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Ignite Group mit einem Gastbeitrag im RKW Blog: Forschung und Förderung – ZIM oder Forschungszulage? Welche Förderung eignet für welches Unternehmen?

Den kompletten Artikel gibt es beim RKW Kompetenzzentrum zum Nachlesen.

Zusammenfassung

Seit Beginn dieses Jahres wurde die Förderlandschaft in Deutschland um das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung erweitert. Zudem bieten Förderprogramme wie beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), attraktive Möglichkeiten der Projektförderung. Dr. Jörg Rupp erläutert im Gastbeitrag, für wen sich welche Förderung eignet und wie sich die Beantragung gestaltet.

Die Instrumente

Die steuerliche Forschungsförderung ist eine steuerliche Rückzahlung. Somit ist ein Vorfinanzieren des Projekts nötig, bevor die Auszahlung erfolgt. Bei ZIM hingegen stehen dem Antragsteller die Mittel direkt zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Projektstart an die Bewilligung durch die Projektträger gebunden ist. Wer sich für die Forschungszulage entscheidet, kann im Gegensatz zur ZIM Förderung direkt mit seinem Projekt starten.

Förderberatung

Das Feld der Förderprogramme ist groß und nicht für jedermann überschaubar. Beratungen bieten an dieser Stelle die notwendige Unterstützung. Wir unterstützen aktiv bei der Entscheidungsfindung welches Förderprogramm am besten passt und entlasten gleichzeitig den Antragsteller.

Fragen zur Förderung? Kontaktieren Sie uns.

Weitere Infos zur Forschungszulage

Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeugindustrie erarbeitet das BMWi drei neue Fördermodule. Dafür stellt der Bund einen Fördertopf in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, verteilt auf die Jahre 2020 bis 2024, zur Verfügung.

Status quo der Fahrzeugindustrie

Die Automobilindustrie ist mitten in der Transformation und sieht sich mit den Herausforderungen aber auch Möglichkeiten des Strukturwandels konfrontiert. Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierungen haben nicht nur Einfluss auf das Fahrzeug, sondern auch auf die Produktion und die dazu gehörigen Prozesse. Es entstehen neue Geschäftsmodelle und Produkte werden zunehmend digitaler. Außerdem entstehen neue Antriebsmöglichkeiten, die die bisher gängigen ablösen. Die Corona Pandemie verstärkt die finanziellen Einbrüche. Daher erarbeitet die Bundesregierung drei Fördermodule, die in den kommenden Jahren Zukunftsinvestitionen ermöglichen und die Automobilbranche zukunftsfähig transformieren.

Ziel der Zukunftsinvestitionen: Eine zukunftsfähige Fahrzeugindustrie

Drei Fördermodule für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeugindustrie

Zum Erreichen dieser Ziele setzt die Bundesregierung auf drei neue Fördermodule. Diese ermöglichen neue Konzepte und Verfahren, Umstellungen in der Produktion und Qualifizierung sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Modul A: Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz – Digitalisierung / Industrie 4.0

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Umsetzung der Transformation, beispielsweise in neue Anlagen und eine neue Infrastruktur
  • Investitionen für den Umweltschutz
  • Beratungen sowie Schulungen
  • Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung zur Implementierung von Industrie 4.0
  • Demonstratoren und Transfer

Modul B: FuE für neue, innovative Produkte als Schlüssel für die Zukunft

Was wird gefördert?

  • Vorwettbewerbliche FuE-Projekte
  • Experimentelle Entwicklungen
  • Demonstratoren und Transfermaßnahmen
  • Erweiterung BMWi-Programm Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Modul C: Gemeinsame Lösungen finden, Innovationscluster aufbauen

Was wird gefördert?

  • Das zentrale Clustermanagement
  • Beratungen
  • Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel
  • Gemeinsame Investitionen
  • Weiterbildungen und Qualifikationen
  • Transfermaßnahmen

Ausblick auf die Zukunftsinvestitionen der Fahrzeugindustrie

Alle Maßnahmen sind so gestaltet, dass sie aufeinander abgestimmt sind und ineinandergreifen. In allen Bereichen spielt der Transfer eine große Rolle: sowohl aus der Wissenschaft in die Wirtschaft, als auch innerhalb von Clustern in Form gegenseitigen Lernens. An dieser Stelle fördert das BMWK deswegen (überregionale) Transferkonzepte. Bis Januar 2021 sollen die drei Förderkonzepte in Kraft treten. Bereits jetzt können im Modul B mit Hilfe des Programms Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien erste Projekte starten.

Zukunftsinvestitionen der Automobilindustrie – hier gibt es weitere Infos zu KoPa 35c!

