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Auch im Wintersemester findet wieder ein PATINS Kurs an der Universität des Saarlandes in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz Landau statt. Dr. Jörg Rupp, Ignite Group Geschäftsführer ist wieder als Referent dabei und stellt Möglichkeiten des Patentschutzes für KMU vor.

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Seit Donnerstag, dem 7.10.2021 nehmen die Projektträger des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), der mit der Diesel-Medaille prämierten Innovationssäule des Mittelstands, keine weiteren Anträge auf Förderung an. Das Programm werde vorübergehend pausiert, so teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Tag zuvor auf der ZIM-Webseite mit. Die Mittel seien begrenzt und die Bearbeitungsdauer aufgrund der hohen Nachfrage zu lang.

Deutschland verliert den Anschluss

Das Handelsblatt berichtete neuerdings über eine Stagnation, gar einen Rückgang der Innovationstätigkeit in Deutschland. Laut Indikationsindex des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) liegt Deutschland zwar auf Platz vier, droht aber der Abstieg in das Mittelfeld. Andere Länder holen auf, die Schweiz hat laut Index mit 20 Punkten mehr den Gipfel erklommen. Nur mit Hilfe von Innovationen kann es Deutschland gelingen, sich im internationalen Vergleich zu behaupten. Förderprogramme wie etwa ZIM tragen somit maßgeblich dazu bei: „Von einer neuen Regierung erwarte ich die Verpflichtung zur Innovationsförderung einzuhalten.“, so Dr. Jörg Rupp.

Über ZIM – das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand

ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, wurde 2020 unter neuer Richtlinie fortgeführt und hat zum Ziel, die Innovationskraft im Deutschen Mittelstand zu stärken. Mit Hilfe nicht rückzuzahlenden Zuschüssen können so Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen oder in Kooperationen durchgeführt und neue Ideen an den Markt gebracht werden, mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und deutscher Unternehmen zu stärken.

Über Ignite Group

Ignite Group ist eine bundesweit tätige Unternehmensberatung mit Sitz in Saarbrücken und Berlin. Das Unternehmen beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren mit den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Technologieförderung und Finanzierung. Der Fokus liegt auf KMU aus sämtlichen Industriebereichen. Viele werden dabei bereits seit mehreren Jahren begleitet. Eine Spezialisierung der Beratungstätigkeit ist die ZIM Beratung. Ignite Group verfügt über einschlägige Erfahrung als ZIM Berater und prüft Projekte auf die Eignung für einen ZIM Antrag und übernimmt die Antragsstellung sowie die Projektabwicklung. Die Dienstleistung umfasst außerdem die Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Unterstützte Förderprogramme sind neben dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auch die Steuerliche Forschungszulage, der EIC Accelerator, die GRW-Förderung sowie go-innovativ (go-inno). Vom Bundesministerium für Wirtschaft ist Ignite Group dazu autorisiert, für das Förderprogramm go-inno Beratungsgutscheine in Höhe von bis zu 27.500 Euro auszustellen. Zudem ist Ignite Group vom TÜV Süd nach ISO 9001:2015 zertifiziert und Mitglied bei der Offensive Mittelstand sowie beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW).

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Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” haben Bund und Länder neue GRW Fördergebiete festgelegt. Die Regionalförderung zählt zu den wichtigsten Förderungen der Bundesrepublik. Ziel ist es, die Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen zu stärken sowie die Infrastruktur auszubauen.

Welche GRW Fördergebiete sind neu?

Die neuen GRW Fördergebiete sind der Fördergebietskarte zu entnehmen. Diese ist bisher unter Vorbehalt veröffentlicht, bis die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist. Die Karte zeigt unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung verschiedener Regionen der vergangenen Jahre.

Beispielsweise verzeichnen rund 33 Prozent der Thüringer Gebiete eine wirtschaftlich starke Entwicklung, auch aufgrund der GRW Förderung, sodass zukünftig eine Förderung geringer ausfällt. Entfallen wird die Regionalförderung beispielsweise in Potsdam, Krefeld und den Landkreisen Celle, Gießen, Hildesheim, Hersfeld-Rotenburg und Lüneburg. Auch dort ist somit eine positive Entwicklung der Wirtschaft und der Lebensbedingungen zu verzeichnen.

