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Der EIC-Verwaltungsrat hat kürzlich einen Verhaltenskodex (sog. Code of Conduct) für Berater, die Unternehmen bei EIC-Anträgen – etwa dem EIC Accelerator – unterstützen, veröffentlicht. Dieser Kodex setzt wichtige Standards, um Transparenz, Professionalität und ethische Praktiken in der Innovationsberatung zu gewährleisten.

Das „Code of Conduct“-Label, welches Sie auch auf unserer Webseite finden, dient interessierten Antragsstellern somit bei der Auswahl vertrauenswürdiger Beratungsunternehmen.


EIC-Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex in Kürze

EIC-Antragstellern wird empfohlen, sich an Beratungsunternehmen zu wenden, die sich an den vom EIC veröffentlichten Code of Conduct halten, und sich zu vergewissern, dass die von den Beratern angebotenen Leistungen mit dem Kodex übereinstimmen, bevor sie die Beratung in Anspruch nehmen. Die im Verhaltenskodex festgelegten Regeln sind beispielsweise die Folgenden:

  • Beratungsunternehmen dürfen nur Aufträge annehmen, für die sie über das erforderliche Know-how und die erforderlichen Kompetenzen verfügen.
  • Beratungsunternehmen dürfen nur Aufträge annehmen, wenn sie jene für Kunden wirksam und rechtzeitig bearbeiten können.
  • Beratungsunternehmen sollen potenzielle Kunden vor der Annahme eines Auftrags über alle Unterlagen und Daten informieren, die für die Vorbereitung und Einreichung eines Antrags erforderlich sind.
  • Bevor das Beratungsunternehmen einen Auftrag annimmt, informiert es potenzielle Kunden über die Erfolgsquote des Programms, damit letztere sich des Risikos bewusst sind, dass der Antrag abgelehnt wird.
  • Vertraulichkeitsbedingungen sollten schriftlich vereinbart und sowohl vom Beratungsunternehmen als auch vom Kunden unterzeichnet werden. Berater dürfen vertrauliche Informationen über das Geschäft und die Mitarbeiter des Auftraggebers, das Projekt, die Innovationsaktivitäten, die Technologie, die Produkte und Dienstleistungen oder andere sensible Informationen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht offenlegen.
  • Beratungsunternehmen stellen sicher, dass die Qualitätskontrolle zu jedem Zeitpunkt des Auftrags eingehalten werden.
  • Das Beratungshonorar muss nachvollziehbar sein, und falls jenes vom Erfolg des Antrags oder von anderen Umständen abhängt, müssen die Kriterien für die Berechnung des Endhonorars einfach und transparent sein.

Wir bei Ignite Group unterstützen diese Mindeststandards und verpflichten uns gegenüber unseren Kunden zu deren Einhaltung.


Was ist der EIC Accelerator?

Der EIC Accelerator gilt als die Champions League der europaweiten Fördermittellandschaft. Der Fokus des Programms liegt auf bahnbrechenden Ideen mit hohem Marktpotential und disruptivem Charakter. Voraussetzung für die Förderung ist dementsprechend eine hoch risikoreiche Idee mit hohem Innovationsgrad, die zu einer kompletten Umstrukturierung bestehender, traditioneller Geschäftsmodelle, Produkte, Technologien oder Dienstleistungen führen kann. Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen und erfolgreich den anspruchsvollen Antragsstellungsprozess durchlaufen, profitieren von einem Zuschuss von bis zu 2,5 Millionen Euro, der sich noch wahlweise um eine Eigenkapitalfinanzierung von bis zu 15 Millionen Euro durch die European Investment Bank ausweiten kann. Dies ermöglicht es den Gewinnern des EIC Accelerator, ihre innovativen Ideen und Projekte voranzutreiben sowie die Markteinführung des daraus resultierenden Produkts zu beschleunigen.

