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EU Innovation Fund

Der EU Innovation Fund fördert die Demonstration klimafreundlicher Technologien mit bis zu 60% der relevanten Kosten. Sind Sie für den nächsten Aufruf bereit?

Fakten vorweg

Zielgruppe

Jur. Pers.

Budget

€40Mio/Proj.

Frist

Ausgesetzt

Standort

EU und EWR

Der EU Innovation Fund – Kompakte Fakten im Überblick

Der EU Innovation Fund unterstützt Unternehmen mit bis zu 60% der relevanten Kosten ihrer Demonstrationsvorhaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen in der EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein.

Zielgruppe

Öffentliche und private juristische Personen
Unternehmen aus energieintensiven Industrien
Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien und Energiespeicher
Projektträger für Wasserstoff, CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung
Antragsteller mit Projektstandort in EU, Island, Norwegen, Liechtenstein

Voraussetzungen

Demonstration innovativer Technologien zur Senkung von Treibhausgasen
Ausgereifte Planung und tragfähiges Geschäftsmodell
Gesicherte finanzielle und rechtliche Struktur des Vorhabens
Projektstandort in einem für den Aufruf zugelassenen Land
Einreichung über das Funding & Tenders Portal der EU

Förderfähige Kosten

Projektkosten nach der Kostenmethodik des Aufrufs (bis zu 60%)
Demonstration und Implementierung innovativer Klimatechnologien
Kosten von Pilotprojekten
Kosten von Projekten zur Fertigung sauberer Technologien
Obergrenze je Projekt im Aufruf IF25 (40 Mio. €)

Details zum EU Innovation Fund

Der EU Innovation Fund ist das Programm der Europäischen Union für die Demonstration innovativer klimafreundlicher Technologien. Amtlich heißt er Innovation Fund. Die Europäische Kommission verwaltet ihn direkt, die operative Abwicklung liegt bei der Agentur CINEA. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2019/856, die seit dem 17. Juni 2019 gilt. Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zurzeit ist kein Aufruf offen.

Anders als die meisten Förderprogramme finanziert der EU Innovation Fund nicht die Forschung, sondern die Demonstration und die Markteinführung. Gefördert werden Vorhaben, die eine Technologie im großen Maßstab zeigen: energieintensive Industrie, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Wasserstoff, die Abscheidung und Nutzung von CO2 sowie Mobilität und Gebäude ohne Emissionen.

Das Besondere ist die Förderhöhe. Bis zu 60% der relevanten Kosten übernimmt der Fonds. Damit werden Vorhaben finanzierbar, die wegen ihres technischen und finanziellen Risikos sonst nicht zustande kämen. Genau dafür ist der EU Innovation Fund gemacht: für große, kapitalintensive Klimaprojekte.

Antragsberechtigt sind juristische Personen, öffentliche wie private. Entscheidend ist der Standort Ihres Vorhabens. Es muss in einem Land liegen, das der Aufruf zulässt. Bei den regulären Aufrufen sind das die Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein.

Eine Einteilung nach Unternehmensgröße gibt es nicht. Der EU Innovation Fund unterscheidet nicht zwischen kleinen und großen Unternehmen, sondern nach Projektgröße und Technologiefeld. Ein junges Unternehmen bewirbt sich im selben Verfahren wie ein Konzern, nur in einer anderen Projektkategorie.

Welche Länder und welche Projektkategorien für Sie gelten, steht in der Bekanntmachung zum Aufruf im Funding & Tenders Portal der EU. Prüfen Sie diese beiden Punkte zuerst, denn sie entscheiden vor allem anderen über Ihre Antragsberechtigung.

Gefördert wird die Demonstration innovativer Technologien, die Treibhausgase senken. Dazu gehören energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2, Wasserstoff sowie Mobilität und Gebäude ohne Emissionen.

Förderfähig sind die Projektkosten nach der Kostenmethodik des jeweiligen Aufrufs. Dazu zählen die Kosten der Demonstration und der Implementierung, die Kosten von Pilotprojekten und die Kosten von Projekten zur Fertigung sauberer Technologien. Die Aufrufe unterscheiden große, mittlere und kleine Projekte, jede Kategorie hat eigene Bedingungen.

Ihr Vorhaben muss ausgereift sein. Planung, Geschäftsmodell sowie die finanzielle und die rechtliche Struktur müssen stehen. Eine Idee allein reicht nicht. Gefragt ist ein Projekt, das gebaut werden kann.

Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Er beträgt bis zu 60% der relevanten Kosten Ihres Vorhabens. Dieser Satz gilt im gesamten Programmgebiet, unabhängig von Land und Unternehmensgröße.

