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Die steuerliche Förderung bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Innovationsprojekten. Dies kann dazu beitragen, dass Projekte umgesetzt werden können, die sonst aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen nicht möglich wären. Um einen Antrag auf Forschungszulage zu stellen, gibt es daher einige wichtige Punkte zu beachten.

Grundlegendes für den Antrag auf Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu finanzieren. Die Förderung umfasst 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro pro Jahr. Die Förderung fußt auf dem sogenannten Forschungszulagengesetz, d.h. antragsberechtigte Unternehmen können mit der Beantragung ihren Rechtsanspruch geltend machen. Es gibt bestimmte Aufwendungen, die für die Forschungszulage berücksichtigt werden. Das sind sowohl die Personalkosten, die im Rahmen des FuE-Projektes anfallen als auch Kosten für externe Auftragnehmer.

Um förderfähig zu sein, muss das Unternehmen keine bestimmte Kriterien erfüllen – antragsberechtigt ist prinzipiell jedes, in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig der Branche oder der Unternehmensgröße.

Um einen Antrag auf Forschungszulage zu stellen, müssen Sie im ersten Schritt eine Bescheinigung beantragen. Diese belegt Ihnen Ihre Forschungstätigkeit und enthält unter anderem eine umfassendere technische Projektbeschreibung. Wird Ihnen die Bescheinigung ausgestellt, so können Sie im zweiten Schritt Ihren Anspruch auf Forschungszulage beim Finanzamt geltend machen.

Mit Beratung zum erfolgreichen Antrag

Eine Beratung bzw. die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Beratungshaus ihm Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung ist für potenzielle Antragsteller von Vorteil. Es trägt dazu bei, dass Förderungen optimal genutzt werden und die bestmögliche Förderung erreicht wird. Ein Berater hilft Unternehmen zunächst dabei, Projekte zu identifizieren, die für die Forschungszulage in Frage kommen. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen die Projekte einreichen, die förderfähig sind.

Darum lohnt sich ein Antrag auf Forschungszulage in jedem Fall

Neben der finanziellen Unterstützung bringt die Beantragung weitere Vorteile mit sich:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Umsetzung von Innovationsprojekten können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und sich von anderen Unternehmen in ihrer Branche abheben. Eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit kann dazu beitragen, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu halten.
  • Förderung von Forschung und Entwicklung: Die Forschungszulage fördert die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen und unterstützt somit die Schaffung von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen. Dies kann dazu beitragen, dass Unternehmen zukunftsfähig bleiben und sich den Anforderungen des Marktes anpassen können.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit: Die Förderung kann dazu beitragen, dass Unternehmen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zusammenarbeiten und somit ihr Know-how und ihre Ressourcen bündeln. Dies kann zu neuen Kooperationen und Partnerschaften führen, die langfristig von Vorteil sein können.

Starten Sie jetzt mit Ihrem Antrag auf Forschungszulage und lassen Sie sich Ihre Förderung nicht entgehen. Kontaktieren Sie uns um Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Mit der GRW Reform rücken neben Arbeitsplatzschaffung und -sicherung auch die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Fokus der Strukturpolitik. Mit den Anpassungen reagieren Bund und Länder auf die Änderungen der Regionalwirtschaft, insbesondere auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und den demografischen Wandel.

Über die “Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)

Die GRW Förderung ist ein Instrument der deutschen Strukturpolitik, das Bund und Länder gemeinsam verantworten. Übergeordnetes Ziel ist es, die Wirtschaft der sogenannten strukturschwachen Regionen zu stärken, indem man gewerbliche und regionale Investitionen fördert. Seit Einführung der Gemeinschaftsaufgabe in den 1970er Jahren wurden über 150.000 Investitionsvorhaben angestoßen und Mittel in Höhe von 78 Milliaren Euro eingesetzt. So wurden rund 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen/gesichert und die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den Regionen nachweislich verbessert. Am 1. Januar 2023 ist die bis dato größte GRW Reform in Kraft getreten.

Überblick über die GRW Reform

Die derzeitig gesellschafts- und strukturpolitischen Themen (Klimawandel, Energiekrise, demografischer Wandel,…) stellen strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen und fordern Veränderungen. Entsprechend berücksichtigt die neuen GRW Reform diese Themen und sie halten Einzug in den GRW Koordinierungsrahmen des Bundes und der Länder.