Sie planen Investitionen? Mit der passenden Investitionsförderung stärken Sie die Rentabilität und Finanzierungsstruktur Ihres Vorhabens.

Beratung und Kontakt

Seit letztem Jahr begleiten wir das Forschungsnetzwerk UmSenAuto zum Thema “Autonomes Fahren”. Durch unser (internationales) Netzwerk in der Automobilindustrie profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung: Wir bringen Sie mit möglichen Kooperationspartnern zusammen, finden die geeigneten Förderungen und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Ignite Group auf unternehmer.de zum Thema Krise und Innovation: Umdenken und die Komfortzone verlassen, die Gegebenheit nutzen und mit Innovationen das Unternehmen stärken und so die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Den Artikel zum nachlesen gibt es auf unternehmer.de: Warum Krise und Innovation zusammenpassen

Zusammenfassung

Komfortzone verlassen um Krise und Innovation zusammenzubringen

Die Corona-Krise bestimmt derzeit die europäische Wirtschaftsleistung. Mit kurzfristigen Liquiditätshilfen halten Unternehmen zwar ihre Kerntätigkeiten aufrecht. Gleichzeitig sehen wir uns aber mit Veränderungen konfrontiert – Nachfrage und Bedürfnisse verändern sich. Die bisher bewährten Konzepte führen jedoch nicht mehr zum Ziel. Es heißt also die Komfortzone zu verlassen und mit Innovationen das Unternehmen wieder zu stärken.

Innovationsförderungen führen zum Ziel

Beratung führt aus der Krise

Um die umfangreiche Auswahl an Förderprogrammen zu durchblicken, bieten Berater die notwendige Unterstützung. Auch bei der bürokratischen Beantragung sind Beratungsunternehmen ein Mehrwert: Die Erfolgschancen steigen und gleichzeitig entlastet der Berater das Unternehmen intern – durch erfolgsabhängige Honorare gehen die Interessen außerdem in die gleiche Richtung.

Ignite Group im Industrieanzeiger: In der November Ausgabe des Industrieanzeigers sind wir mit dem Artikel Wegweiser durch die Fördermittellandschaft zum Thema Fördermittel und Innovationsförderung vertreten.

Den Originalartikel zum nachlesen in der November Ausgabe des Industrieanzeigers:

Zusammenfassung

Der Status quo

Innovationsförderung nutzen

Bund, Länder und die EU bieten einige Förderprogramme, die kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von FuE-Projekten nutzen können. Jedoch ist der Aufwand dafür oftmals zu umfangreich, zu bürokratisch. Lange Bearbeitungszeiten und umfangreiche Richtlinien erschweren die Beantragung. Auch die Unwissenheit, welche Förderungen sich denn nun für das FuE-Projekt eignen, führt dazu, dass KMU Fördermittel zu wenig nutzen.

ZIM nutzen um Innovationen voran zu bringen

Beispielsweise bietet die ZIM Förderung, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, Zuschüsse zu FuE-Projekten, die nicht zurückgezahlt werden. Dadurch bekommen Unternehmen für ihr Innovationsprojekt, vereinfacht gesprochen, bis zu 120 Prozent des Arbeitnehmerbruttos bezuschusst. Die Beantragung sei verhältnismäßig umfangreich, so Rupp. Jedoch stehen dem Antragsteller die Mittel schließlich unmittelbar im Projekt zur Verfügung.

Die Forschungszulage als Alternative

Im Gegensatz zu ZIM ist die Beantragung der Forschungszulage als niederschwellig einzuschätzen. Hier wird die Förderung in Form einer Steuerrückzahlung am Ende des Wirtschaftsjahres beantragt. Somit müssen KMU FuE-Projekte vorfinanzieren – eine zusätzliche Belastung in Krisenzeiten. Die Kostenbasis sind hier die Arbeitgeberbruttogehälter, bei ZIM ist es das Arbeitnehmerbrutto plus einer Pauschale von 100 Prozent. Für KMU ist die ZIM Förderung attraktiver. Mit der Förderquote der Forschungszulage von 25 Prozent ist die Förderung mit der Forschungszulage eher für größere Unternehmen interessant.

Beratung als Wegweiser der Fördermittellandschaft

Berater unterstützen Unternehmen sowohl bei der Auswahl, als auch der Beantragung der Fördermittel. Dadurch erhöhen sich die Erfolgschancen, außerdem können sich die Unternehmen weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, so Rupp. Als Orientierung bei der Beraterauswahl dienen Qualitätsstandards wie beispielsweise Zertifizierungen durch ISO 9001 oder Autorisierungen durch das Bundeswirtschaftsministerium im Programm go-inno.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das größte Förderprogramm der Bundesregierung für Innovation sowie Forschung und Entwicklung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Hilfe unserer Beratung ZIM beantragen und so von der Innovationsförderung profitieren.