Ignite Group als Ihr verlässlicher Partner

Durch unsere bereits mehr als 10 Jahre lange Erfahrung im Fördermittelgeschäft und unserem Fokus auf den EIC Accelerator, der zu unseren absoluten Stärken zählt, unterstützen wir Sie kostenfrei in der Einschätzung, ob Ihr Vorhaben sich für den EIC Accelerator empfiehlt. Anschließend besitzen Sie die Möglichkeit, von unserem Full Service über den gesamten Prozess der Antragsstellung hinweg zu profitieren. Derzeit liegt die europaweite Erfolgsquote auf Bewilligung bei 8,1 Prozent. Mit Ignite Group erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen auf bis zu 25 Prozent.

Mehr Infomationen unter: European Commission

Seit Beginn der statistischen Erfassung der Forschungszulage am 16. September 2020 bis zum 30. September 2023 wurden insgesamt 17.577 Anträge erfasst. Diese beeindruckende Statistik umfasst 22.654 verschiedene Vorhaben. Die staatliche Förderung der Forschungszulage zeigt somit in dieser Statistik erheblichen Zuspruch und betont die Wichtigkeit von Forschung und Entwicklung in Deutschland.

Regionale Verteilung der Anträge: Bayern als stärkstes Bundesland

Betrachtet man die Verteilung der Anträge auf die Bundesländer, so sticht Bayern hervor, das mit 30% den größten Anteil verzeichnet. Dicht darauf folgen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 17%. Berlin und Hessen teilen sich den dritten Platz mit je 7%. Interessanterweise zeigen das kleine Bremen und Saarland sowie Mecklenburg-Vorpommern einen vergleichsweise geringen Anteil von nur 1%.

Diese regionale Varianz spiegelt möglicherweise die unterschiedliche Ausrichtung von Wirtschaft und Forschung in den einzelnen Bundesländern wider. Bayern als starker Technologiestandort trägt maßgeblich zur hohen Gesamtzahl der Anträge bei.

Statistik Forschungszulage

Statistische Übersicht der Auftragssteller und ihrer Forschungsschwerpunkte

Die Auftragssteller der Forschungszulage kommen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen. Die Erbringung von Dienstleistungen in der Informationstechnologie führt mit 2.307 Anträgen, gefolgt vom Maschinenbau mit 1.386 Anträgen. Die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie Informationsdienstleistungen stehen mit 592 bzw. 569 Anträgen ebenfalls hoch im Kurs.

Auffällig ist, dass auch der Bereich Forschung und Entwicklung mit 524 Anträgen einen bedeutenden Platz einnimmt. Die Statistik unterstreicht die breite Palette von Forschungsvorhaben, die durch die Forschungszulage unterstützt werden.

Die Verteilung nach Wirtschaftszweigen spiegelt die Vielfalt der deutschen Wirtschaft wider und verdeutlicht, dass die Förderung nicht auf spezifische Branchen beschränkt ist.

Unternehmensgröße und Forschungszulage: Wer profitiert statistisch am meisten?

Ein weiterer interessanter Aspekt der Statistik betrifft die Größe der antragstellenden Unternehmen. Hierbei zeigt sich, dass Kleinstunternehmen mit 30% den größten Anteil ausmachen, gefolgt von kleinen Unternehmen mit 32%. Mittlere Unternehmen liegen bei 21%, während Großunternehmen den kleinsten Anteil mit 14% haben. Auffällig sind auch die 2%, die keiner Unternehmensgröße zugeordnet werden können.

Weiterführende Informationen von BSFZ und BMBF

Für detaillierte und aktuelle Informationen zur Forschungszulage bietet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine umfassende Infomaterialsammlung, einschließlich aktueller Zahlen. Weitere Einblicke in die Förderlandschaft und aktuelle Entwicklungen im Bereich Bildung und Forschung liefert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Mehr Informationen zur steuerlichen Forschungsförderung erhalten

Das Land Baden-Württemberg setzt seine Unterstützung für innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen fort. Ab dem 23. Oktober 2023 startet die dritte Phase des größten einzelbetrieblichen Förderprogramms des Landes, Invest BW. Mit einem Budget von 10 Millionen Euro bietet das Programm eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen, die ihre Innovationsprojekte vorantreiben möchten.

