Kontakt
Strategiegespräch buchen Förderscan starten
Zum Inhalt springen

KMU-innovativ

KMU-innovativ fördert risikoreiche Forschungsvorhaben mit bis zu 80% der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen. Was bedeutet das für Sie?

Fakten vorweg

Zielgruppe

KMU

Frist

15.10.2026

Standort

National

KMU-innovativ – Kompakte Fakten im Überblick

KMU-innovativ fördert kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 80% der Kosten risikoreicher Forschungsvorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, allein oder im Verbund.

Details zu KMU-innovativ

KMU-innovativ ist eine Bundesförderung für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Getragen wird sie vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Gefördert werden industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung, also die Arbeit vor dem Markteintritt. Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, kein Darlehen und keine Steuervergünstigung.

Anders als andere Förderprogramme ist KMU-innovativ in Technologiefelder gegliedert. Jedes Feld hat eine eigene Richtlinie, ein eigenes Skizzentool und einen eigenen Projektträger, der Ihre Unterlagen prüft. Sie bewerben sich also nicht um einen allgemeinen Forschungstopf, sondern in dem Feld, in das Ihr Vorhaben gehört.

Das Besondere ist die Höhe der Förderung. Für kleine und mittlere Unternehmen sind bis zu 80% der förderfähigen Kosten möglich, wenn Forschungstiefe, Unternehmensgröße und Zusammenarbeit zusammenpassen. Sie tragen damit nur einen kleinen Teil der Kosten Ihres Vorhabens selbst.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Ihr Unternehmen braucht eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland. Ob Sie als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, entscheidet die KMU-Definition der Europäischen Union. Prüfen Sie das als Erstes, denn ohne ein beteiligtes kleines oder mittleres Unternehmen ist ein Vorhaben nicht förderfähig.

Daneben werden auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und bis zu 100 Millionen Euro Umsatz genannt. Welche Grenze für Sie zählt, steht in der Richtlinie Ihres Technologiefelds.

Forschungseinrichtungen und Hochschulen können nicht allein einreichen. Sie kommen als Partner in ein Verbundvorhaben, an dem mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen beteiligt ist.

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung. Sie müssen risikoreich und anwendungsbezogen sein. Risikoreich heißt: Der Erfolg ist zu Beginn offen. Anwendungsbezogen heißt: Am Ende steht ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung für Ihren Markt. Welche Themen dazu passen, gibt die Richtlinie Ihres Technologiefelds vor.

Auf der Kostenseite zählen vor allem die Personalkosten Ihres Entwicklungsteams. Dazu kommen Materialkosten, Kosten für Auftragsforschung, Reisekosten und anteilige Investitionskosten für das Vorhaben. Förderfähig ist immer nur der Anteil, der auf Ihr Vorhaben entfällt.

Nicht gefördert werden Ihre Grundausstattung und laufende Betriebskosten, die nicht zum Projekt gehören. Ein Gerät, das Sie ohnehin für Ihr Tagesgeschäft brauchen, gehört nicht in den Kostenplan.

Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Ihren förderfähigen Kosten. Wie hoch er ausfällt, entscheiden die Forschungstiefe Ihres Vorhabens, Ihre Unternehmensgröße und die Zusammenarbeit mit Partnern.

Im Technologiefeld Informations- und Kommunikationstechnik sind für Unternehmen bis zu 50% für industrielle Forschung und bis zu 25% für experimentelle Entwicklung vorgesehen. Für kleine und mittlere Unternehmen steigt der Satz in geeigneten Konstellationen auf bis zu 80%. Ein Beispiel: Liegen Ihre förderfähigen Kosten bei 500.000 Euro, sind damit bis zu 400.000 Euro Zuschuss möglich.

Forschungseinrichtungen im Verbund erhalten bis zu 100% ihrer zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen zusätzlich eine Projektpauschale von 20%. Gefördert wird ein Vorhaben in der Regel bis zu drei Jahre.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Zahlen, an denen Sie uns messen können

15.000+

Förderanträge in den letzten fünf Jahren

Förderscan starten

Häufige Fragen über KMU-innovativ

In zwei Stufen. Zuerst reichen Sie eine Projektskizze ein, in der Sie Ihr Vorhaben knapp beschreiben. Wird sie ausgewählt, folgt der förmliche Vollantrag. Der volle Aufwand entsteht Ihnen also erst in der zweiten Stufe.

Einreichen können Sie jederzeit. Bewertet werden die Skizzen aber zu festen Stichtagen. Der nächste Bewertungsstichtag ist der 15. Oktober 2026. Wer ihn verpasst, reicht bis zum darauf folgenden Stichtag ein.

Rechnen Sie mit rund drei Monaten nach dem Stichtag. Erst danach beginnt die zweite Stufe mit dem Vollantrag. Planen Sie diese Zeit ein, damit Ihr Projektstart nicht auf die Entscheidung wartet.

Nein. Die Technologiefelder werden einzeln geregelt und einzeln geändert. Im Feld Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität sind seit dem 20. Januar 2026 keine Projektskizzen mehr möglich. Prüfen Sie Ihr Feld vor der Einreichung.

Nein. Gefördert werden Vorhaben einzelner Unternehmen und Verbundvorhaben mehrerer Partner. Die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen ist ausdrücklich vorgesehen, sie ist aber keine Bedingung für die Förderung.

Ja. Die Skizze ist in deutscher Sprache einzureichen, über das Online-Skizzentool Ihres Technologiefelds oder über easy-Online. Ein Antrag auf Papier ist nicht vorgesehen. Halten Sie Ihre Unterlagen als Datei bereit.

Der Projektträger Ihres Technologiefelds, zum Beispiel der Projektträger Karlsruhe. Er nimmt Ihre Skizze an, prüft sie und begleitet Ihr Vorhaben. Ein Lotsendienst hilft Ihnen zusätzlich dabei, das passende Feld zu finden.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Sie planen ein risikoreiches Forschungsvorhaben in einem kleinen oder mittleren Unternehmen? Jetzt Kontakt aufnehmen und Skizze einreichen!