden Instrument zugeordnet.

Das hängt vom Projekt und vom Förderumfang ab, nicht von der Form der Zusammenarbeit. Bei der Forschungszulage arbeiten wir vollständig erfolgsbasiert.

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