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BAFA

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU “ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Fakten vorweg

Zielgruppe

Unternehmen

Budget

K.A.

Frist

Laufend

Standort

National

Details zur BAFA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU “ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 Euro .

Förderfähig sind Themen rund um alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:

  • Anpassungen des Geschäftsmodells,
  • Kosteneinsparungen,
  • Umgang mit Umsatzrückgängen,
  • Umgang mit Liquiditätsproblemen,
  • Veränderungen des Produktportfolios,
  • Investitionsplanung,
  • Optimierung von Prozessabläufen bzw. der Organisation,
  • Qualitätsmanagement,
  • Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
  • Fachkräftesicherung und -bindung,
  • Alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung,
  • Bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

  • Beratungssitzungen sollten auf einer gründlichen Analyse der Unternehmenslage basieren, wobei identifizierte Schwachpunkte klar herausgearbeitet und präzise Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden müssen.
  • Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf Einzelberatungen. Seminare, Workshops und andere Gruppenformate sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Durchführung der Beratungen muss durch selbstständige Berater oder Beratungsfirmen erfolgen, die über die notwendigen Qualifikationen verfügen.
  • Berater müssen ihre Kompetenz durch anerkannte Qualitätszertifikate oder ein dokumentiertes Qualitätshandbuch belegen können.
  • Es muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vorliegen und die Einhaltung der Richtlinien während der Beratungsprozesse sicherstellen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Da wir alle Voraussetzungen für Berater erfüllen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung Ihrer BAFA Beratungsförderung.

Durch unseren Full-Service Ansatz stehen wir Ihnen von Antragsaufnahme bis hin zur Projektabwicklung zur Seite.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

5.000+

Förderanträge pro Jahr

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Häufige Fragen über BAFA

Eine Fördermittelberatung findet passende Programme, bewertet Förderchancen, stellt Anträge und begleitet die Nachweisführung. Bei Ignite Group beginnt sie mit Ihrem Ziel, nicht mit dem Programm. Wir prüfen, welche Förderinstrumente zu Ihrem Vorhaben passen, strukturieren den Antrag förderkonform und begleiten den gesamten Prozess bis zur Bewilligung und Dokumentation.

Das hängt vom Projekt und von der Fördersumme ab, nicht von der Form der Zusammenarbeit.

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Für jedes Unternehmen, jede Kommune, Hochschule oder Forschungseinrichtung, die ihr Fördervorhaben so effizient und strukturiert wie möglich durchführen lassen will: minimaler eigener Aufwand, maximales Ergebnis, maximale Prüfungssicherheit.

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