In weiteren Gebieten fällt die Förderung zukünftig geringer aus, da auch dort eine positive, jedoch keine ausreichende Entwicklung zu verzeichnen ist. So gelten etwa in den bayrischen Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau künftig die Fördersätze der D-Fördergebiete.

Gleichzeitig wird die Fördergebietskarte erweitert: Rund 30 Kommunen mehr können künftig die Unterstützung durch die GRW beantragen.

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  • Bayern: Landkreis Kronach
  • Hessen: Odenwaldkreis
  • Nordrhein-Westfalen: Landkreis Paderborn, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Kleve, Viersen, Düren und Euskirchen
  • Saarland: Saarpfalzkreis, Landkreise Merzig-Wadern und St.Wendel
  • Schleswig-Holstein: Kreis Pinneperg
  • Niedersachsen: Landkreise Rotenburg (Wümme), Wesermarsch, Ammerland, Cloppenburg, Osnabrück, kreisfreie Stadt Osnabrück
  • Rheinland-Pfalz: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastell-Wittlich, Vulkaneifel, Kusel, Kaiserslautern, der Rhein-Hunsrück-Kreis, Pirmasens, kreisfreie Städte Worms, Trier, Zweibrücken sowie weitere Teile des Donnersbergkreises. [/list]

Was wird gefördert?

Die GRW fördert eigenbetriebliche und gewerbliche Investitionen des Anlagevermögens, also beispielsweise bauliche Kosten, Maschinen oder Einrichtungen. Kleine, mittlere und große Unternehmen können die Förderung beantragen, Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in einem GRW Fördergebiet (s. Karte). Das Investitionsprojekt sollte langfristig das Gesamteinkommen der Region erhöhen und Langzeitarbeitsplätze schaffen und erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

GRW Check

Sie möchten wissen, ob Ihre Investition in einem GRW Fördergebiet liegt? Nutzen Sie unseren kostenfreien GRW Check, um zu erfahren, ob Ihre Investition förderfähig ist.

Mehr Infos zu GRW Fördergebieten & Beratung

Sie wünschen ein persönliches Gespräch und planen Investitionen für Ihre Betriebsstätte? Kontaktieren Sie unsere Berater und vereinbaren Sie Ihre persönliche Erstberatung.

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83 Prozent Erfolgsquote bei der Beantragung der Forschungszulage bei der Bescheinigungsstelle – das zeigt eine neue Auswertung der Bundesregierung der steuerlichen Forschungsförderung. Rund 2.417 Anträge gingen bisher bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein.

Auswertung nach Unternehmensgrößen und Wirtschaftszweigen

Außerdem ist die steuerliche Forschungsförderung ein branchenoffenes Förderprogramm. Die meisten Anträge kamen aus dem Bereich des Maschinenbaus. Des weiteren steuerten die EDV-Branche, optische Erzeugnisse und die chemische Industrie einen Großteil der Anträge bei.

2 Schritte zur Beantragung der Forschungszulage

Der zweite Schritt ist die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt. Das erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres, mit der Festsetzung der Steuer. Das Finanzamt legt daraufhin die Höhe der Forschungszulage fest und zahlt diese mit der Steuer aus bzw. verrechnet die Förderung mit der Steuer. Seit April 2021 können die Anträge beim Finanzamt gestellt werden. Bis dato sind 320 Anträge eingegangen.

Beratung zur Forschungszulage – mit Experten zur Förderung

In unserem Full-Service prüfen wir im ersten Schritt Ihre Projekte auf die Voraussetzungen der Forschungszulage. Außerdem übernehmen wir die Beantragung der Bescheinigung. Bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle sind wir Ihr Ansprechpartner. Auch bei der Festsetzung der Förderung beim Finanzamt stehen wir Ihnen zu Seite, auch mit Ihrem Steuerberater. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Erstberatungstermin.