Was ist Invest BW?

Invest BW ist ein bedeutendes Förderprogramm, das darauf abzielt, die Innovationskraft von Unternehmen in Baden-Württemberg zu stärken. Es ermöglicht finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Dabei werden wichtige Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Gesundheitstechnologien und innovative Mobilitätssysteme besonders gefördert.

Neuheiten in der dritten Phase von Invest BW

In dieser neuen Phase bringt das Programm einige Neuerungen mit sich. Ein zweistufiges Verfahren zur Antragsstellung erleichtert den Einstieg für Unternehmen und Start-ups. Zunächst genügt eine Skizze des Projekts, um sich zu bewerben. Dadurch werden die Hürden für den Bewerbungsprozess gesenkt, und es wird schnelleres Feedback ermöglicht.

Der Bewerbungsprozess bei Invest BW

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Start-ups, Unternehmen der freien Berufe sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Verbund. Alle Antragsteller müssen einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg nachweisen können.

Die Förderanträge können ab dem 23. Oktober 2023 über die Website www.invest-bw.de eingereicht werden. Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 23. November 2023 um 10:00 Uhr in einem Web-Seminar über die Details des Förderprogramms zu informieren und offene Fragen zu klären.

Die Fördersätze im Überblick

Die Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße und betragen für kleine Unternehmen 45%, für mittlere Unternehmen 35% und für größere Unternehmen 25%. Die Förderhöhe reicht von 20.000 Euro bis zu 1,3 Millionen Euro für Einzelvorhaben, mit einem maximalen Umsetzungszeitraum von 24 Monaten.

Fazit: Invest BW als Motor für Innovationen

Die Fördermaßnahme bietet Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre innovativen Ideen in die Tat umzusetzen. Durch die finanzielle Unterstützung und die erleichterten Antragsverfahren sollen mehr Unternehmen ermutigt werden, ihre Projekte zu realisieren. Dies trägt nicht nur zur Stärkung der Innovationslandschaft bei, sondern unterstützt auch die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs im nationalen und internationalen Kontext.

In einer globalisierten Welt ist Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg der Schlüssel zum Erfolg für Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand International (ZIM International) spielt dabei eine herausragende Rolle, indem es die Förderung von Kooperationen mit ausländischen Partnern in Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie in Netzwerken ermöglicht. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von ZIM International und entdecken wie diese Initiative die Zukunft der Innovation neu gestaltet.

Internationale FuE-Projekte: Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Deutsche Unternehmen, die sich in Forschungs- und Entwicklungsprojekten engagieren, können von den attraktiven Förderkonditionen des ZIM profitieren. Die beteiligten deutschen Unternehmen haben die Möglichkeit, einen um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz zu erhalten. Aber damit ist noch nicht alles gesagt. Ausländische Kooperationspartner werden im ZIM-Antrag als „nicht antragsberechtigte Kooperationspartner“ aufgeführt. Sie haben die Möglichkeit, ihre Finanzierung eigenständig zu gewährleisten, und zwar durch eine bestätigte Absichtserklärung, die oft als „Letter of Intent“ bekannt ist.


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Grenzüberschreitende Kooperationen: Vielfältige Möglichkeiten durch ZIM International

Das ZIM ermöglicht fortlaufend bilaterale und multilaterale Ausschreibungen mit über 20 Ländern und Regionen weltweit. Dies eröffnet Unternehmen die Teilnahme an internationalen Projekten und den Zugang zu einem globalen Netzwerk von Forschern und Innovatoren.

Zusätzlich unterstützt das Netzwerk IraSME multinationale Kooperationen mit ausgewählten Ländern durch jährliche Ausschreibungen sowie Netzwerk- und Informationsveranstaltungen. Im Rahmen des Netzwerks EUREKA engagiert sich das ZIM ebenfalls und ermöglicht deutschen Antragstellern die Antragstellung für EUREKA-Netzwerkprojekte.

