Das Bewertungsverfahren dauert in der Regel 12-18 Monate nach Einreichungsschluss. Dies umfasst die technische Bewertung, Due Diligence und finale Entscheidung der Europäischen Kommission.
Ja, auch Start-ups können antragsberechtigt sein, sofern sie über ausreichende technische und finanzielle Kapazitäten für die Durchführung eines Demonstrationsprojekts verfügen und die Mindestkriterien erfüllen.
Ja, geförderte Projekte müssen grundsätzlich in einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island durchgeführt werden. Dies entspricht dem geografischen Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems.
Die Erfolgsquoten variieren je nach Ausschreibung, liegen aber typischerweise zwischen 5-15%. Eine professionelle Antragstellung durch erfahrene Fördermittelberater kann die Erfolgswahrscheinlichkeit deutlich erhöhen.
Nein, nur neue Projekte sind förderfähig. Bereits begonnene oder abgeschlossene Aktivitäten sind grundsätzlich nicht förderfähig, es sei denn, sie dienen der Projektvorbereitung.