Wer kann ZIM beantragen?

Generell antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition von KMU. Zusätzlich können mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener- bzw. Partnerunternehmen weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen ZIM beantragen. Außerdem sind seit der Aktualisierung der Richtlinie Unternehmen antragsberechtigt, die weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Das Unternehmen muss einen Sitz in Deutschland haben, um ZIM zu beantragen. Das Förderprogramm ist technologie- und branchenoffen.

Fördersätze und Summen unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße und Projektform. So erhalten beispielsweise Unternehmen strukturschwacher Regionen einen höheren Fördersatz. Außerdem werden Kooperationsprojekte mit einem höheren Fördersatz gefördert als Einzelprojekte.

Mit ZIM soll die Innovationskraft sowie Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Deswegen sind sowohl der technologische Innovationsgehalt, als auch die Marktchancen des Innovationsprojektes entscheidend für die ZIM Förderung.

Beratung nutzen um ZIM zu beantragen

  • Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihr Projekt auf die Eignung für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand. Im Vorfeld zum eigentlichen ZIM-Antrag prüfen wir Ihr Innovationsvorhaben auf die Voraussetzungen des Förderprogramms. Dafür stellen wir Ihnen unseren Fördercheck zur Verfügung. Schnell und einfach erhalten Sie so von uns unsere Einschätzung.
  • Unsere ZIM-Berater erstellen Ihren ZIM Förderantrag. Erfüllt Ihr Projekt die Voraussetzungen, bieten wir Ihnen außerdem an, die Antragstellung zu übernehmen. Somit nehmen wir Ihnen die bürokratischen Hürden ab und erstellen für Sie den kompletten Antrag, mit allen notwendigen Anlagen. Sie bekommen von uns einen fertigen Antrag zur Unterschrift, den wir beim zuständigen Projektträger einreichen. Bei Rückfragen sind wir Ihr Ansprechpartner.
  • Zusätzlich zur Beantragung bieten wir in unserem Full-Service die Projektbetreuung an. Das beinhaltet unter anderem das Controlling sowie die Personalplanung Ihres ZIM Projekts. Wir begleiten Sie zudem bei den Zwischenberichten und im Abschlussbericht.

Mit unserer ZIM Beratung können Sie sicher gehen, dass Ihr ZIM Antrag erfolgreich gestellt wird. So sichern Sie sich Ihren maximalen Zuschuss und sparen sehr viel Zeit. Wir arbeiten erfolgsbasiert: Erhalten Sie Ihre Förderung, erhalten wir unser Honorar.

Weitere Infos zum ZIM-Antrag

Was genau ein ZIM-Antrag beinhaltet können Sie hier nachlesen.

Schaffen Sie sich einen Eindruck von den nötigen Unterlagen. Die Formulare gibt es zum Download im Formularcenter des BMWi.

Unser Tipp

Machen Sie den kostenfreien Fördercheck. Wir geben Ihnen unverbindlich unsere Einschätzung zu Ihrem Innovationsprojekt.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Termin und suchen gemeinsam mit Ihnen das passende Angebot für Ihre Innovationsförderung. Einfach anrufen unter 06894 999 56 0 oder direkt einen Termin per Mail vereinbaren!

Am Mittwoch den 25. November 2020 startet eine Informationsveranstaltung, Webinar: Transferinitiative Digitale Roadshow mit dem Titel “Von der Idee zum Markterfolg”.

Um die Innovationskraft und -bereitschaft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltig zu stärken, unterstützt das BMWi mit einer Reihe von passgenauen Förderprogrammen. Diese sind auf die verschiedenen Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt.

In Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg, Würzburg-Schweinfurt sowie Bayern Innovativ findet das Webinar: Transferinitiative Digitale Roadshow  “Von der Idee zum Markterfolg” des Bundesministeriums für Wirtschaft am 25. November statt.

Hierbei erhalten Sie einen Überblick über drei verschiedene Innovationsprogramme. Anhand von Best-Practice-Beispielen werden Ihnen die Förderprogramme Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM),  digital jetzt sowie go-digital vorgestellt.

Melden Sie sich noch heute verbindlich zum kostenlosen Webinar der nordbayerischen Industrie- und Handelskammern an.