Weitere Infos

Weitere Infos zur Beratung zur Forschungszulage – unser Full-Service

ZIM bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) attraktive Möglichkeiten, die Innovationen von der Ideenentwicklung bis zur Markteinführung fördern. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ist somit das erfolgreichste Förderprogramm des Bundes zur Entwicklung neuer technologischer Produkte und Dienstleistungen.

Diese Möglichkeiten gibt es mit ZIM

ZIM Durchführbarkeitsstudie

Die ZIM Durchführbarkeitsstudien bezuschussen Studien und Marktrecherchen, die auf ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt vorbereiten. Dabei können beispielsweise der aktuelle Stand der Wissenschaft, der Technologie untersucht werden oder auch die notwendigen Ressourcen und FuE-Arbeiten identifiziert werden. Ziel ist es, kleine und junge Unternehmen an Forschung und Entwicklung heranzuführen.

ZIM Einzelprojekte

Im ZIM Einzelprojekt erarbeiten Unternehmen im Alleingang am FuE-Projekt. Forschungseinrichtungen können über Unteraufträge eingebunden werden. Mit einem Einzelprojekt behält das Unternehmen die Rechte an der Entwicklung, übernimmt gleichzeitig aber auch das technologische und finanzielle Risiko.

ZIM Kooperationen

Bei ZIM Kooperationsprojekten kommen beispielsweise zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung zusammen und bearbeiten die Entwicklung. Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit.

ZIM Innovationsnetzwerke

In ZIM Innovationsnetzwerken kommen mehrere Unternehmen sowie Forschungseinrichtung im Konsortium zusammen und bearbeiten ein Themengebiet. Daraus ergeben sich dann wiederum neue Kooperationsprojekte. Externe Netzwerkmanager betreuen die Organisation und Ausrichtung des Netzwerks. Die Netzwerkförderung ist somit das geeignete Instrument, diese Arbeit zu fördern.

ZIM Leistungen zur Markteinführung

Bei den ZIM Leistungen zur Markteinführung können Unternehmen anschließend an ein bewilligtes FuE-Projekt, Zuschüsse zur Markteinführung beantragen. Gefördert werden beispielsweise externe Beratungsdienste, Dienstleistungen oder Vermarktungsmaßnahmen.

Beratung zu den ZIM Möglichkeiten

Welche Möglichkeiten für Ihr ZIM Projekt geeignet sind, prüfen wir vorab in unserer ZIM Beratung. Sie haben eine technologische Idee, Innovation, ein Produkt? Kontaktieren Sie uns und wir überprüfen die Voraussetzungen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand. Unser Full-Service gewährleistet Ihnen einen vollumfängliche Betreuung von der Projektaufnahme über die Einreichung bis zur Bewilligung sowie darüber hinaus. Als ZIM Experten können wir eine maximale Erfolgsquote vorweisen.

Ignite Group ist mit einem Gastbeitrag in der neusten Auflage von OEM & Lieferant vertreten. Thema ist die Förderung aus dem Konjunkturpaket für die Automobilindustrie (Förderprogramm Kopa 35c).

Hinweis: Für Modul A1 des Förderprogramms Kopa 35c kann derzeit bis September unter der Kleinbeihilferegelung eine Förderquote von bis zu 50 Prozent erreicht werden.

Am 20. Juli 2021 veranstaltet das Munich Network im Rahmen der inno4x virtual series ein virtuelles WakeUp! zum Thema Kopa 35c. Ignite Group ist dabei und gibt Einblicke in das Förderprogramm für die Fahrzeugindustrie.

Über Kopa 35c

Kopa 35c ist ein Förderpaket rund um die Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Es umfasst drei Fördermodule, die die Transformation der Fahrzeugindustrie voranbringen, außerdem die Einbrüche der Corona Pandemie kompensiert. Bis September kann auch im Rahmen der Kleinbeihilfereglung zusätzlich profitiert werden.

Mehr zu Kopa35c erfahren Sie hier

Über die Veranstaltung & Anmeldung zum WakeUp!

