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Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie fördert kommunalen Klimaschutz mit bis zu 70% für finanzschwache Kommunen. Antragsberechtigt sind Kommunen, nicht Unternehmen.

Fakten vorweg

Zielgruppe

Kommunen

Budget

€270 Mio.

Frist

Laufend

Standort

National

Die Kommunalrichtlinie – Kompakte Fakten im Überblick

Die Kommunalrichtlinie fördert kommunale Klimaschutzvorhaben mit bis zu 70% Zuschuss für finanzschwache Kommunen. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und gemeinnützige Träger.

Details zur Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie ist die Bundesförderung für kommunalen Klimaschutz. Ihr voller Name lautet Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz. Das Programm gehört zur Nationalen Klimaschutzinitiative und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vergeben. Seit 2008 fördert der Bund darüber Klimaschutzprojekte in Kommunen. Ausgezahlt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, kein Darlehen.

Anders als viele Förderprogramme bündelt die Kommunalrichtlinie strategische und investive Vorhaben in einem Bundesprogramm. Sie lassen sich zuerst ein Klimaschutzkonzept und eine Stelle für das Klimaschutzmanagement fördern und danach die Investition selbst. Reine Investitionsförderungen zahlen nur für die Anlage, nicht für die Planung davor.

Das Besondere ist die ganzjährige Antragstellung. Für mehrere Förderschwerpunkte reichen Sie Ihren Antrag zu jedem Zeitpunkt im Jahr ein. Sie richten den Projektstart damit nach Ihrem Haushalt und nicht nach einem Stichtag.

Antragsberechtigt sind kommunale Akteure. Dazu zählen kommunale Körperschaften, kommunale Zusammenschlüsse sowie öffentlich getragene und kommunale Einrichtungen. Auch Träger kommunaler Infrastruktur können Anträge stellen. In einzelnen Förderschwerpunkten sind zusätzlich gemeinnützige Träger antragsberechtigt.

Unternehmen sind hier nicht die Zielgruppe. Die Kommunalrichtlinie ist auf den kommunalen Bereich ausgerichtet, eine Staffelung nach Unternehmensgröße gibt es nicht. Wenn Sie ein Unternehmen führen und ein Klimaschutzvorhaben finanzieren wollen, führt ein anderes Programm zum Ziel.

Der kommunale Bezug in Deutschland ist die harte Bedingung. Prüfen Sie als Erstes, ob Ihre Einrichtung zu den genannten Trägern gehört, denn davon hängt der gesamte Antrag ab.

Gefördert werden Klimaschutzvorhaben in Ihrer Kommune, von der Strategie bis zur Investition. Dazu gehören Klimaschutzkonzepte und der Einsatz eines Klimaschutzmanagements, Beratungsleistungen, investive Maßnahmen an kommunaler Infrastruktur sowie die Umrüstung von Außenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.

Ein eigener Schwerpunkt ist die klimafreundliche Mobilität. Dort werden zum Beispiel Radabstellanlagen gefördert, dazu netzunabhängige Photovoltaikanlagen mit Speicher, wenn sie die Anlagentechnik dieser Radabstellanlagen versorgen. Nicht förderfähig sind bei den Radabstellanlagen die Grundstückskosten, die Planungsleistungen, die Baunebenkosten, die Finanzierungskosten und mobile Anlagen. Nehmen Sie diese Posten aus Ihrer Kalkulation heraus, bevor Sie den Antrag stellen.

Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Ihren förderfähigen Ausgaben. Über die Höhe entscheiden zwei Dinge: der Förderschwerpunkt Ihres Vorhabens und die Frage, ob Ihre Kommune als finanzschwach gilt. Finanzschwache Kommunen erhalten in jedem Schwerpunkt den höheren Satz.

Für ein Klimaschutzkonzept mit Klimaschutzmanagement sind es im Erstvorhaben 65%, für finanzschwache Kommunen 70%. Im Anschlussvorhaben sind es 50% und 60%. Für Beratungsleistungen und Konzepte 50% und 70%. Für Maßnahmen der klimafreundlichen Mobilität 50% und 70%. Für investive Maßnahmen sowie für Außenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen 40% und 60%.

Mehr als 70% zahlt die Kommunalrichtlinie in keinem Schwerpunkt.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

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Häufige Fragen über Kommunalrichtlinie

Digital über das Förderportal easy-Online. Seit dem 1. Juni 2026 ist das der einzige Weg, die postalische Einreichung entfällt. Planen Sie die Anmeldung im Portal vor dem Antrag ein.

Möglichst fünf Monate. Diese Zeit wurde im Februar 2026 als Ziel festgelegt, zusammen mit einer festen Ansprechperson für jedes Vorhaben. Damit lässt sich der Projektstart deutlich besser planen als früher.

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit der Agentur für kommunalen Klimaschutz. Diese Stelle prüft die Anträge und ist im gesamten Verfahren Ihre Ansprechstelle.

Die aktuelle Fassung der Kommunalrichtlinie gilt seit dem 1. November 2024. Als Einreichungsfrist ist der 31. Dezember 2027 genannt. Bis dahin bleibt die Antragstellung offen.

Die Anforderungen stehen im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie. Ihr Antrag muss sie erfüllen. Sehen Sie den Annex durch, bevor Sie ein Vorhaben planen, nicht erst beim Ausfüllen des Antrags.

Zum 1. Juli 2026 kamen für einen Förderschwerpunkt neue Klarstellungen dazu, wann ein vorhandenes Klimaschutzkonzept einer Förderung entgegensteht. Lassen Sie ein älteres Konzept prüfen, bevor Sie ein neues beantragen.

Ja. Eine unterschriftsberechtigte Person Ihrer Kommune muss die digitale Einreichung bestätigen. Planen Sie diesen Schritt fest ein, denn ohne die Bestätigung ist der Antrag nicht eingereicht.

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