Innovationen sind erst dann erfolgreich, wenn sie am Markt platziert sind. Deshalb können können Unternehmen bei bewilligten ZIM Projekten eine zusätzliche Förderung von Leistungen zur Markteinführung beantragen.

Was sind Leistungen zur Markteinführung?

ZIM bezuschusst dabei grundsätzlich Leistungen zur Markteinführung, die mit dem bereits geförderten ZIM Projekt im Zusammenhang stehen. Externe Dienstleistungen müssen dabei der Markteinführung dienlich sein und nach wirtschaftlichen Aspekten vergeben werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Innovationsberatungsdienste
    • Beratungen im Bereich Wissenstransfer
    • Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte
    • Anwendung von Normen und Vorschriften und
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen
    • Bereitstellen von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
    • Marktforschung
    • Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen
  • Messeauftritte
  • Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Sowohl die Förderung des ZIM Projekts als auch die Förderung der Leistungen zur Markteinführung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Als Bemessungsgrundlage dafür dienen die Kosten für Leistungen Dritter. Diese werden bis maximal 60.000 Euro zu 50 Prozent gefördert. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro pro Antrag. Unternehmen können den Antrag zur Förderung nach der Bewilligung des ZIM Projektes, bis maximal 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss stellen.

Weitere Informationen – Leistungen zur Markteinführung und mehr

Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Wir evaluieren dann kostenfrei Ihre Projektidee und beraten Sie gerne.

Auch interessant: Nicht nur nach dem ZIM Projekt, sondern bereits vorher kann die Förderung sog. ZIM Durchführbarkeitsstudien beantragt werden.

Interesse an einer ZIM Beratung? Hier erfahren Sie mehr.

Ab 24. November startet die dritte Förderrunde der IGP Innovationsförderung (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) – nun mit Schwerpunkt in den Bereichen Bildung und Informationszugang mit hohem „sozialem Impact”. Bis 2. Februar 2021 können Anträge zur Förderung eingereicht werden.

Über die IGP Innovationsförderung

Mit der IGP Innovationsförderung erweiterte das BMWi seine Förderlandschaft auf nicht-technische Innovationen. Zwar können Technologien dabei eine Rolle spielen, sind aber keine zwingende Voraussetzungen für die Förderung. Der Fokus liegt vielmehr auf der Neuartigkeit der Problemlösung. Insgesamt umfasst die Förderung drei thematische Ausschreibungsrunden. Der erste Aufruf galt digitalen Innovationen, im zweiten Förderaufruf standen kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen im Fokus. Nun startet also die dritte Förderrunde mit dem Fokus auf Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem sozialem Impact.

Der dritte Förderaufruf

Wer wird gefördert?

Die IGP Innovationsförderung ist branchenoffen, grundsätzlich können Start-Ups, Kleinstunternehmen sowie KMU Anträge auf Förderung stellen. Außerdem sind in Projektform B und C nicht wirtschaftliche Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner förderbar.

Wie wird gefördert?

Die Förderung mit IGP ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und unterliegt dem De-Minimis Verfahren. Ferner variieren Förderhöhe und Fördersätze je nach Projekt- und Unternehmensform.

Projektform A (Machbarkeitsstudien)

  • Kleinstunternehmen 70%
  • Kleine Unternehmen 65%
  • Mittlere Unternehmen 60%
  • In dieser Projektform sind maximal 70.000 Euro zuwendungsfähig.

Projektform B (Markteinführung)

  • Kleinstunternehmen 55%
  • Kleine Unternehmen 50%
  • Mittlere Unternehmen 45%
  • Forschungseinrichtungen 100%
  • In der Projektform B sind maximal 300.000 Euro zuwendungsfähig.

Projektform C (Innovationsnetzwerke)

Die Projektform C fördert Netzwermanagementeinrichtungen in zwei Phasen:

  • Phase 1: maximal 100.000€ sind zuwendungsfähig
  • Phase 2: maximal 200.000€ sind zuwendungsfähig
  • In Phase 1 gilt ein Fördersatz von 90%
  • in der 2. Phase 65%

Weitere Infos und Beratung zur IGP Innovationsförderung

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor – wir prüfen, ob es die Voraussetzungen der IGP Innovationsförderung erfüllt und geben Ihnen kostenfrei unsere Einschätzung. Gerne übernehmen wir die Antragstellung sowie Abwicklung mit dem Projektträger.

Das IGP Innovationsprogramm – hier finden Sie weitere Infos zur Förderung.

Innovationsförderung – weitere Infos

Diese und weitere Fragen rund um die Beantragung der neuen Forschungszulage beantwortet Jörg Rupp im BVMW Webimpuls – den kompletten Vortrag gibt’s hier im Video zum nachsehen.

