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Städtebauförderung

Die Städtebauförderung stellt 2026 eine Milliarde Euro für die Erneuerung von Quartieren bereit. Anträge stellen Kommunen, nicht Unternehmen – was heißt das für Sie?

Fakten vorweg

Zielgruppe

Kommunen

Budget

€1 Mrd.

Frist

Laufend

Standort

Bundesweit

Die Städtebauförderung – Kompakte Fakten im Überblick

Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden 2026 mit einer Milliarde Euro für die Erneuerung ganzer Quartiere. Anträge stellen die Kommunen, nicht Unternehmen. Der Bund trägt 33% der förderfähigen Kosten.

Details zur Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern für die städtebauliche Erneuerung. Sie unterstützt die Entwicklung, Erneuerung und Stabilisierung von Stadt- und Ortskernen und von ganzen Quartieren. Auf Bundesebene liegt sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, umgesetzt wird sie über die Länder. Gezahlt wird ein zweckgebundener Zuschuss, kein Darlehen und keine Steuervergünstigung. Der heutige Bund-Länder-Rahmen gilt seit dem 14. April 2026.

Anders als die meisten anderen Programme fördert die Städtebauförderung keine einzelnen Betriebe. Gefördert wird immer eine städtebauliche Gesamtmaßnahme in einem förmlich abgegrenzten Fördergebiet. Den Antrag stellt die Kommune, nicht das Unternehmen. Wenn Sie einen Zuschuss für Ihr eigenes Vorhaben suchen, führen andere Förderprogramme weiter.

Für Sie als Unternehmen zählt die Wirkung vor Ort. Wertet Ihre Kommune ein Quartier auf, verbessern sich Standortqualität, Umfeld und Laufkundschaft rund um Ihren Betrieb. Eine Gesamtmaßnahme wird 15 Jahre lang gefördert, die Aufwertung ist also langfristig angelegt.

Antragsberechtigt sind die Länder und die Kommunen. In der Praxis melden die Städte und Gemeinden ihren Bedarf an, in einzelnen Bundesländern auch interkommunale Kooperationen. Einzelne Unternehmen können keinen Antrag stellen, unabhängig von Größe und Rechtsform.

Die harte Bedingung ist das Gebiet. Gefördert wird nur, was in einem förmlich abgegrenzten städtebaulichen Fördergebiet liegt. Ob eine Adresse dazugehört, können Sie selbst nachsehen: Brandenburg zeigt die Fördergebietskulissen als Karte des Landesamts für Bauen und Verkehr, Berlin führt die Fördergebiete mit räumlicher Suche im Geoportal. Wo es keine Karte gibt, hilft die Bewilligungsstelle des Landes weiter, in Bayern die Bezirksregierung. Auch Ihre Stadtverwaltung weiß, ob ein Fördergebiet besteht.

Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Fördergebiet, von den vorbereitenden Schritten bis zur Umsetzung. Die Mittel verteilen sich 2026 auf drei Teilprogramme: Lebendige Zentren mit 380 Millionen Euro, Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit 370 Millionen Euro und Sozialer Zusammenhalt mit 250 Millionen Euro.

Typische Maßnahmen sind die Altbausicherung an stadtbildprägenden Gebäuden, die Herrichtung sozialer Infrastruktur für eine neue Nutzung, der Rückbau nicht mehr genutzter sozialer Einrichtungen und der Rückbau technischer Infrastruktur. Ein einzelnes Bauvorhaben genügt nicht, auch nicht das Ihres Betriebs: Es zählt immer die Gesamtmaßnahme. In Bayern muss diese einen Kostenansatz von mindestens 50.000 Euro erreichen.

Die Förderung ist ein Zuschuss zu den förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme. Der Bund trägt davon grundsätzlich ein Drittel, also 33%. Die Länder stocken diesen Anteil auf, den Rest trägt die Kommune.

Wie hoch der Zuschuss am Ende ausfällt, entscheidet das Landesprogramm Ihres Bundeslandes. In Bayern sind für Einzelmaßnahmen bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben möglich, insgesamt soll die Förderung dort 50% der Ausgaben der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Bei einzelnen Kostenarten gehen die Sätze weiter nach oben: Altbausicherung sowie Herrichtung und Rückbau sozialer Infrastruktur werden in einzelnen Ländern mit bis zu 90% gefördert, der Rückbau technischer Infrastruktur mit bis zu 50%. Die Förderdauer beträgt 15 Jahre je Gesamtmaßnahme.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

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Dr. ChristophSandhöfer

Consultant

Dr. Christoph Sandhöfer

Häufige Fragen über Städtebauförderung

In allen 16 Bundesländern. Den größten Teil der Fördergebiete tragen Berlin, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bayern. Jedes Land führt dafür ein eigenes Landesprogramm.

Die Länder entscheiden. Der Bund gibt seine Finanzhilfen an die Länder, die sie an die Kommunen weiterleiten. Bewilligungsstelle ist in Bayern die Bezirksregierung, in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in Brandenburg das Landesamt für Bauen und Verkehr.

Die Termine setzen die Länder. In Nordrhein-Westfalen endet die Frist für das Programmjahr 2027 am 30. Oktober 2026. In Brandenburg läuft die Anmeldung für das folgende Programmjahr bis zum 30. September. Die Länder selbst melden ihr Landesprogramm bis zum 30. April an den Bund.

Über einen Zuwendungsantrag oder eine Bedarfsmitteilung an die zuständige Landesstelle oder Bezirksregierung. Dort wird geprüft und entschieden. In Bayern soll die Zuwendung elektronisch beantragt werden.

Ja. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern können die Länder aber abweichende Regeln zulassen. Klären Sie das mit der Bewilligungsstelle, bevor ein Konzept beauftragt wird.

Ja, solange keine Überförderung entsteht. Dabei gelten das Beihilferecht und die Vorgaben des Landesprogramms. Nordrhein-Westfalen und Bayern arbeiten dabei mit unterschiedlichen Förderlogiken und Obergrenzen.

Der Bund hat seine Mittel von rund 790 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 1 Milliarde Euro erhöht, für 2027 sind 1,2 Milliarden Euro angekündigt. Inhaltlich rücken Klimaschutz, Resilienz, Transformation und Innenentwicklung stärker in den Vordergrund.

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