Die Ignite Group Experten Dr. Jörg Rupp, Dr. Alexander Bommer und Dr. Felix Felgner informieren und beraten in der Veranstaltung zum Förderprogramm und geben Antworten auf die Fragen:

  • Sind meine Vorhaben förderfähig?
  • Welche Fördersummen kann ich für meine Vorhaben erwarten?
  • Welche Randbedingungen gelten im Zuge einer Förderung?

Mit der Selbstverpflichtung zum Global Compact unterstützt Ignite Group die zehn Prinzipien des Global Compact im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung – und integriert Maßnahmen der sozialen Verantwortung in das Tagesgeschäft.

Corporate Social Responsibility bei Ignite Group

Ignite Group orientiert sich an drei Säulen sozialer Verantwortung und verfolgt damit ökologische, ökonomische und soziale Ziele. Für Ignite Group bedeutet das: werteorientiertes, verantwortungsvolles sowie nachhaltiges Handeln, die Förderung persönlicher Freiheiten sowie eine effiziente und nachhaltige Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im deutschen Netzwerk des Global Compacts und darauf, neue Projekte, Maßnahmen und Prozesse im Sinne der zehn Prinzipien und der Sustainable Development Golas anzustoßen.“, so Dr. Jörg Rupp, Geschäftsführer von Ignite Group.

Über den UN Global Compact

Der Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Er bietet mit seinen zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention sowie mit den Sustainable Development Goals der UN den Rahmen für rund 13.000 Unternehmen und Organisationen aus 161 Ländern, sich branchen- und grenzübergreifend für eine gerechte Wirtschaft einzusetzen. In nationalen Netzwerken werden Lösungsansätze diskutiert und ausgearbeitet, um Veränderungsprozesse anzustoßen und Ideen zu teilen. Unterzeichner gehen mit dem Beitritt die Selbstverpflichtung ein, sich in den nationalen Netzwerken zu beteiligen und ihren Beitrag zum Erreichen der Ziele beizutragen.[/accordion]

Über Ignite Group

Ignite Group ist eine bundesweit tätige Unternehmensberatung mit Sitz in Saarbrücken und Berlin. Das Unternehmen beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren mit den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Technologieförderung und Finanzierung. Der Fokus liegt auf KMU aus sämtlichen Industriebereichen. Viele werden dabei bereits seit mehreren Jahren begleitet. Eine Spezialisierung der Beratungstätigkeit ist die ZIM Beratung.

Ignite Group verfügt über einschlägige Erfahrung als ZIM Berater und prüft Projekte auf die Eignung für einen ZIM Antrag und übernimmt die Antragsstellung sowie die Projektabwicklung. Die Dienstleistung umfasst außerdem die Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Unterstützte Förderprogramme sind neben dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auch die Steuerliche Forschungszulage, der EIC-Accelerator, die GRW-Förderung sowie go-innovativ (go-inno). Vom Bundesministerium für Wirtschaft ist Ignite Group dazu autorisiert, für das Förderprogramm go-inno Beratungsgutscheine in Höhe von bis zu 27.500 Euro auszustellen. Zudem ist Ignite Group vom TÜV Süd nach ISO 9001:2015 zertifiziert und Mitglied bei der Offensive Mittelstand sowie beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW).

Unter neuem Rahmenprogramm Horizon Europe wird auch der EIC Accelerator 2021 fortgeführt. Der EIC fördert europaweit KMU, Start-Ups und einzelne Personen, die mit ihrer innovativen Idee den Markt disruptiv verändern wollen.

Das ist neu beim EIC Accelerator 2021

Der EIC Accelerator startete bereits 2019 als Pilotprogramm als Fortsetzung des ehemaligen SME Instrument (KMU Instrument). Seit diesem Jahr ist der EIC im Rahmenprogramm Horizon Europe eingegliedert und bringt einige Neuerungen mit sich. Das Förderprogramm ist themen- und branchenoffen, außerdem setzt der EIC zusätzlich neue Themenschwerpunkte (Challenges) für die Bewerber:

  • Strategic Digital and Health technologies
  • Green Deal innovations for the economic recovery

Auch bei der Beantragung wurden beim EIC Accelerator 2021 einige Neuerungen vorgenommen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen sich die Bewerber in drei Phasen beweisen.