Erweiterung der Zielsystematik

Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe ist das Hauptziel der Förderung neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. Doch heute schaffen beispielsweise Fachkräftemangel, Innovationen, Digitalisierung und Produktivitätssteigerung vermehrt Anlass zur Investition von Unternehmen. Die Beschäftigungssteigerung greift damit laut BMWK zu kurz und die Zielsystematik wird somit auf drei Hauptziele erweitert:

  • Standortnachteile ausgleichen
  • Beschäftigung schaffen und sichern, um Wohlstand und Wachstum zu erhöhen
  • Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen

Erweiterte und erleichterte Voraussetzungen

Um eigenständige Regionalentwicklung und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, entfällt die Exportorientierung. Die bisher geltende Voraussetzung, dass Betriebe nur gefördert werden, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen überregional (im Umkreis von mindestens 50 km) absetzen, ist abgeschafft. Somit können künftig auch die Unternehmen die Förderung erhalten, die regional agieren.

Außerdem vereinfacht das BMWK die Fördervoraussetzung hinsichtlich der Absatzstruktur des Unternehmens. Zukünftig wird dies keine Voraussetzung mehr sein, sondern nur noch auf die Art der Tätigkeit und ihre regionalwirtschaftlichen Effekte ankommen. Die förderfähigen Tätigkeiten werden in einer Positivliste zusammengefasst und nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.

Weiterhin bleibt die Gemeinschaftsaufgabe auch mit der GRW Reform branchenoffen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ihre Tätigkeit nicht in genannter Positivliste finden, auch eine Förderung erhalten, wenn sie einer Tarifbindung unterliegen bzw. tarifgleiche Löhne zahlen. So sollen gute Entlohnung und “gute Arbeit” Rückenwind erhalten.

Fokus: klimafreundlicher Investitionen

Zudem erhalten forschungsintensive und klimafreundliche Investitionen erleichterte Fördervoraussetzungen. Das honoriert klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen. Eine umfassendere Förderung erhalten beispielsweise die Weiternutzung bzw. Umgestaltung bestehender Industrie- und Gewerbegelände als die Erschließung neuer Infrastruktur. Gleiches gilt für die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten der nachhaltigen Wirtschaft.

Neu mit der GRW Reform: “Regionale Daseinsvorsorge”

Die regionale Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Faktor der GRW Reform. Sofern Maßnahmen zur regionalen Daseinvorsorge zur Verbesserung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen, werden sie künftig unterstützt. Gemeinden sind an dieser Stelle autorisiert, zu entscheiden, welche Faktoren der regionalen Daseinsvorsorge die Förderung erhalten.

Das neue Regelwerk ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Nun haben die Länder in der Übergangszeit von einem Jahr ein Wahlrecht zwischen den neuen und alten Regelungen.

Weitere Infos finden Sie außerdem beim BMWK.

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, Treibhausgase und Emissionen nachhaltig zu reduzieren und damit den Klimaschutz in den Gemeinden und in deren Umwelt zu integrieren. Ziel ist es damit die Lebensqualität in den Gemeinden zu verbessern, unter anderem auch mit finanziellen Entlastungen durch sinkende Energiekosten. Mit geförderten klimafreundlichen Investitionen und Finanzierungen geht auch eine regionale Wertschöpfung für Kommunen einher.

Kommunalrichtlinie & Nationale Klimaschutzinitiative

Die Richtlinie ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative, indem sie die Förderung für lokale Klimaschutzprojekte bereitstellt. Die nationale Klimaschutzinitiative bildet den politischen Rahmen, der auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und den Klimaschutz abzielt. Durch die Verknüpfung der Kommunalrichtlinie mit der nationalen Klimaschutzinitiative wird sichergestellt, dass Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verminderung ihrer eigenen Treibhausgasemissionen gefördert werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Außerdem können Betriebe, Unternehmen und Zweckverbände, die eine kommunale Beteiligung vorweisen, die Förderung beantragen. Zudem sind folgende Institutionen antragsberechtigt: []

  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung
  • Vereine, wenn sie gemeinnützig sind und deren Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen

Gefördert wird bundesweit – die aktuelle Kommunalrichtlinie hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027. Bis dahin können durchgehend Anträge für Fördermittel eingereicht werden.

Förderschwerpunkte

Die Kommunalrichtlinie unterscheidet zwischen strategischen und investiven Klimaschutzmaßnahmen.

Wie hoch ist die Förderung der Kommunalrichtlinie?

