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IGP

Das IGP fördert neue Geschäftsmodelle und andere nichttechnische Innovationen in Unternehmen mit bis zu 300.000 Euro. Was bedeutet das für Sie?

Fakten vorweg

Zielgruppe

KMU/Startup

Budget

€10M/Aufruf

Frist

Ausgesetzt

Standort

National

Das IGP – Kompakte Fakten im Überblick

Das IGP unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 300.000 Euro für nichttechnische Innovationen. Auch Start-ups, Selbständige und gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland gehören dazu.

Details zum IGP

Das IGP ist das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es startete 2019 als Pilotprojekt und ist seit 2023 fest etabliert. Die Abwicklung übernimmt die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Sie erhalten einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen.

Anders als die meisten Förderprogramme des Bundes verlangt das IGP keine technische Entwicklung. Gefördert werden nichttechnische Innovationen: neue Geschäftsmodelle, neue Dienstleistungen, neue Organisations- und Marketingkonzepte. Damit erreicht das IGP Ideen, für die klassische Forschungsprogramme keinen Platz haben.

Das Besondere ist der frühe Einstieg. Sie können schon ein Machbarkeitsprojekt fördern lassen, in dem Sie Ihre Idee prüfen und erproben. Für Kleinstunternehmen sind dabei bis zu 70% der Projektkosten möglich. Erst danach folgt das Marktreifeprojekt bis zur Einführung am Markt.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ausdrücklich eingeschlossen sind Start-ups, Gründerinnen und Gründer, Selbständige und Freiberufler. Auch gemeinwohlorientierte Unternehmen können einen Antrag stellen.

Ihr Vorhaben können Sie allein umsetzen oder gemeinsam mit Partnern in einem Verbund. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind ebenfalls antragsberechtigt, aber nicht allein. Sie brauchen ein kleines oder mittleres Unternehmen als Partner im Vorhaben.

Große Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Verbundene Unternehmen, also Unternehmen derselben Gruppe, können nicht als Kooperationspartner auftreten. Ob Ihr Unternehmen als klein oder mittel gilt, entscheidet die EU-Definition. Prüfen Sie das als Erstes, bevor Sie Arbeit in eine Skizze stecken.

Gefördert werden nichttechnische Innovationen. Gemeint sind neue Geschäftsmodelle, neue Dienstleistungen, neue Organisationsformen und neue Marketingkonzepte. Ihre Idee muss marktorientiert und neuartig sein, und Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen.

Prüfen Sie Ihre Idee mit einer einfachen Frage. Entsteht am Ende ein technisches Produkt, oder eine neue Art, eine Leistung anzubieten und damit Geld zu verdienen? Nur das Zweite passt ins IGP.

Es gibt zwei Projektformen. Im Machbarkeitsprojekt prüfen und erproben Sie Ihre Idee, ein fertiges Produkt brauchen Sie dafür nicht. Im Marktreifeprojekt bringen Sie die Idee bis zum Markt. Gefördert werden in beiden Formen die Personalkosten für Ihr Projektteam, projektbezogene Sachkosten und die Kosten Ihrer Kooperationspartner.

Sie erhalten einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Er wird als Anteilfinanzierung gewährt. Das IGP übernimmt einen Teil Ihrer förderfähigen Projektkosten, den Rest tragen Sie selbst. Wie hoch Ihr Anteil ausfällt, hängt von der Unternehmensgröße und von der Projektform ab.

Im Machbarkeitsprojekt erhalten Kleinstunternehmen bis zu 70%, kleine Unternehmen bis zu 65% und mittlere Unternehmen bis zu 60%. Im Marktreifeprojekt sind es 55%, 50% und 45%. Gemeinwohlorientierte Unternehmen erhalten bis zu 75% im Machbarkeitsprojekt und bis zu 60% im Marktreifeprojekt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten 100%, wenn sie mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen zusammenarbeiten.

Je Projekt sind für Unternehmen bis zu 300.000 Euro möglich. Damit trägt das IGP auch ein Vorhaben, das über Monate läuft und mehrere Köpfe bindet.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

5.000+

Förderanträge pro Jahr

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Ein Team von Spezialisten zu Ihren Diensten

Dr. ChristophSandhöfer

Consultant

Dr. Christoph Sandhöfer

Häufige Fragen über IGP

Zurzeit nicht. Der siebte Förderaufruf ist geschlossen, ein neuer ist noch nicht veröffentlicht. Das Programm läuft weiter, Förderaufrufe kommen etwa zweimal im Jahr. Bereiten Sie Ihre Idee jetzt vor.

Sie reichen zuerst eine Ideenskizze als Teilnahmeantrag ein, elektronisch über das Portal positron:s. Eingereicht wird immer innerhalb eines Förderaufrufs, eine laufende Antragstellung gibt es beim IGP nicht.

Über die Einreichungen entscheidet eine externe Jury aus Fachleuten. Sie begutachtet die Ideenskizzen eines Förderaufrufs und wählt die Vorhaben aus, die weiterkommen. Eine gute Skizze ist deshalb der wichtigste Schritt.

Rund 10 Millionen Euro je Aufruf. Dieses Budget verteilt sich auf alle ausgewählten Vorhaben. Ihre Idee steht damit im Wettbewerb mit den anderen Einreichungen desselben Aufrufs.

Nein. Das IGP gilt bundesweit und mit denselben Fördersätzen. Ein regionaler Schwerpunkt oder ein eigenes Kontingent für einzelne Bundesländer besteht nicht. Entscheidend ist die Idee, nicht der Standort.

Nein. Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland genügt, auch wenn der Sitz Ihres Unternehmens im Ausland liegt. Das Vorhaben selbst müssen Sie allerdings in Deutschland durchführen.

Das IGP wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, also als kleine Beihilfe mit eigener Obergrenze. Weitere Fördermittel sind deshalb nur innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen möglich, die für Ihr Vorhaben gelten.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Sie planen ein neues Geschäftsmodell statt einer technischen Entwicklung? Jetzt melden und den nächsten Förderaufruf vorbereiten!