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ELER

Der ELER ist der EU-Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, zuletzt rund 1,35 Milliarden Euro pro Jahr für Deutschland. Was bedeutet das für Sie?

Fakten vorweg

Zielgruppe

Landw./Kom.

Budget

€1,35 Mrd.

Frist

Laufend

Standort

Ländl. Raum

Der ELER – Kompakte Fakten im Überblick

Der ELER fördert Vorhaben im ländlichen Raum und brachte zuletzt rund 1,35 Milliarden Euro pro Jahr nach Deutschland. Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Landwirte, Kommunen und Vereine im ländlichen Raum.

Details zum ELER

Der ELER ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Über ihn finanziert die Europäische Union die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Es gibt ihn seit dem Jahr 2000, die laufende Förderperiode reicht von 2023 bis 2027. In Deutschland setzen Bund und Länder die Förderung über den GAP-Strategieplan und die Landesprogramme um. Sie erhalten sie als Zuschuss.

Anders als ein bundesweit einheitliches Förderprogramm ist der ELER ein Fonds mit vielen Teilprogrammen. Jedes Bundesland legt in seinem Programm fest, welche Maßnahmen es anbietet und wie hoch der Zuschuss ist. Für Ihr Vorhaben gilt deshalb das Programm des Landes, in dem Sie es umsetzen.

Das Besondere ist der Hebel: Zu den EU-Mitteln kommt eine nationale Kofinanzierung, dadurch steht in Deutschland ein deutlich größeres Fördervolumen bereit. In der Förderperiode 2014 bis 2022 waren das rund 9,44 Milliarden Euro, im Schnitt 1,35 Milliarden Euro pro Jahr.

Wer beantragen darf, entscheidet die einzelne Maßnahme. Die Antragsberechtigung ist je Maßnahme und Bundesland unterschiedlich geregelt. Der ELER ist dabei nicht auf Landwirtschaftsbetriebe beschränkt. Auch Kommunen, Vereine und andere Träger können gefördert werden, wenn die Maßnahme sie vorsieht. Gefördert werden Vorhaben im ländlichen Raum.

Klären Sie zuerst die eine Bedingung, an der alles hängt. Gibt es im Programm Ihres Bundeslandes eine Maßnahme, die zu Ihrem Vorhaben passt? Das sagt Ihnen die zuständige Stelle. In Hessen ist das das Landratsamt Ihres Kreises, in Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut in Schwerin, in Brandenburg die Verwaltungsbehörde ELER. Fragen Sie dort, bevor Sie planen. Passt Ihr Vorhaben in keine Maßnahme, gibt es keinen Zuschuss.

Gefördert wird, was in einer ELER-Maßnahme ausdrücklich vorgesehen ist. Fünf Bereiche prägen das Angebot: Investitionen in der Landwirtschaft sowie in Verarbeitung und Vermarktung, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Basisdienstleistungen und Dorferneuerung, LEADER-Projekte und technische Hilfe. Der ELER zahlt nicht auf ein Thema, sondern auf eine einzelne Maßnahme mit eigenen Regeln.

Welche dieser Maßnahmen angeboten werden, steht im Programm Ihres Landes. Die Grenzen nach oben und nach unten setzt die einzelne Maßnahme, und sie fallen sehr unterschiedlich aus. In Sachsen-Anhalt werden nichtproduktive Naturschutzinvestitionen mit 5.000 bis 750.000 Euro je Projekt gefördert.

Sie erhalten einen Zuschuss zu Ihren förderfähigen Ausgaben. Einzelne Landesmaßnahmen gehen darüber hinaus und sehen eine Vollfinanzierung oder Vorschüsse vor.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, legt die Maßnahme fest, die Sie nutzen. Die Sätze unterscheiden sich stark nach Land und Maßnahme, und die Spanne ist groß. In einzelnen Naturschutz- und Investitionsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt sind bis zu 100% möglich. In Baden-Württemberg erhalten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bis zu 30%, bei einzelnen Schwerpunkten 35% oder 40%. Mittlere Unternehmen erhalten dort bei Investitionsbeihilfen höchstens 10%, bei anderen Schwerpunkten bis zu 20%.

Baden-Württemberg setzt außerdem Grenzen nach unten und nach oben. Gefördert wird dort ab 5.000 Euro, und je Vorhaben sind höchstens 200.000 Euro möglich, in bestimmten Fällen 250.000 Euro.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

5.000+

Förderanträge pro Jahr

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Häufige Fragen über ELER

Eigene Programme haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die größten Programme haben Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen.

Das prüfen Sie beim Land. Sachsen-Anhalt bietet dafür eine Fördergebietskarte im Internet an. In Baden-Württemberg ist das Land selbst das Fördergebiet. Ohne Internet fragen Sie die zuständige Stelle Ihres Landes.

In Bayern läuft die Antragstellung online über iBALIS, mit Betriebsnummer und PIN. In Baden-Württemberg reichen Sie den Antrag über das Regierungspräsidium, die L-Bank oder Ihre Hausbank ein.

Häufig ja. Viele Maßnahmen schließen einen vorzeitigen Beginn aus, in Sachsen-Anhalt war er 2024 ausdrücklich unzulässig. Klären Sie deshalb vor der ersten Bestellung, ab wann Sie beginnen dürfen.

Beides kommt vor, feste Antragszeiträume und laufende Aufrufe. Die Termine setzt das Land je Maßnahme. In Baden-Württemberg können Sie den Gemeinsamen Antrag 2026 noch bis zum 30. September 2026 korrigieren.

Ja. LEADER ist eine der zentralen Maßnahmenkategorien im ELER. Ein LEADER-Projekt wird also aus demselben Fonds finanziert wie eine Investition in der Landwirtschaft oder ein Vorhaben der Dorferneuerung.

Grundsätzlich ja, solange die Maßnahme die Doppelförderung derselben Kosten nicht ausschließt. In Sachsen-Anhalt müssen Sie andere öffentliche Förderungen nachweisen. Die genauen Regeln stehen in der Maßnahme selbst.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

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