Jeder Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie hat eigene Förderquoten. Diese reichen von 20 Prozent bis 100 Prozent, je nach Schwerpunkt der Maßnahmen und je nach Voraussetzung des Antragsstellers. Von höheren Förderquoten profitieren zum Beispiel finanzschwache Kommunen als auch Braunkohlereviere nach §2 des Strukturstärkungsgesetzes. Dazu zählen das Rheinische, das Mitteldeutsche und das Lausitzer Revier. Die “Finanzschwäche” muss vorab von der Kommunalaufsicht bescheinigt werden, wenn die Kommune nicht an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnimmt. Die Förderquoten sind hier einsehbar.

Beantragung, Beratung und Kontakt

Möchten Sie als Kommune neue Energie in Ihren Klimaschutzprojekten entfalten und dabei finanziell unterstützt werden? Dann nutzen Sie jetzt die Chance und informieren Sie sich über die kommunalen Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie! Wir helfen Ihnen dabei, Ihre nachhaltigen Projekte und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Beantragen Sie jetzt eine Förderung und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine klimafreundliche Zukunft voller neuer Energie. Handeln Sie jetzt und leisten Sie Ihren Beitrag zum Klimaschutz!

Das Einbeziehen eines erfahrenen Beratungsunternehmens bei der Antragstellung für eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie hat verschiedene Vorteile:

  1. Expertenwissen: Ignite Group verfügt über umfassendes Fachwissen und Erfahrung im Bereich der Fördermittelakquise und hilft Ihnen dabei helfen, einen erfolgreichen Antrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen.
  2. Zeitersparnis: Der Antragsprozess kann zeitintensiv sein, und wir nehmen Ihnen den Aufwand ab – Sie profitieren von langjähriger Erfahrung!
  3. Höhere Erfolgschancen: Wir gestalten den Antrag so, dass er den Anforderungen der Förderinstitutionen entspricht, Fehler vermieden werden und somit eine höhere Erfolgschance hat.
  4. Finanzielle Vorteile: Durch eine erfolgreiche Beantragung der Förderung können Sie schneller finanzielle Vorteile erzielen und Ihre Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Insgesamt trägt die Zusammenarbeit dazu beitragen, dass Sie Ihre Projekte schneller und effektiver realisieren können und eine höhere Chance haben, neue Fördermittel für Kommunen zu erhalten.

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Weitere Informationen gibt das BMWK.

Am 13. Januar läutet Baden-Württemberg die fünfte Förderrunde im Förderprogramm Invest BW ein. Gesucht werden Innovationen im Bereich Green Tech.

Rahmenbedingungen im Förderprogramm Invest BW

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie Start-Ups mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Außerdem können Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Verbundprojekten mit Unternehmen die Förderung erhalten.

Zuwendungen im Förderprogramm Invest BW reichen von 20.000 Euro bis 1 Million Euro für Einzelvorhaben und bis zu 3 Millionen Euro für Verbundvorhaben. Die Förderung setzt einen Umsetzungszeitraum von maximal 24 Monaten voraus.


Sie haben eine erfolgversprechende Innovation und möchten fristgerecht Ihren Antrag einreichen? Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Antragstellung für Sie!


Allgemeine Förderkriterien

Um die Förderung zu erhalten, setzt das Land neben den formalen Bedingungen fünf inhaltliche Förderkriterien voraus:

  • Innovationshöhe: Hat die Innovation Pioniercharakter und mögliche Leuchtturmeffekte?
  • Anreizeffekt: Welche Begründung für den Förderbedarf liegt vor? Ziele müssen realistisch dargestellt sein – dennoch sollten sie mit Risiken behaftet sein.
  • Qualität und Überzeugungskraft: Hier überzeugen eine sinnvolle Zielorientierung, ein zügiger Aufbau des Projektplans sowie eine sinnvolle Logik hinsichtlich Ausführung und Umsetzung.
  • Verwertbarkeit / Anwendbarkeit: Innovationen müssen wirtschaftlich verwendbar sein, das heißt sie müssen die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und erfolgsversprechend sein.
  • Qualifikation und Motivation: Welche Schlüsselqualifikationen liegen vor – wie ist die Teamzusammensetzung der Projektbeteiligten?

Mission Green Tech im Förderprogramm Invest BW

Im aktuellen, missionsorientierten Förderaufruf sind Innovationen im Bereich Green Tech gesucht. Ziel ist es, die Aktuere zu fördern, die in Baden-Württemberg ausschlaggebend dazu beitragen können, “Green Tech” voranzubringen.