Internationale ZIM-Innovationsnetzwerke: Gemeinsame Innovation für eine bessere Zukunft

Eine besondere Initiative im Rahmen von ZIM International sind die internationalen ZIM-Innovationsnetzwerke. Diese unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in technologischen Innovationsvorhaben. Dabei werden nicht nur finanzielle Anreize geschaffen, sondern auch spezielle Förderkonditionen, die den Bedürfnissen internationaler Netzwerkzusammenarbeit gerecht werden.

Für Unternehmen, die ihre Innovationsprojekte auf die nächste Stufe heben möchten, eröffnen sich durch ZIM International unzählige Möglichkeiten. Diese Förderung ist nicht nur ein finanzieller Impuls, sondern auch ein Türöffner zu einem globalen Netzwerk von Experten, Ideen und Marktchancen. Die Zukunft der Innovation liegt in der Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, und ZIM International ebnet den Weg für bahnbrechende Entwicklungen und erfolgreiche Kooperationen. Entdecken Sie die Möglichkeiten der grenzenlosen Innovation auf der offiziellen Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Branche aktiv mit.



In der heutigen Zeit steht der Schutz der Umwelt und die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle im Mittelpunkt vieler globaler Anstrengungen. In Deutschland bietet das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) eine hervorragende Möglichkeit, ökologische Innovationen voranzutreiben. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Einblick in das Programm und in den ersten Call, der sich auf ökologische Innovationen konzentriert.

Das IGP in Kürze

Das Förderprogramm IGP des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist darauf ausgerichtet, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft in Bezug auf marktnahe nichttechnische Innovationen zu stärken und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zielgruppen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, Selbstständige und Forschungseinrichtungen, darunter Hochschulen. Die Förderung von Projekten erfolgt durch wettbewerbliche Ausschreibungen, auch als “Calls” bekannt. Diese Ausschreibungen bieten eine Gelegenheit, innovative Ideen zu entdecken und finanziell zu unterstützen. Eine ausführlichere Sammlung an wichtigen Informationen lassen sich hier gebündelt finden:

Der 1. Call: Ökologische Innovationen beim IGP

Der erste Call des IGP konzentriert sich auf ökologische Innovationen. Gefördert werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Umweltschutz und Klimawandel: Die geförderten Projekte sollten einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und ökologische Nachhaltigkeit fördern.
  2. Marktorientierung: Die Projekte sollten marktorientiert sein und im Vergleich zu bestehenden Lösungen klare Wettbewerbsvorteile bieten.

Förderung nach Unternehmensgröße

Unter dem IGP des BMWK werden unterschiedliche Fördersätze für verschiedene Unternehmen gewährt:

  • Kleinstunternehmen: Bis zu 70% der Fördermittel können beantragt werden, um innovative Projekte voranzutreiben.
  • Kleine Unternehmen: Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 65% der Fördermittel für ihre innovativen Vorhaben zu erhalten.
  • Mittlere Unternehmen: Für mittlere Unternehmen steht eine Förderung von bis zu 60% zur Verfügung, um innovative Ideen umzusetzen.
  • Gemeinnützige KMU: Gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen können von einem besonders attraktiven Fördersatz profitieren, der bis zu 75% der Kosten für ihre innovativen Projekte abdeckt.
  • Forschungseinrichtungen & Hochschulen: Forschungseinrichtungen und Hochschulen werden großzügig unterstützt, da sie eine 100%ige Förderung für ihre innovativen Vorhaben erhalten können.

Förderbedingungen und Auswahlkriterien des IGP

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt gemäß den Voraussetzungen und Kriterien der IGP-Förderrichtlinie. Dazu gehören sowohl die Innovationshöhe als auch das Marktpotenzial, die Qualität des Projekts, die Qualifikation der Beteiligten und nicht zuletzt der Anreizeffekt für die Förderung.

Besonderes Augenmerk liegt auf den positiven ökologischen Auswirkungen, die ein Projekt auf Dritte haben kann.

