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ZIM Förderung: Zuschüsse für Entwicklungsvorhaben im Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, kurz ZIM, ist das wichtigste technologieoffene Zuschussprogramm des Bundes für den Mittelstand. Es fördert Entwicklungsvorhaben, deren Ergebnis zu Beginn noch nicht feststeht, im eigenen Haus, in Kooperation mit Partnern oder im Rahmen eines Innovationsnetzwerks.

Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das ZIM wegen hoher Nachfrage keine neuen Anträge mehr an. Ausgenommen sind offene internationale Ausschreibungen. Die Wiederaufnahme ist für Anfang 2027 geplant. Bis dahin bleiben regionale, nationale und europäische Förderprogramme in Forschung, Digitalisierung, Energie und internationaler Kooperation offen. Mit unserem kostenlosen Fördercheck finden wir die passende Alternative für Ihr Vorhaben.

Fakten vorweg

Zielgruppe

Mittelstand

Budget

€3Mio/Proj.

Frist

Ausgesetzt

Standort

National

Das ZIM – Kompakte Fakten im Überblick

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer antragsberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Förderlinien es gibt und wie der Antrag praktisch abläuft. Seit dem 7. Juli 2026 gilt im ZIM ein befristeter Antragsstopp für neue Anträge und Projektskizzen.

Förderquote

25 bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Unternehmensgröße, Standort und Projektart

Zuschlag internationale Kooperation

bis zu 10 Prozentpunkte, maximal bis zur Obergrenze von 60 Prozent

Projektlaufzeit

Abhängig von der Projektform. FuE-Projekte häufig bis zu 3 Jahre, Durchführbarkeitsstudien bis 12 Monate, Netzwerke in zwei Phasen

Aktuelle Richtlinie

gültig seit dem 1. Januar 2025

Antragsformen

Einzelprojekt, Kooperationsprojekt, Innovationsnetzwerk; ergänzend Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung

Status

befristeter Antragsstopp, Wiederaufnahme abhängig vom Bundeshaushalt 2027

Details zum ZIM

Seit dem 7. Juli 2026 gilt im ZIM ein befristeter Antragsstopp für neue Anträge und Projektskizzen. Ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler oder multilateraler Ausschreibungen. Eine Wiederaufnahme wird abhängig vom Bundeshaushalt 2027 entschieden, angestrebt wird Anfang 2027. Laufende und bewilligte Vorhaben sind nicht betroffen.

Für Ihr Vorhaben heißt das nicht, dass keine Förderung möglich ist. Entwicklungsvorhaben, die für das ZIM in Frage kämen, erfüllen häufig auch die Voraussetzungen anderer Instrumente. Die Forschungszulage ist dabei der naheliegendste Weg, weil sie unabhängig von Antragsfenstern funktioniert und rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden kann.

Gleichzeitig lohnt es sich, ZIM-Vorhaben jetzt fachlich und strukturell vorzubereiten. Wer bei Wiederaufnahme der Antragstellung mit einem ausgereiften Projektkonzept bereitsteht, verliert keine Zeit.

Das ZIM richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Forschungseinrichtungen können in Kooperationsprojekten beteiligt sein. Die Unternehmensgröße und die Projektform bestimmen die Förderquote.

Die Förderquote hängt von Unternehmensgröße und Projektform ab. Kleine Unternehmen erhalten je nach Standort und Alter des Unternehmens bei Einzelprojekten bis zu 45 Prozent, bei nationalen Kooperationsprojekten bis zu 55 Prozent und bei internationalen Kooperationen bis zu 60 Prozent.

Mittlere Unternehmen liegen darunter, weitere mittelständische Unternehmen erhalten reduzierte Fördersätze. Forschungseinrichtungen können in Kooperationsprojekten in der Regel zu 100 Prozent gefördert werden.

Die genaue Quote prüfen wir anhand Ihrer Unternehmensgröße, verbundenen Unternehmen, Standort und Projektstruktur.

Das ZIM ist kein einzelnes Instrument, sondern eine Familie von Förderlinien für unterschiedliche Konstellationen. Welche passt, hängt weniger vom Thema ab als von der Frage, ob Sie allein oder mit Partnern arbeiten und in welcher Phase Ihr Vorhaben steht.