Es werden sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem KMU und Start-Ups, als auch Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten.

Anträge müssen fristgerecht bis 31. März 2023, 15 Uhr eingereicht sein. Das Fördervolumen beläuft sich in der fünften Förderrunde auf 30 Millionen Euro.

Weitere Infos zum Förderprogramm – Webseite des Wirtschaftsministeriums

Der Modernitätsfonds mFUND fördert gezielt digitale und datenbasierte Anwendungen die technische und umweltfreundliche Innovationen vorantreiben. Diese Neuheiten sollen einen ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV haben.

Wichtige Neuerung im 3.Förderaufruf der Förderlinie 1

  • Neuer Förderaufruf für Förderlinie 1, ab dem 01.01.2023
    Es werden kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Machbarkeits- und Durchführbarkeitsstudien gesucht.
  • Die Förderquoten in Verbundvorhaben werden für mittlere Unternehmen auf bis zu 70 Prozent und für kleine Unternehmen auf bis zu 80 Prozent angehoben.
  • Neue Förderkategorie C zum mFUND-Jahresthema 2023 „Mobilität für alle – Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor“
  • Projekte der Kategorie C werden besonders berücksichtigt, was die Vernetzung mit Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Präsentation ihrer Ideen angeht

Der mFUND im Überblick

Grundsätzlich wird beim mFUND Förderprogramm in den Förderarten zwischen Förderlinie 1 und 2 unterschieden. Bei beiden Förderarten ist die Antragstellung auf der Grundlage eines Förderaufrufs möglich.

Projekte, die zur Förderlinie 1 zugeordnet werden, stehen meist noch am Anfang Ihrer Entwicklung. Die mögliche Förderhöhe beträgt 200.000 Euro bei einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten für FuE Projekte sowie Machbarkeits- und Durchführbarkeitsstudien.

Sind mFUND Projekte schon fortgeschrittener in Ihrer Entwicklung und stehen kurz vor der Marktreife, werden sie zur Förderlinie 2 zugeordnet. Bei einer möglichen Förderhöhe von 3 Millionen Euro für 3 Jahre sind hier angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung förderfähig.

Die Fördermittelexperten der Ignite Group unterstützen Sie von Anfang bis Ende des Förderungsprozesses. Aktuell betreuen wir die Blickfeld GmbH bei ihrer mFUND Förderung. Hier gibt es einen Einblick in das mFUND Projekt.

Wer ist antragberechtigt?

Die mFUND Förderung kann von KMU, Start-Ups und Großunternehmen, aber auch von Vereinen, Behörden, Hochschulen oder Einrichtungen beantragt werden. Voraussetzung ist lediglich der Firmensitz innerhalb der EU und die Neuartigkeit des Vorhabens.

Sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte sind mit dem Modernitätsfonds förderfähig. Wenn Sie noch einen geeigneten Kooperationspartner suchen, kontaktieren Sie uns. Durch unser breit gefächertes Netzwerk an Unternehmen finden wir gemeinsam den passenden Partner für Ihr Projekt.

Ablauf der Beantragung

Die Beantragung der mFUND Förderung läuft in einem zweistufigen Prozess ab. Im ersten Schritt müssen Projekteskizzen vom Antragsteller eingereicht werden, die dann inhaltlich und auch auf ihre fachliche Eignung hin überprüft werden.
Im zweiten Schritt kann nach positiver Bewertung in Schritt 1 und fachlicher Eignung ein förmlicher Förderantrag gestellt werden. Dieser Antrag wird dann final vom BMDV überprüft und bewilligt.

Während der gesamten Beantragung stehen wir Ihnen mit unserer gesamten fachlichen Kompetenz beratend zur Seite. Durch die langjährige Erfahrung im Fördermittelgeschäft kennen wir die Tricks und Kniffe der Branche und verhelfen Ihnen damit zum bestmöglichen Erfolg. Denn Ihr Erfolg steht bei unserem Full Service ganz im Fokus.

mfund förderlinie kontakt

20. Dezember 2022, Brüssel / Freiburg / St. Ingbert: Mit Hilfe der Unternehmensberatung Ignite Group konnte das Life-Science-Start-Up Actome im EIC Accelerator, dem europäischen Förderprogramm für bahnbrechende Innovationen, überzeugen. Actome erhält nun einen Zuschuss von rund 2,5 Millionen Euro sowie Equity in Höhe von 2,3 Millionen Euro aus Brüssel.