Ablauf des 1. Calls

  • Teilnahmeanträge: Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 8. November 2023 um 15:00 Uhr. Verspätete Anträge unterliegen keiner Berücksichtigung. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Plattform positron:s.
  • Jurybewertung: Die besten Teilnahmeanträge werden einer Jurybewertung unterzogen. Die vielversprechendsten Projekte werden zur Vorstellung im Pitch eingeladen, voraussichtlich zwischen Mitte Februar und Ende März 2024.
  • Vollantragsstellung: Nach Aufforderung zur Vollantragsstellung haben die Bewerber acht Wochen Zeit, ihren Antrag über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes einzureichen.

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen bietet eine einzigartige Gelegenheit, ökologische Innovationen zu fördern und nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.


Sie haben eine erfolgversprechende Innovation und möchten fristgerecht Ihren Antrag einreichen? Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Antragstellung für Sie!


Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) spielt eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen. In dieser Hinsicht möchten wir über eine bedeutende Neuerung informieren: Die Einführung von zwei ZIM-Anträgen pro Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Ein Überblick:

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Sein Ziel ist es, mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen finanzielle Unterstützung für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu bieten, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.

ZIM mit Ignite Group

Doppelter Erfolg: Zwei ZIM-Anträge innerhalb von zwölf Monaten

Die neueste Entwicklung im ZIM-Programm eröffnet Unternehmen interessante Möglichkeiten. Ab sofort können Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des ZIM beantragen. Diese Änderung hebt die bisher geltende Regel auf, wonach Unternehmen nach der letzten Bewilligung eines ZIM-Projekts 24 Monate warten mussten, bevor sie erneut einen Antrag stellen konnten.

Wie profitieren Unternehmen von dieser Änderung im ZIM-Verfahren?

Die Aufhebung der Wartezeit zwischen den ZIM-Anträgen eröffnet Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten. Sie können schneller auf Marktveränderungen reagieren und mehr Projekte zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit realisieren. Dies bietet eine wertvolle Gelegenheit, innovative Ideen in die Tat umzusetzen und die Vorteile des ZIM-Programms zu nutzen.

ZIM-Antragsänderung: Eine Chance für mehr Innovation im Mittelstand

Die Einführung von zwei ZIM-Anträgen pro Jahr ist zweifellos eine wichtige Neuerung für mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Sie betont das Engagement des BMWK für die Förderung von Innovationen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte voranzutreiben und die Zukunft der deutschen Wirtschaft aktiv mitzugestalten.

Der „Technology Readiness Level (TRL)“, deutsch „Technologie-Reifegrad“, ist eine Zahl, mit Hilfe derer der Entwicklungsgrad einer technologischen Entwicklung oder einer neuen Technologie angegeben wird.

Ursprünglich wurde der TRL von der NASA für den Bereich der Raumfahrttechnologie eingeführt, mittlerweile wird er auch für die Einstufung von Entwicklungen in Forschungsprojekten auf europäischer und zunehmend auch auf nationaler Ebene verwendet.

Der TRL im Überblick

Die Europäische Kommission benutzt den TRL-Begriff seit 2014 und führte ihn damals für das europäische Rahmenprogramm Horizon 2020 ein. Die Skala des TRL reicht von 1 bis 9 und beschreibt drei Phasen von der Idee zum Produkt: Forschung, Entwicklung und Realisierung. Je höher die Zahl, desto weiter fortgeschritten ist die zugrundeliegende technologische Entwicklung oder andersherum: Je niedriger der TRL-Level eines Produkts, desto weiter ist es noch von der Markteinführung entfernt und desto höher ist das Risiko für Unternehmen und Investoren. Im Einzelnen werden die Technologie-Reifegrade folgendermaßen beschrieben

TRL Infografik | Ignite Group

Für die Antragsstellung eines Projektes ist es wichtig sich über den aktuellen Reifegrad einer Entwicklung im Klaren zu sein, zum Beispiel um ein passendes Förderprogramm zu finden. Für Förderprogramme wird oft ein minimaler TRL angegeben, der die untere Grenze des zulässigen Reifegrads angibt. Projektvorhaben mit einem Technologie-Reifegrad, die diesen Mindest-TRL unterschreitet, sind dann nicht förderfähig.