  • Einzelprojekte. Entwicklungsvorhaben, die ein Unternehmen allein durchführt.
  • Kooperationsprojekte. Gemeinsame Vorhaben mehrerer Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, national oder international.
  • Innovationsnetzwerke. Aufbau und Management eines Netzwerks mit mehreren beteiligten Unternehmen, aus dem heraus eigene Förderanträge entstehen.
  • Durchführbarkeitsstudien. Vorgelagerte Prüfung, ob ein Entwicklungsvorhaben technisch umsetzbar ist.
  • Leistungen zur Markteinführung. Unterstützung nach abgeschlossener Entwicklung auf dem Weg in den Markt.

Die Innovationsnetzwerke sind ausführlich auf einer eigenen Seite beschrieben, dort finden Sie auch die von uns betreuten Netzwerke.

Gefördert werden Entwicklungsvorhaben mit technischer Unsicherheit. Entscheidend ist, dass das Ergebnis zu Beginn nicht feststeht und eine fachkundige Person die Lösung nicht einfach nachschlagen und umsetzen könnte. Reine Anwendung bekannter Verfahren, Standardintegration oder Routineentwicklung sind nicht förderfähig. Das ZIM ist dabei technologieoffen und schreibt keine Themenbereiche vor.

Nach der seit 2025 gültigen ZIM-Richtlinie können bei FuE-Projekten insbesondere Personalkosten, projektbezogene übrige Kosten, Aufträge an Dritte, FuE-Aufträge sowie die zeitweise Aufnahme qualifizierten Personals berücksichtigt werden. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus den zuwendungsfähigen Kosten und dem jeweiligen Fördersatz.

Obergrenzen der zuwendungsfähigen Kosten

  • FuE-Einzelprojekt: bis zu 690.000 Euro pro Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekt: bis zu 560.000 Euro je Unternehmens-Teilprojekt
  • Forschungseinrichtung im Kooperationsprojekt: bis zu 280.000 Euro
  • Kooperationsprojekt gesamt: maximal 3 Millionen Euro Zuwendung
  • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 125.000 Euro je Unternehmen, bei kooperativen Studien bis zu 250.000 Euro insgesamt
  • Leistungen zur Markteinführung: bis zu 100.000 Euro Gesamtkosten je gefördertem FuE-Projekt, davon 50 Prozent Zuschuss

Da das ZIM derzeit pausiert, sollten Kostenarten, Höchstbeträge und Formulare vor einer erneuten Antragstellung nochmals geprüft werden. Die genannten Werte gelten nach der Richtlinie 2025. Bei Wiederaufnahme der Antragsannahme können sich Details ändern.

Das ZIM-Verfahren läuft nicht direkt über das Ministerium, sondern über beauftragte Projektträger. Seit der Richtlinie 2025 ist die AiF Projekt GmbH für Kooperationsprojekte zuständig. VDI/VDE Innovation und Technik betreut Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Innovationsnetzwerke. Die Antragstellung erfolgt digital über die Förderzentrale Deutschland.

  • Vorhaben prüfen. Zuerst wird geklärt, ob das Vorhaben förderfähig ist und welche Förderlinie passt. Diese Entscheidung bestimmt alles Weitere, weil Einzelprojekt, Kooperationsprojekt und Netzwerk unterschiedliche Anforderungen mitbringen.
  • Projekt strukturieren. Arbeitspakete, Zeitplan und Kostenplan werden so aufgebaut, dass sie zur Förderlogik passen und später prüfungssicher abgerechnet werden können.
  • Antrag erstellen. Der Antrag wird entlang der Bewertungskriterien geschrieben, nicht entlang der Projektbeschreibung. Der Kern ist die nachvollziehbare Darstellung der technischen Unsicherheit.
  • Einreichung beim Projektträger. Die Einreichung erfolgt digital beim zuständigen Projektträger.
  • Bewertung und Bescheid. Der Projektträger prüft fachlich und formal. Rückfragen sind üblich und kein schlechtes Zeichen.

Woran ZIM-Anträge in der Praxis scheitern

  • Technische Unsicherheit wird nicht sichtbar. Das Vorhaben wird als fertiger Umsetzungsplan beschrieben statt als Entwicklungsaufgabe mit offenem Lösungsweg. Dann fehlt genau das Merkmal, das die Förderfähigkeit begründet.
  • Abgrenzung zum Tagesgeschäft fehlt. Wenn nicht klar wird, wo das geförderte Vorhaben endet, entstehen Probleme bei der Bewertung und später beim Nachweis.
  • Kostenplan passt nicht zur Projektstruktur. Arbeitspakete und Kosten müssen zueinander passen, sonst wird gekürzt.
  • Zu spät gestartet. Bei ZIM muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden. Ein verbindlicher Entwicklungsauftrag, eine Bestellung oder der Start der förderfähigen Arbeiten vor Antragstellung kann die Förderung ausschließen.