Actome öffnet neues Kapitel in personalisierter Medizin

Biologische Prozesse bestimmen das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand des Menschen. Diese Prozesse werden wiederum durch Proteine (das Proteom) und ihre biologische Interaktion untereinander (das Interaktom) über die Genexpression (DNA und RNA) hinaus reguliert.

Die Herausforderung: Analysen und Bewertungen, die letztlich zu Diagnosen und Therapien führen, beschränken sich bisher auf Informationen aus DNA- und RNA-Analysen, mit denen echte phänotypische Unterschiede nicht erkannt werden können. Diese können nur durch die Analyse des Proteoms und Interaktoms richtig bewertet werden. Die Analyse des Proteoms und des Interaktoms ist auf einzelne Proteine und Protein-Protein-Interaktionen (PPIs) beschränkt, bietet fast keine Informationen über posttranslationale Modifikationen (PTMs) und ist an einzelnen Zellen überhaupt nicht durchführbar.

Die langfristige Vision von Actome ist die Entschlüsselung des gesamten Interaktoms und die Nutzung dieser Erkenntnisse in molekulardiagnostischen Produkten für die personalisierte Medizin.

“Wir freuen uns sehr über die prestigeträchtige EIC Accelerator-Förderung als Anerkennung für unsere PICO-Technologie und als Unterstützung für unsere Ziele im Hinblick auf ein tieferes Verständnis zellulärer Prozesse, die zu einer besseren Diagnose und Behandlung von Krankheiten führen werden. Wir danken dem Team von Ignite Group für die hervorragende Unterstützung während des gesamten Bewerbungsprozesses und die gute Zusammenarbeit.”, sagt Dr. Csaba Jeney, Geschäftsführer der Actome GmbH.

Vom Prototyp zum Markteintritt mit dem EIC Accelerator

Das europäische Förderprogramm EIC Accelerator zählt zu den anspruchsvollsten und kompetitivsten Innovationsförderprogrammen Europas. Zielgruppe sind Start-Ups und kleine und mittelständische Unternehmen, die mit disruptiven Innovationen den europäischen Markt disruptiv verändern können. Beginnend mit einer Skizzeneinreichung, über den Vollantrag bis zum Pitch Interview wurde das Actome-Team von Ignite Group begleitet. Die Zusammenarbeit mündete nun im Erfolg vor der Brüsseler Expertenjury.

„Auch für uns als erfahrene Unternehmensberatung in Sachen europäischer Förderprogramme ist eine Bewilligung dieser Art jedes Mal etwas Besonderes. Die Ansprüche des EIC Accelerators sind hoch, die europaweiten Erfolgschancen entsprechend sehr gering. Umso mehr freut es uns, wenn wir unsere Mandanten und ihre herausragenden Ideen zum Erfolg führen und begleiten dürfen.“, so Ignite Group Geschäftsführer Dr. Benjamin Hötzer

Über Ignite Group

Ignite Group berät deutschland- und europaweit Unternehmen, vom Start-Up, über KMU bis zum Großunternehmen, bei der Realisierung ihrer Innnovationsprojekte und bietet Unterstützung bei der Förderung und Finanzierung von Wachstum an. Die Unterstützung umfasst einen Full-Service, der die Planung, Beantragung und Abwicklung von Zuschüssen und Finanzierungen beinhaltet. Das Angebot enthält neben der Beantragung von Innovationsförderung, auch die Investitionsförderung (Anlagen, Gebäude, Energieeffizienz) und die Begleitung bei Finanzierungen.

Ignite Group verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Technologie- und Innovationsförderung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Unterstützte Förderprogramme sind unter anderem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), KMU-innovativ, die Forschungszulage (steuerliche Forschungsförderung), der EIC Accelerator, die GRW Förderung sowie go-innovativ (go-inno). Ignite Group ist vom Bundesministerium für Wirtschaft dazu autorisiert, für das Förderprogramm go-inno Beratungsgutscheine in Höhe von bis zu 27.500 Euro auszustellen. Zudem ist Ignite Group vom TÜV Süd nach ISO 9001:2015 zertifiziert und Mitglied bei der European Association of Innovation Consultants (EAIC) sowie beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW).

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Nach zweimonatigem Antrags-Stopp wird die Gamesförderung des Bundes zum 1. Januar 2023 wiedereröffnet: das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) stockt das Budget um mehrere Millionen Euro auf.

