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BIK

Die BIK fördert investive Dekarbonisierungsvorhaben der Industrie mit bis zu 200 Millionen Euro je Unternehmen. Was bedeutet das für Sie?

Fakten vorweg

Zielgruppe

Industrieu.

Budget

€3,3 Mrd.

Frist

Ausgesetzt

Standort

National

Die BIK – Kompakte Fakten im Überblick

Die BIK unterstützt die Industrie bei investiven Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro je Unternehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, derzeit ist kein Aufruf offen.

Zielgruppe

Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Kleine, mittlere und große Unternehmen
Konsortien aus mehreren Unternehmen
Industrieller Mittelstand als inhaltlicher Schwerpunkt
Industrieunternehmen mit schwer vermeidbaren Emissionen

Voraussetzungen

Beitrag des Vorhabens zur Dekarbonisierung der Industrie
Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40%
Umsetzung des Vorhabens in Deutschland
Tragfähiger Eigenanteil an den Kosten des Vorhabens
Mindestprojektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen

Förderfähige Kosten

Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse
Elektrifizierung von Prozessen und Umstellung auf Wasserstoff
Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (bis zu 30 Mio. Euro)
Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (bis zu 35 Mio. Euro)
Machbarkeits- und Entwicklungsprojekte im industriellen Umfeld

Details zur BIK

Die BIK, ausgeschrieben Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, ist ein bundesweites Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Programm unterstützt Industrieunternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Veröffentlicht wurde das Programm am 23. August 2024, angelegt ist es bis 2030. Sie erhalten einen Zuschuss, kein Darlehen und keine Steuervergünstigung.

Anders als viele andere Förderprogramme läuft die BIK nicht durchgehend, sondern in jährlichen Förderwettbewerben. In einem Aufruf reichen Sie eine Projektskizze ein und treten mit Ihrem Vorhaben gegen andere an. Aktuell ist kein Aufruf geöffnet. Die BIK ist der Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie und nimmt gezielt auch kleinere und mittelgroße Transformationsvorhaben auf.

Das Besondere ist die Höhe der Förderung. Für investive Dekarbonisierungsvorhaben sind bis zu 200 Millionen Euro je Unternehmen möglich. Damit lassen sich auch große Umbauten in der Produktion finanzieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die ein Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie umsetzen. Sie brauchen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, und das Vorhaben selbst muss in Deutschland umgesetzt werden. Kleine, mittlere und große Unternehmen sind zugelassen, der Fördersatz richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße.

Inhaltlich richtet sich die BIK vor allem an den industriellen Mittelstand und an Unternehmen mit schwer vermeidbaren Emissionen.

Ihr Vorhaben muss außerdem eine Mindestgröße erreichen: 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen, 1 Million Euro für große Unternehmen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, gegen die eine offene Rückforderungsanordnung der EU oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie besteht.

Gefördert werden Vorhaben, die die Treibhausgasemissionen der industriellen Produktion senken. Dazu zählen Investitionen in die Dekarbonisierung von Produktionsprozessen, die Elektrifizierung von Prozessen und die Umstellung auf Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe. Gefördert werden auch Anlagen zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2.

Neben Investitionen unterstützt die BIK anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie Machbarkeits- und Entwicklungsprojekte im industriellen Umfeld.

Die entscheidende Größe ist die Emissionsminderung. Stellen Sie dafür die Emissionen Ihres heutigen Prozesses den Emissionen der geplanten Anlage gegenüber. Liegt die Einsparung unter 40%, ist Ihr Vorhaben nicht förderfähig. Eine vollständige Minderung führt zum höchsten Fördersatz.

Sie erhalten einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens. Zurückgezahlt wird er nicht.

Für investive Vorhaben sind bis zu 40% der förderfähigen Kosten vorgesehen. Vermeidet Ihr Vorhaben die direkten Treibhausgasemissionen vollständig, sind bis zu 50% möglich. Nach Unternehmensgröße gestaffelt gelten bis zu 50% für kleine, bis zu 40% für mittlere und bis zu 30% für große Unternehmen.

