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Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage unterstützt Unternehmen mit bis zu 35% der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese staatliche Fördermaßnahme steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung.

Fakten vorweg

Zielgruppe

Unternehmen

Budget

€5,4 Mrd.

Frist

Laufend

Standort

National

Die Forschungszulage – Kompakte Fakten im Überblick

Die steuerliche Forschungszulage unterstützt Unternehmen mit bis zu 35% der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese staatliche Fördermaßnahme steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung.

Details zur Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Fördermaßnahme der deutschen Bundesregierung, die darauf abzielt, Forschung und Entwicklung in Unternehmen zu stärken. Sie wurde 2020 eingeführt und ist als direkter Zuschuss konzipiert, der unabhängig von der Gewinnsituation des Unternehmens gewährt wird.

Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen müssen Unternehmen bei der Forschungszulage nicht auf eine Bewilligung warten. Sobald die Bescheinigungsstelle das Projekt als förderfähig anerkennt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Diese Rechtssicherheit macht die Forschungszulage zu einem besonders attraktiven Instrument der Innovationsförderung.

Das Besondere an der Forschungszulage ist ihre rückwirkende Beantragung – Unternehmen können bis zu vier Jahre rückwirkend Förderung für bereits durchgeführte F&E-Projekte erhalten. Diese Flexibilität ermöglicht es auch Unternehmen, die bisher keine Fördermittel beantragt haben, von ihren Innovationsaktivitäten zu profitieren.

Die Forschungszulage zeichnet sich durch ihre breite Zugänglichkeit aus. Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die Förderung beantragen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Branche. Diese umfassende Berechtigung macht das Programm zu einem der inklusivsten Förderinstrumente Deutschlands.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch Startups ohne bisherige Umsätze antragsberechtigt sind. Viele junge Unternehmen sind von klassischen Förderprogrammen ausgeschlossen, doch die Forschungszulage bietet ihnen eine wertvolle Finanzierungsquelle für ihre Innovationsprojekte.

Antragsberechtigt sind:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
  • Personengesellschaften (KG, OHG, GbR)
  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Vereine und Stiftungen mit F&E-Tätigkeiten
  • Land- und Forstwirte mit Innovationsprojekten

Die Forschungszulage fördert ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den international anerkannten Frascati-Kriterien entsprechen. Diese Kriterien gewährleisten, dass nur echte Innovationsprojekte gefördert werden und schaffen eine klare Abgrenzung zu regulären Geschäftstätigkeiten.

Zu den förderfähigen F&E-Kategorien gehören Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Dabei ist es unerheblich, ob das Projekt bereits abgeschlossen ist, noch läuft oder erst geplant wird – die Forschungszulage kann für alle Projektphasen beantragt werden.

Förderfähige Projektarten umfassen:

  • Produktentwicklung neuer oder verbesserter Erzeugnisse
  • Verfahrensentwicklung für optimierte Produktionsprozesse
  • Softwareentwicklung mit innovativem Charakter
  • Materialforschung und Werkstoffoptimierung
  • Digitalisierungsprojekte mit F&E-Komponente

Die Förderung erfolgt in Form einer direkten steuerlichen Erstattung, deren Höhe sich nach der Unternehmensgröße richtet. Durch das Wachstumschancengesetz von 2024 profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von verbesserten Konditionen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten 35 Prozent der förderfähigen Personalkosten und 24,5 Prozent bei Auftragsforschung.

Große Unternehmen werden mit 25 Prozent der Personalkosten und 17,5 Prozent bei externer Forschung gefördert.

Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt:

  • 12 Millionen Euro für Aufwendungen ab 01. Januar 2026
  • 10 Millionen Euro für Aufwendungen ab 28. März 2024
  • 4 Millionen Euro für Aufwendungen zwischen Juli 2020 und März 2024
  • 2 Millionen Euro für Aufwendungen zwischen Januar und Juni 2020

Daraus resultiert eine maximale jährliche Förderung von 4,2 Millionen Euro für KMU und 3 Millionen Euro für Großunternehmen.

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und dabei hilft, die optimale finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zu sichern. Bei der Ignite Group verstehen wir die Herausforderungen der Förderlandschaft und bieten umfassende Beratungsdienstleistungen an.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater umfassen:

  • Analyse und Identifikation: Wir analysieren Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben, um gezielt geeignete Fördermöglichkeiten zu identifizieren – individuell, projektbezogen und mit Blick auf maximale Zuschüsse.
  • Strategieentwicklung: Wir entwickeln maßgeschneiderte Förderstrategien, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sind, und prüfen Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderprogramme.
  • Antragstellung und Dokumentation: Wir übernehmen die komplette Antragserstellung und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, was die Bewilligungschancen erheblich steigert.
  • Kommunikation mit Förderstellen: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Förderstellen und vertreten Ihre Interessen.
  • Projektbegleitung und Nachbetreuung: Wir begleiten Sie während der gesamten Projektlaufzeit, helfen bei der Einhaltung von Förderauflagen und unterstützen bei der Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisen.

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung:

  • Zeitersparnis: Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den zeitaufwendigen Prozess der Fördermittelbeantragung übernehmen.
  • Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten: Wir kennen auch weniger bekannte Programme und Kombinationsmöglichkeiten.
  • Höhere Erfolgsquote: Durch unsere Expertise steigen die Chancen auf Bewilligung Ihrer Anträge deutlich.
  • Maximierung der Fördersumme: Wir helfen Ihnen, die höchstmögliche Förderung für Ihr Projekt zu erhalten.
  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und minimieren das Risiko von Rückforderungen.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Forschungszulage

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Häufige Fragen über Forschungszulage

Die Forschungszulage kann jederzeit beantragt werden, da es keine festen Fristen gibt. Der Fortschritt des jeweiligen Projektes spielt dabei keine Rolle.

Zuerst wird ein Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) gestellt, danach erfolgt die Einreichung beim Finanzamt. Wir beraten Sie gerne und stellen gemeinsam mit Ihnen im Full Service den Forschungszulage Antrag.

Ja, Anträge auf Forschungszulage können sowohl rückwirkend als auch im Voraus gestellt werden. Rückwirkend ist dies für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Im Voraus kann die Forschungszulage für bis zu drei Wirtschaftsjahre beantragt werden, also bis Ende 2028.

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle der Forschungszulage und ist dafür verantwortlich, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu begutachten und zu bescheinigen, dass diese in der Forschungszulage förderfähig sind.

Die Bescheinigung bestätigt, dass es sich um ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, welches alle wichtigen Kriterien erfüllt. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage und muss dem Antrag beim Finanzamt beigefügt werden.

Für die Anzahl der Anträge auf Bescheinigung gibt es keine jährliche Obergrenze. Unternehmen können somit mehrere Forschungsprojekte unabhängig voneinander zur Förderung einreichen.

Nein, die Bescheinigung muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Sie gilt für alle im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre.

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