Was bisher geschah

Doch Mitte November die große Erleichterung: Der Bundeshaushalt verkündete, das Budget um mehrere Millionen Euro aufzustocken – und die Computerspieleförderung somit fortführen zu können.

Nun gab das BMWK bekannt, dass die Antragsportale ab 1. Januar 2023 wieder scharf gestellt werden.

Jetzt mit der Gamesförderung starten

Die Förderung ist offen für die gesamte deutsche Games Branche, Unternehmen aller Größen können die Games-Förderung beantragen. Sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben und Ko-Produktionen sind förderfähig. Die Förderung erfolgt mittels nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Sowohl Prototypenentwicklung als auch die Produktion können gefördert werden.

Welche Voraussetzungen sollte ein Projekt erfüllen?

Sie haben eine Spiele-Idee, erfüllen die Voraussetzungen und wollen die Gamesförderung beantragen?

Beratung zur Gamesförderung

Wir sprechen die Sprache der Gutachter und sorgen dafür, dass Ihr Förderantrag bewilligt wird. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Fördermittelwelt für die verschiedensten Branchen übernehmen wir die Beantragung im Full-Service. Das heißt, wir übernehmen die vollumfängliche Beantragung – von der Projektevaluation, über die inhaltliche bis zur administrativen Antragstellung. Wir enlasten Sie also maximal und so können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft und auf die Games-Entwicklung konzentrieren.

Starten Sie jetzt und revolutionieren Sie die Games-Branche!

Im dritten Förderaufruf verdoppelt der EU Innovation Fund das Budget für large scale Projekte gegenüber dem vorherigen Aufruf auf 3 Milliarden Euro.

Dritter Förderaufruf im Innovation Fund für Large-Scale Projekte

Letzten Endes soll der Innovation Fund mit dazu beitragen das Klimaziel der EU zu erreichen – also bis 2030 mindestens 55% der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einzusparen (Fit for 55) und bis 2050 klimaneutral zu werden. Zudem tragen die Projekte dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, wie beispielsweise von russischem Öl.

Was fördert der Innovation Fund?

Der Innovation Fund fördert Innovationsprojekte in folgenden Technologiebereichen:

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Verfahren in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkte, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen
  • Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU)
  • Bau und Betrieb von Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS)
  • Innovative erneuerbare Energieerzeugung
  • Energiespeicherung

Wer wird bei large scale Projekten des Innovation Fund gefördert?

Der Innovation Fund fördert Großprojekte von Einzelunternehmen oder Konsortien mit einem Gesamtvolumen ab 7,5 Millionen Euro. Gefördert werden dabei Investitionen (CAPEX) sowie Betriebskosten (OPEX) mit einer Förderquote von 60%. Damit beträgt die Förderung mindestens 4,2 Millionen Euro pro Projekt. Im Gegensatz zu vielen Förderprogrammen, die FuE-Vorhaben adressieren, ist der Innovation Fund ein Mechanismus, der Pilot- und Demonstrationsvorhaben fördert. Die Projektlaufzeit liegt typischerweise im Bereich zwischen 3 und 10 Jahren. Der Stichtag für die Einreichung im Large-Scale Format ist der 16. März 2023.

Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt?

Füllen Sie unseren Fördercheck aus oder kontaktieren Sie uns per E-Mail; wir prüfen Ihr Vorhaben gerne kostenfrei und unverbindlich auf Förderfähigkeit.

Erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen mit Ignite Group

Unser aktueller Antrag im Förderprogramm Eurostars wurde als “bestbewertet von allen Einreichungen bei der FFG” eingestuft. Mit dem EU-Innovationsfonds profitieren Sie auch von unserer Expertise in der Projektbewertung, Antragstellung und im Projektmanagement – und darüber hinaus. Sie konzentrieren sich somit sich auf Ihr Projekt, wir kümmern uns um die Antragstellung, damit es die Evaluatoren überzeugt.

Wagen Sie den Schritt und erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen. Starten Sie jetzt mit unserer Förderberatung und machen Sie unseren kostenlosen Fördercheck.

Detaillierte Informationen zum aktuellen Förderaufruf finden Sie hier.

Sie haben ein F&E- oder Investitionsprojekt und suchen nach Fördermöglichkeiten? Erfahren Sie mehr unter Innovationsförderung.