Die Obergrenze hängt von der Art des Vorhabens ab. Für investive Dekarbonisierungsvorhaben sind bis zu 200 Millionen Euro je Unternehmen möglich, für Investitionen in die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 bis zu 30 Millionen Euro und für Forschungsvorhaben bis zu 35 Millionen Euro.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Analyse und Identifikation

  • Unternehmen & Vorhaben prüfen
  • Passende Programme finden
  • Auf maximale Zuschüsse

Strategieentwicklung

  • Maßgeschneiderte Strategie
  • Auf Ihre Ziele abgestimmt
  • Programme kombinieren

Antragstellung und Dokumentation

  • Komplette Antragserstellung
  • Unterlagen vollständig & korrekt
  • Höhere Bewilligungschancen

Kommunikation mit Förderstellen

  • Kontakt mit Behörden
  • Abstimmung mit Förderstellen
  • Ihre Interessen vertreten

Projektbegleitung und Nachbetreuung

  • Begleitung über die Laufzeit
  • Förderauflagen einhalten
  • Auszahlung & Verwendungsnachweis

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Zeitersparnis

  • Fokus aufs Kerngeschäft
  • Aufwand liegt bei uns
  • Schnellerer Antrag

Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten

  • Weniger bekannte Programme
  • Clevere Kombinationen
  • Volles Förderpotenzial

Höhere Erfolgsquote

  • Expertise aus vielen Anträgen
  • Bessere Bewilligungschancen
  • Weniger Ablehnungen

Maximierung der Fördersumme

  • Höchstmögliche Förderung
  • Alle Hebel ausschöpfen
  • Mehr aus jedem Projekt

Rechtssicherheit

  • Alle Vorgaben erfüllt
  • Revisionssichere Nachweise
  • Kein Rückforderungsrisiko

Zahlen, an denen Sie uns messen können

15.000+

Förderanträge in den letzten fünf Jahren

Förderscan starten

Häufige Fragen über BIK

Ein Termin steht noch nicht fest. Die Einreichung von Projektskizzen ist seit dem 28. Februar 2026 geschlossen. Angekündigt sind jährliche Förderwettbewerbe bis 2030. Bereiten Sie Ihre Projektskizze jetzt vor.

Das Verfahren hat zwei Stufen. Zuerst reichen Sie eine Projektskizze ein. Fällt die Bewertung positiv aus, werden Sie zum förmlichen Förderantrag aufgefordert. Erst dieser Antrag führt zur Bewilligung.

Die fachliche Prüfung übernehmen das KEI, das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien, und der Projektträger Jülich. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Ja. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Länder von 30% vorgesehen. Wie sie in Ihrem Fall greift, klärt sich im Verfahren mit dem Land, in dem Ihr Vorhaben liegt.

Mit Klimaschutzverträgen nicht. Ein Vorhaben, das über einen Klimaschutzvertrag gefördert wird, kann nicht zusätzlich über die BIK gefördert werden. Die Förderinstrumente des Bundes sind hier aufeinander abgestimmt.

CCS steht für die Abscheidung und Speicherung von CO2, CCU für die Abscheidung und Nutzung. Gemeint sind Anlagen, die CO2 aus dem Produktionsprozess auffangen und entweder dauerhaft einlagern oder als Rohstoff weiterverwenden.

Für die gesamte Laufzeit bis 2030 sind rund 3,3 Milliarden Euro eingeplant. Vergeben werden die Mittel über die jährlichen Förderwettbewerbe und nicht über ein durchgehend offenes Verfahren.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Ihr Industrievorhaben senkt die Treibhausgasemissionen um mindestens 40%? Jetzt Kontakt aufnehmen und die nächste Runde vorbereiten!