Neben dem Zuschuss sind weitere Formen möglich, etwa Prämien oder Beschaffung. Welche Form zum Einsatz kommt, legt der Aufruf fest.

Die Höhe Ihrer Förderung ergibt sich aus zwei Größen: aus Ihren relevanten Kosten und aus der Obergrenze je Projekt. Im Aufruf IF25 für Netto-Null-Technologien lag diese Obergrenze bei 40 Millionen Euro Förderung je Projekt. Dieser Betrag gehört zu diesem Aufruf und kann im nächsten Aufruf anders ausfallen.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und die optimale Förderung für ihre Projekte sichert – von der Auswahl passender Programme über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bei Ignite arbeiten wir dabei erfolgsorientiert: Wir stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir von der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens überzeugt sind. Durch den gesamten Prozess werden Sie umfassend betreut, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den zeitaufwendigen Teil übernehmen wir.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater

Analyse und Identifikation

  • Unternehmen & Vorhaben prüfen
  • Passende Programme finden
  • Auf maximale Zuschüsse

Strategieentwicklung

  • Maßgeschneiderte Strategie
  • Auf Ihre Ziele abgestimmt
  • Programme kombinieren

Antragstellung und Dokumentation

  • Komplette Antragserstellung
  • Unterlagen vollständig & korrekt
  • Höhere Bewilligungschancen

Kommunikation mit Förderstellen

  • Kontakt mit Behörden
  • Abstimmung mit Förderstellen
  • Ihre Interessen vertreten

Projektbegleitung und Nachbetreuung

  • Begleitung über die Laufzeit
  • Förderauflagen einhalten
  • Auszahlung & Verwendungsnachweis

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung

Zeitersparnis

  • Fokus aufs Kerngeschäft
  • Aufwand liegt bei uns
  • Schnellerer Antrag

Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten

  • Weniger bekannte Programme
  • Clevere Kombinationen
  • Volles Förderpotenzial

Höhere Erfolgsquote

  • Expertise aus vielen Anträgen
  • Bessere Bewilligungschancen
  • Weniger Ablehnungen

Maximierung der Fördersumme

  • Höchstmögliche Förderung
  • Alle Hebel ausschöpfen
  • Mehr aus jedem Projekt

Rechtssicherheit

  • Alle Vorgaben erfüllt
  • Revisionssichere Nachweise
  • Kein Rückforderungsrisiko

Zahlen, an denen Sie uns messen können

15.000+

Förderanträge in den letzten fünf Jahren

Förderscan starten

Häufige Fragen über EU Innovation Fund

Ein Termin steht noch nicht fest. Für die Wasserstoff-Auktion IF26 ist die Veröffentlichung bis Ende 2026 angekündigt. Der letzte große Aufruf für Netto-Null-Technologien lief vom 4. Dezember 2025 bis zum 23. April 2026.

Online über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Union. Einen anderen Weg gibt es nicht. Welche Unterlagen Sie brauchen und bis wann Sie einreichen müssen, steht in der Bekanntmachung zum Aufruf.

Die Europäische Kommission entscheidet. Sie prüft die Anträge und wählt die Vorhaben aus. Die Mitgliedstaaten werden bei der Vorauswahl konsultiert, bevor die engere Auswahl feststeht.

CINEA ist die Exekutivagentur, die den EU Innovation Fund für die Europäische Kommission umsetzt. Die Kommission verwaltet das Programm, die operative Arbeit an den Aufrufen liegt bei CINEA.

Jeder Aufruf trägt ein eigenes Kürzel. Innovation Fund wird kurz IF genannt, in den Aufrufen auch INNOVFUND. IF25 steht für den Aufruf zu Netto-Null-Technologien, der am 4. Dezember 2025 geöffnet wurde.

Ja. Möglich ist vor allem die Verbindung mit InvestEU und anderen Finanzierungsinstrumenten der EU. Sie müssen dabei die Förderregeln und die Kumulierungsgrenzen einhalten, die der Aufruf vorgibt.

2026 wurden neue Ausschreibungslinien und neue Zeitpläne bekannt gegeben. Zur geplanten Wasserstoff-Auktion IF26 lief eine öffentliche Konsultation, die am 24. August 2026 endete. Ein neuer Aufruf ist daraus noch nicht hervorgegangen.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Sie wollen eine klimafreundliche Technologie im großen Maßstab demonstrieren? Jetzt Kontakt aufnehmen und den nächsten Aufruf vorbereiten!