Ein ZIM-Antrag lebt davon, technische Unsicherheit nachvollziehbar zu beschreiben. Genau das fällt Entwicklungsteams schwer, weil sie das Problem gelöst haben und die Unsicherheit im Rückblick nicht mehr sehen.

  • Eignungsprüfung und Wahl der Förderlinie
  • Aufbau von Arbeitspaketen, Zeit- und Kostenplan
  • Erstellung des vollständigen Antrags
  • Kommunikation mit dem Projektträger, einschließlich Rückfragen
  • Nach der Bewilligung: Zeiterfassung, Mittelabrufe und Verwendungsnachweis

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Analyse und Identifikation

  • Unternehmen & Vorhaben prüfen
  • Passende Programme finden
  • Auf maximale Zuschüsse

Strategieentwicklung

  • Maßgeschneiderte Strategie
  • Auf Ihre Ziele abgestimmt
  • Programme kombinieren

Antragstellung und Dokumentation

  • Komplette Antragserstellung
  • Unterlagen vollständig & korrekt
  • Höhere Bewilligungschancen

Kommunikation mit Förderstellen

  • Kontakt mit Behörden
  • Abstimmung mit Förderstellen
  • Ihre Interessen vertreten

Projektbegleitung und Nachbetreuung

  • Begleitung über die Laufzeit
  • Förderauflagen einhalten
  • Auszahlung & Verwendungsnachweis

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Zeitersparnis

  • Fokus aufs Kerngeschäft
  • Aufwand liegt bei uns
  • Schnellerer Antrag

Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten

  • Weniger bekannte Programme
  • Clevere Kombinationen
  • Volles Förderpotenzial

Höhere Erfolgsquote

  • Expertise aus vielen Anträgen
  • Bessere Bewilligungschancen
  • Weniger Ablehnungen

Maximierung der Fördersumme

  • Höchstmögliche Förderung
  • Alle Hebel ausschöpfen
  • Mehr aus jedem Projekt

Rechtssicherheit

  • Alle Vorgaben erfüllt
  • Revisionssichere Nachweise
  • Kein Rückforderungsrisiko

Zahlen, an denen Sie uns messen können

15.000+

Förderanträge in den letzten fünf Jahren

Förderscan starten

Häufige Fragen über ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist ein technologieoffenes Zuschussprogramm des Bundes. Es fördert Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen, allein, in Kooperation oder im Netzwerk.

Nein. Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, ausgenommen sind offene internationale Ausschreibungen. Die Wiederaufnahme hängt vom Bundeshaushalt 2027 ab, angestrebt wird Anfang 2027. Die Vorbereitung lohnt sich trotzdem.

Für Entwicklungsvorhaben ist die Forschungszulage der naheliegendste Weg. Sie ist unabhängig von Antragsfenstern, steht allen steuerpflichtigen Unternehmen offen und kann rückwirkend beantragt werden. Je nach Vorhaben kommen außerdem thematische Bundesprogramme oder europäische Instrumente in Frage.

Die Förderquote liegt für Unternehmen je nach Unternehmensgröße, Standort und Projektart zwischen 25 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Kooperationsprojekte erhalten höhere Quoten als Einzelprojekte. Internationale Kooperationen können zusätzlich mit bis zu 10 Prozentpunkten begünstigt werden, maximal jedoch bis zur Obergrenze von 60 Prozent.

Nein. Das ZIM fördert auch Einzelprojekte. Eine Kooperation kann den Antrag aber stärken und die Förderquote erhöhen, insbesondere bei internationalen Partnern.

Erst nach Antragstellung. Ein verbindlicher Entwicklungsauftrag, eine Bestellung oder der Start der förderfähigen Arbeiten vor Antragstellung kann die Förderung ausschließen.

Nein. Das ZIM ist technologieoffen und schreibt keine Themenbereiche vor. Entscheidend ist die technische Unsicherheit des Vorhabens, nicht die Branche.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Sie entwickeln ein neues Produkt oder Verfahren und wollen bereit sein, wenn das ZIM wieder öffnet? Jetzt den Antrag vorbereiten!