Der EIC Accelerator geht 2023 in die nächste Runde. Die erste Deadline ist bereits am 11. Januar. Die europäische Flagschiff-Förderung ist für innovative Start-Ups und KMU eines der spannendsten Förderprogramme für Deep-Tech.

Das ist neu im EIC Accelerator 2023

Im Jahr 2023 beläuft sich das Gesamtbudget für den EIC Accelerator auf 1,137 Milliarden Euro. Die Förderung ist branchen- und themenoffen (open call) und setzt in der neuen Förderperiode zusätzliche challenges:

Challenges 2023

Das sind die Themen für die Challenges im EIC Accelerator 2023:

  • Neuartige Biomarker-basierte Assays für eine personalisierte Krebsbehandlung
  • Aerosol- und Oberflächendekontamination für das Pandemiemanagement
  • Energy storage
  • Neues europäisches Bauhaus und Digitalisierung von Architektur, Ingenieurwesen und Bauwesen zur Dekarbonisierung
  • Quantencomputer-Hardware und Quantensensoren für die reale Umgebung
  • Entwurf von Halbleiterchips
  • Nachhaltige und widerstandsfähige Landwirtschaft
  • Kundenorientierte, innovative Raumfahrttechnologien und -dienstleistungen

Wann kann man Anträge 2023 einreichen?

Der EIC Accelerator hat 2023 vier deadlines (cut off dates) für den zweiten Schritt der Beantragung, den sogenannten Vollantrag:

So gelingt ein erfolgreicher Antrag im EIC Accelerator 2023

Das dreistufige Antragsverfahren bedarf der Zeit und einer genauen Planung. Vollanträge umfassen viele ausführliche Beschreibungen, Business Pläne und Finanzplanungen. Alle Unterlagen müssen die Gutachter überzeugen und schließlich muss das Unternehmen auch im Interview bestehen. Das kostet zudem viel Zeit, sich in einen Antrag und das Verfahren einzuarbeiten. Vertrauen Sie dem Experten.

Ausgewählte Referenzen zu unserer Erfahrung und zu erfolgreichen EIC Projekten, die wir beantragen durften:

Sie haben eine Idee, die den Markt revolutionieren wird? Sie interessieren Sich für den EIC Accelerator? Kontaktieren Sie unsere Experten – und sichern Sie sich So Ihre Förderung aus Brüssel.

Zum nachlesen: das offizielle work programme zum Förderprogramm

“Es gibt nur ein Gas: Vollgas!” Darauf stimmten sich die Netzwerkteilnehmer im ZIM Innovationsnetzwerk Urbane Maßkleidung beim Netzwerktreffen im Oktober diesen Jahres ein und geben den Startschuss für die zweite Netzwerkphase.

Ziele und Ergebnisse des Netzwerktreffens

Das Tempo zieht somit an. Beim zweitägigen Netzwerktreffen formulierten die Teilnehmer bereits einige konkrete Erwartungen für die zweite Phase. So wird in der folgenden zweiten Phase neben neuen Projekten an möglichen Ergebnisverwertungen am Markt geforscht.

Auch erfreulich ist, dass es zwei neue Teilnehmer im Netzwerk zu vermelden gibt. Als Freiberufler ist Josef Klein dazugekommen, außerdem konnte das Netzwerk das Fraunhofer ITWM als Mitglied gewinnen.

Vorbereitungen für die zweite Netzwerkphase stehen

Grundsätzlich ist ein ZIM Netzwerk in zwei Netzwerkphasen unterteilt. Die erste Netzwerkphase kommt nun langsam zum Ende. In dieser wurden bereits konkrete Entwicklungslinien und Projektansätze entwickelt und neue Projekte angestoßen. Das Netzwerkmanagement bereitet nun die vollumfängliche Überführung des Netzwerks in die zweite Phase vor.

Über das Netzwerk Urbane Maßkleidung

Durch eine flächendeckende regionale Produktion wird maßgeschneiderte Kleidung einerseits überall verfügbar und andererseits kostengünstig erwerbbar sein. Zusätzlich werden durch lokale Produktion und Distribution umweltschädliche Emissionen, die durch lange Lieferketten und Retouren entstehen, um ein Vielfaches reduziert.

Sie sind branchennah und interessieren sich für die Thematik oder eine Teilnahme am Netzwerk Urbane Maßkleidung? Melden Sie sich bei uns – gerne kommen wir in Kontakt um über eine mögliche Mitgliedschaft zu sprechen.