TRL im EIC Accelerator

Für das Förderprogramm EIC Accelerator ist beispielsweise mindestens das Vorliegen eines TRL von 5/6 bei Antragsstellung notwendig. Das bedeutet, dass das geplante Produkt bzw. die Technologie bereits in einer relevanten Einsatzumgebung überprüft wurde. Im Rahmen des EIC Accelerator wird dann das Produkt bzw. die Technologie bis Technologie Reifegrad 8/9 weiterentwickelt. Dieses Förderprogramm ist daher nicht für Vorhaben, die ausschließlich Forschung und Entwicklung beinhalten, geeignet, sondern zur Unterstützung von Projektvorhaben auf dem Weg in die Markteinführung gedacht.

Andere europäische Förderprogramm wiederum, wie der EIC Pathfinder, gewähren nur für Projekte Förderung, die sich auf Forschung und Entwicklung, Technology Readiness Level 1-3, konzentrieren.

Beratung und Kontakt

Die Zuordnung eines bestimmten Entwicklungszustandes zu einem Technologie Reifegrad ist nicht immer eindeutig, daher ist es für Antragssteller häufig hilfreich, sich zur Einschätzung des Technologie-Reifegrads beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Berater, um eine professionelle Einschätzung zu Ihrem Projekt zu erhalten. Vereinbaren Sie schnell und unverbindlich einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.

Wenn Du schon auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz für nächstes Jahr oder einer Karrieremöglichkeit bist, ist die “Zukunft zum Anfassen”- Ausbildungsmesse in der Congresshalle Saarbrücken am 07.10.2023 von 09-16 Uhr genau das Richtige für Dich.

Unter dem Motto „Zukunft zum Anfassen“ könnt ihr nicht nur tief in die spannende Welt der Ausbildungsberufe eintauchen, sondern auch Ignite Group als potenziellen Arbeitgeber kennenlernen.

Kommt vorbei, entdeckt eure Zukunftsmöglichkeiten und lernt Ignite Group näher kennen. Wir freuen uns darauf, motivierte und ambitionierte junge Talente wie euch zu treffen und möglicherweise das nächste Kapitel eurer beruflichen Laufbahn zusammen zu beginnen. Ob im Büromanagement, im Marketing oder im Vertrieb – bei Ignite Group eröffnen sich Dir vielfältige Karrierewege, die Du erkunden kannst.

Wir freuen uns auf Deinen Besuch!

Übrigens kannst Du Dich auch schon vorab über mögliche Ausbildungsberufe informieren. Wir suchen für nächstes Jahr:

Weitere Infos über uns und über Deine Karriere Möglichkeiten gibt’s hier auf unserer Karriere-Seite.

Wertschätzung, freie Entfaltungsmöglichkeiten und starke Arbeitgeberleistungen: Erfahre hier mehr über Deine Benefits bei Ignite Group.

Die Pharmaindustrie ist ein unverzichtbarer Eckpfeiler der medizinischen Forschung und Entwicklung. Neue Medikamente, Therapieansätze und bahnbrechende Technologien finden täglich ihren Weg in Kliniken und Apotheken. Doch hinter jedem dieser Fortschritte stehen jahrelange Forschung, Entwicklungsphasen und erhebliche Investitionen. Wussten Sie, dass es umfangreiche Fördermittel für die Pharmaindustrie gibt, die Ihre innovativen Projekte in der Pharma- und Medizintechnikbranche unterstützen können?

Stellen Sie sich vor, Sie könnten nicht nur in Ihrem gewählten Fachgebiet forschen, sondern auch finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen, die Ihnen hilft, Ihre Visionen in die Realität umzusetzen. Die steuerliche Forschungszulage in Deutschland ist nur eine der vielen verfügbaren Förderoptionen und stellt einen attraktiven Anreiz dar, noch ambitioniertere Projekte ins Auge zu fassen.