WebImpuls: Die neue Forschungszulage beantragen – Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung – Jetzt downloaden

Die neue Forschungszulage beantragen: So geht’s

Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das in Deutschland steuerpflichtig ist, die neue Forschungszulage beantragen. Dabei spielen beispielsweise die Größe oder die Gewinnsituation keine Rolle. Für verbundene Unternehmen gilt jedoch der Förderhöchstbetrag für den Verbund.

Gefördert werden:

  • Eigenbetriebliche Forschung (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung)
  • Auftragsforschung
  • Eigenleistungen eines Einzelunternehmers

Weitere Infos zur steuerlichen Forschungsförderung

Ablauf & zeitliche Rahmenbedingungen

Bescheinigung: Der Antrag auf Bescheinigung wird vor, während oder nach Projekt bei der Bescheinigungsstelle gestellt. Die Bescheinigung dient somit dem Nachweis der Forschungstätigkeit.

Antrag beim Finanzamt: Erst mit Erhalt der Bescheinigung und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten des FuE-Projektes entstanden sind, kann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden.

Das Projekt kann somit über mehrere Jahre laufen, außerdem können mehrere Projekte parallel mit der Forschungszulage gefördert werden. Allerdings ist die Gesamtfördersumme bei 1 Mio. Euro begrenzt. Die Bescheinigung gilt für ein Wirtschaftsjahr und muss also, bei erneuter Beantragung der Forschungszulage, auch erneut beantragt werden.

Inhaltliche Rahmenbedingungen der Forschungszulage

Zum einen werden Firmen- und Verflechtungsbeschreibungen benötigt. Zudem benötigen Antragsteller eine detaillierte Beschreibung ihres FuE-Projektes, die beispielsweise beinhalten:

  • Forschungs- und Entwicklungsziele
  • Technischer bzw. wissenschaftlicher Zweck
  • Stand der Technik
  • Technische Risiken
  • Methoden
  • Vorgehensweisen

Die neue Forschungszulage beantragen: Beratung & Kontakt

Ein Wegweiser durch den deutschen Förderdschungel

Das Magazin Mittelstand Digital

In der Oktoberausgabe des Magazins Mittelstand Digital des BDS Nordrhein-Westfalen und der BVMU geht Dr. Jörg Rupp auf die Förderprogramme ein, die KMU in Deutschland zur Verfügung stehen. Die Forschungszulage wird im Vergleich zu ZIM, dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand anhand eines Praxisbeispiels analysiert.

Forschungszulage oder ZIM?

Praxisbeispiel Forschungsprojekt (vereinfacht)

  • Unternehmen A: Start Up, beschäftigt drei Mitarbeiter, beauftragt externen Auftragnehmer
  • Unternehmen B: beschäftigt zehn Mitarbeiter und hat Kooperationspartner
  • Unternehmen C: beschäftigt 100 Mitarbeiter und führt das FuE-Projekt selbstständig durch
  • Unternehmen D: beschäftigt 2.000 Mitarbeiter, davon 30 in FuE.

Für A, B und C fallen jeweils 200.000 Euro an Personalkosten an. Der Unterauftrag von A beträgt 20.000 Euro.

Die Personalkosten im Projekt des Unternehmens D betragen 1,8 Mio. Euro, die Gesamtkosten belaufen sich auf 3 Mio. Euro.

ZIM Forschungszulage
Zuwendungsfähige Kosten (in€) Fördersatz Fördersumme (in €) Zuwendungsfähige Kosten (in €) Fördersatz Fördersumme (in €)
A 420.000 45% 189.000€ 212.000 25% 53.000
B 400.000 55% 220.000€ 200.000 25% 50.000
C 400.000 35% 140.000€ 200.000 25% 50.000
D 3.000.000 – – 1.800.000 25% 450.000

Für größere Unternehmen, also für Unternehmen, die für die Förderprogramme des Mittelstands nicht in Frage kommen, sei die Forschungszulage ein interessantes Instrument, so Rupp. Für kleine bzw. mittelständische Unternehmen sei ZIM das Mittel zur Wahl.

In jedem Fall empfehle sich eine Prüfung der Fördermöglichkeiten – um so die bestmögliche Förderung zu beantragen.

Tipps und Beratung

Sie planen ein FuE-Projekt? – Nutzen Sie unseren Fördercheck: Wir prüfen Ihr Projekt, kostenfrei und unverbindlich auf mögliche Förderungen und sprechen unsere Empfehlung aus.

Wie läuft eine Beratung ab?

Wir zeigen es Ihnen!