  • 1. Stufe: Projektskizze + Pitchvideo (short application)
  • 2. Stufe: Vollantrag (full proposal)
  • 3. Stufe: Pitchinterview

Nach jeder Stufe erfolgt eine Evaluation der Gutachter – so erfolgt bereits in einem frühen Stadium des Bewerbungsprozesses eine Vorauswahl – nur die besten und überzeugendsten Anträge kommen eine Runde weiter.

Wird der Antrag (Projektskizze und/oder Vollantrag) jedoch abgelehnt, so kann zur nächsten Förderrunde ein neuer Versuch gestartet werden. Erfolgt eine zweite Ablehnung, so gilt eine 12-Monatige Ruhephase, ehe ein neuer Versuch gestartet werden kann. In der dritten Stufe, dem Pitch, stellen Bewerber ihre Disruption einer Expertenjury vor, danach erst erfolgt die Entscheidung, ob das Projekt den Zuschuss erhält oder nicht.

Der nächste Stichtag für die Vollanträge ist am 6. Oktober 2021. Die Short applications können jedoch bereits jetzt eingereicht werden.

Besonderheiten der Förderung mit dem EIC Accelerator 2021

Technology Readiness Level

Der EIC Accelerator fördert Innovationen, die TRL 6 (Technologiereifegrad – Technology readiness level) erreicht haben oder erreichen werden. Es muss also ein Demonstrator bzw. Prototyp vorzeigbar sein. Im Vergleich: Während beispielsweise ZIM die Forschung und Entwicklung fördert, so ist der EIC Accelerator ein geeignetes Instrument, um die Ergebnisse dieser Entwicklung an den Markt zu bringen und zu skalieren.

Blended finance

Für die Förderung bietet der EIC zwei Optionen an: Zusätzlich zum Zuschuss (Grant), der zuwendungsbasierten Förderung, kann außerdem auch Beteiligungskapital erworben werden. (Blended finance). Als Zuschuss dienen 2.5 Millionen Euro als Obergrenze, für das Beteilugungskapital i.d.R. 5 Millionen, allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr möglich.

Business Acceleration Services

Unter den Business Acceleration Services fasst der EIC die Leistungen zusammen, die die Gewinner zusätzlich zur finanziellen Förderung erhalten. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Markteintritt zu unterstützen und zu erleichtern. Das sind beispielsweise Schulungen, Kontakte und Vernetzung zu Investoren oder Messeteilnahmen usw. Auch Bewerber, die beim Pitch Interview zwar überzeugen, die Förderung dennoch nicht erhalten, erhalten Zugang zu den Leistungen in Form des Seal of Excellence. Dieser bringt weitere Vorteile mit sich: Als Auszeichnung des European Innovation Council kann der Seal of Excellence ein Türöffner für andere Förderprogramme sein.

Beratung und Antragstellung

Am 25. und 26. Juni 2021 referiert Ignite Group Geschäftsführer Dr. Jörg Rupp im Rahmen des 7. [virtuellen] Saarbrücker Patent- und Innovationsschutztage das PATINS-Seminar.

Die PATINS – Patent- und Innovationsschutztage

Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Saar-Uni, in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz Landau bietet ein praxisnahes Weiterbildungsangebot in Form des Fernstudienkurses ,,Patent- und Innovationsschutz Officer/Manager” (Universitätszertifikat) an. Dieses Semester gibt es erneut ein virtuelles PATINS-Seminar.

Das Seminar

Weitere Infos zu PATINS

Mehr Informationen zum Patent- und Innovationsschutz Fernstudienkurs gibt es auf der Webseite der Universität Koblenz Landau.

Patentschutz interessiert Sie? Die WIPANO Patentförderung ist ein geeignetes Förderprogramm. Es hilft bei Patentanmeldung und -verwertung.

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