Doch wie können Sie diese Mittel optimal nutzen? Und welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten sind speziell für die Pharmaindustrie verfügbar?

Wir bei Ignite Group haben uns in das Thema Fördermittel in der Pharmaindustrie eingearbeitet und ein exklusives Whitepaper erstellt, das Ihnen einen detaillierten Einblick in die Chancen und Möglichkeiten bietet. Dieses kostenlose Whitepaper richtet sich an alle, die in der Pharmaindustrie tätig sind, insbesondere an diejenigen, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung arbeiten.

Pharmaindustrie - Ignite Group

Einige der Themen, die wir in diesem kostenlosen Whitepaper behandeln, sind:

  • Einführung in die steuerliche Forschungszulage und deren Relevanz für Ihr Unternehmen.
  • Einblicke in spezifische Förderungen, die speziell für die Pharmaindustrie geschaffen wurden.
  • Ein praktisches Beispiel, das zeigt, wie die Nutzung von Fördermittel in der Realität aussehen kann.

Es ist Zeit, das volle Potenzial Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu entfalten. Unser kostenloses Whitepaper kann der Schlüssel dazu sein.

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Das geplante Gesetz wird die Forschungslandschaft in Deutschland nachhaltig stärken und neue Chancen für innovative Unternehmen bieten. Die wichtigsten Neuerungen aus dem Regierungsentwurf im Überblick:

  • Die Förderquote für KMU erhöht sich für Projekte ab 2024 von 25% auf 35%.
  • Investitionen in Maschinen und Wirtschaftsgüter werden ab 2024 im Rahmen von F&E-Projekten förderfähig.
  • Die Bemessungsgrundlage steigt von 4 Millionen auf 12 Millionen Euro pro Jahr.
  • Auftragskosten für Fremdaufträge werden zukünftig mit 17,5% statt bislang 15% gefördert.

Ein kurzer Blick zurück

Seit 2020 stärkt das Forschungszulagengesetz Deutschlands Förderlandschaft. Mit der erwarteten Gesetzesänderung werden nun neue Wege beschritten, um die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit weiter zu fördern.

Vertiefung der Neuerungen

Die kürzlich vorgestellten Änderungen könnten die Art und Weise, wie Unternehmen in Deutschland F&E betreiben, grundlegend verändern:

  1. Höhere Förderquote für KMU (von 25% auf 35%): Ein wichtiger Schritt zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
  2. Erweiterung der förderfähigen Investitionen: Mit der Einbeziehung von Maschinen und Wirtschaftsgütern in die Förderrichtlinien werden Unternehmen mehr Flexibilität in ihren F&E-Projekten haben.
  3. Anhebung der Bemessungsgrundlage: Die Erhöhung von 4 auf 12 Millionen Euro erlaubt Unternehmen, größere und komplexere Projekte zu fördern.
  4. Erhöhte Förderung von Fremdaufträgen: Die Anhebung der Förderquote von 15% auf 17,5% erhöht die Attraktivität von FuE Tätigkeiten in Form von Fremdaufträgen und in Zusammenarbeit mit FuE-Partnern.
Das Wachstumschancengesetz bietet eine große Chance, vor allem für KMU. Diese können sich über eine Erhöhung der Forderung von 25% auf 35% freuen.

Was dies für Unternehmen bedeutet

Das aktualisierte Gesetz zielt darauf ab, die Finanzierungsstrategie innovativer Unternehmen in Deutschland erheblich zu beeinflussen. Es fördert nicht nur die aktuellen Forschungsaktivitäten, sondern stellt einen Anreiz für Unternehmen dar, in Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Produktentwicklung zu investieren.

Fazit

Mit den geplanten Änderungen wird das neue Gesetz zu einem essenziellen Bestandteil für innovative Unternehmen in Deutschland.

Ergreifen Sie die Chance, im internationalen Wettbewerb langfristig zu bestehen.