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EEW-Förderung

Die EEW-Förderung unterstützt Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz mit bis zu 20 Millionen Euro je Vorhaben. Was bedeutet das für Sie?

Fakten vorweg

Zielgruppe

Unternehmen

Budget

€20Mio/Vorh.

Frist

Laufend

Standort

National

Die EEW-Förderung – Kompakte Fakten im Überblick

Die EEW-Förderung unterstützt Unternehmen mit bis zu 20 Millionen Euro je Vorhaben für Energie- und Ressourceneffizienz. Das Programm steht Unternehmen aller Branchen in ganz Deutschland offen.

Details zur EEW-Förderung

Die EEW-Förderung ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Anlagen und Prozesse sparsamer zu betreiben. Der Bund führt das Programm seit 2019, die heutige Richtlinie gilt seit dem 15. Februar 2024. Ausgezahlt wird ein Zuschuss oder ein Kredit mit Tilgungszuschuss. Den Zuschuss vergibt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Anders als Förderprogramme, die allein den Energieverbrauch senken sollen, fördert die EEW-Förderung ausdrücklich auch die Ressourceneffizienz und die Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Sie können Energie, Material und Emissionen in einem einzigen Vorhaben angehen. Diese Kombination unterscheidet das Programm von rein energiebezogenen Förderungen.

Das Besondere ist die Höhe der Förderung. Für komplexe Investitionen in effiziente Technik und in die Optimierung Ihrer Prozesse erhalten Sie bis zu 20 Millionen Euro. Diese Grenze gilt je Vorhaben, nicht je einzelner Maßnahme.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit Standort in Deutschland. Kleine, mittlere und große Unternehmen kommen infrage. Einzelne Module sind auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begrenzt. Das Programm gilt bundesweit, also in allen Bundesländern.

Nicht antragsberechtigt sind kommunale Eigenbetriebe und Betriebe in öffentlicher Trägerschaft.

Eine Bedingung können Sie sofort selbst prüfen: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen. Haben Sie für die Anlage oder den Umbau bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben, ist dieses Vorhaben nicht mehr förderfähig. Prüfen Sie deshalb als Erstes, was Sie schon beauftragt haben, und stellen Sie den Antrag vor der nächsten Bestellung.

Gefördert werden Investitionen, die den Energie- und Ressourcenverbrauch in Ihrer Produktion senken. Dazu zählen energieeffiziente Anlagen und Prozesse, die ressourcenorientierte Optimierung bestehender Anlagen und Anlagen für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Auch die Senkung des fossilen Energieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen gehört zum Förderzweck. Im Mittelpunkt stehen investive Maßnahmen an industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

Das Programm ist in Module aufgeteilt. Jedes Modul steht für eine Art von Maßnahme, und Ihr Vorhaben wird einem dieser Module zugeordnet. Welches Modul das ist, entscheidet die geplante Maßnahme, nicht Ihre Branche. Passt keines der Module zu Ihrem Vorhaben, ist es in der EEW-Förderung nicht förderfähig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss. Welche Form für Sie gilt, hängt vom Modul ab.

Der höchste Satz im Programm liegt bei 60% der förderfähigen Kosten. Für Investitionskosten liegen die Sätze darunter: 25% für kleine Unternehmen und 20% für mittlere Unternehmen. Auch die beihilferechtliche Grundlage wirkt sich aus. Nach der De-minimis-Verordnung, der europäischen Regel für kleine Beihilfen, sind 33% möglich, nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 20%.

Ihre Fördersumme bestimmen damit drei Dinge: das Modul, die Größe Ihres Unternehmens und die beihilferechtliche Grundlage. Über allen Sätzen steht dieselbe Obergrenze: höchstens 20 Millionen Euro je Vorhaben.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Zahlen, an denen Sie uns messen können

15.000+

Förderanträge in den letzten fünf Jahren

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Häufige Fragen über EEW-Förderung

Den Zuschuss beantragen Sie online über die Förderzentrale Deutschland. Seit dem 15. September 2025 läuft die digitale Antragstellung über dieses Portal. Bearbeitet wird die Zuschussvariante vom BAFA im Auftrag des Bundes.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ihr Vorhaben wird also in zwei Schritten geprüft, bevor eine Bewilligung vorliegt. Planen Sie den Zeitbedarf für beide Stufen von Anfang an ein.

Ja. In einem der Module liegt die Untergrenze bei 2.000 Euro Investitionssumme. Unter dieser Summe ist ein Vorhaben dort nicht förderfähig. Prüfen Sie vor dem Antrag, welche Untergrenze für Ihr Modul gilt.

Die Kreditvariante läuft über die KfW. Sie erhalten dort einen Kredit mit Tilgungszuschuss, also einen Kredit, von dem ein Teil am Ende nicht zurückgezahlt werden muss.

Diese beiden Teile des Programms betreut der Projektträger VDI/VDE-IT. Ihr Ansprechpartner ist hier also nicht das BAFA, sondern der Projektträger. Klären Sie vor der Einreichung, welcher Weg für Ihr Vorhaben gilt.

Die aktuelle Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028. Bis dahin können Sie Anträge stellen. Für ein Vorhaben, das Sie jetzt planen, bleibt also Zeit für Vorbereitung und Antrag.

Ja. Ihr Vorhaben muss zu einer messbaren Einsparung bei Energie, Ressourcen oder Treibhausgasen führen. Diese Einsparung gehört in den Antrag. Ohne sie ist ein Vorhaben nicht förderfähig, auch wenn die Technik neu ist.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

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