Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage ist eine Fördermaßnahme, die bis zu 35% der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte abdeckt. Was bedeutet das für Sie?

Zielgruppe

Unternehmen

Budget

€ 5,4 Milliarden

Frist

Kontinuierlich

Standort

National
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Die Forschungszulage - Kompakte Fakten

 

Die steuerliche Forschungszulage unterstützt Unternehmen mit bis zu 35% der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese staatliche Fördermaßnahme steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung.

Zielgruppe

  • Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen
  • Startups und Einzelunternehmer
  • Kleine, mittlere und große Unternehmen
  • Freiberufler und Gewerbetreibende
  • Forschungseinrichtungen als Auftragnehmer

Voraussetzungen

  • Durchführung förderfähiger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Erfüllung der Frascati-Kriterien (Neuartigkeit, Ungewissheit, Systematik)
  • Bescheinigung durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
  • Steuerpflicht in Deutschland
  • Projektdokumentation und Nachweis der F&E-Tätigkeiten

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten für F&E-Projekte (Bruttoarbeitslohn)
  • Eigenleistungen von Unternehmern (70€/Stunde, max. 40h/Woche)
  • Auftragsforschung an externe Dienstleister (70% der Kosten)
  • Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter (seit März 2024)
  • Gemein- und sonstige Betriebskosten (geplant ab 2026)

 

Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich, ob Ihre Projekte diese Kriterien erfüllen.

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(erforderlich)

Was ist die Forschungszulage?

 

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Fördermaßnahme der deutschen Bundesregierung, die darauf abzielt, Forschung und Entwicklung in Unternehmen zu stärken. Sie wurde 2020 eingeführt und ist als direkter Zuschuss konzipiert, der unabhängig von der Gewinnsituation des Unternehmens gewährt wird.

Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen müssen Unternehmen bei der Forschungszulage nicht auf eine Bewilligung warten. Sobald die Bescheinigungsstelle das Projekt als förderfähig anerkennt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Diese Rechtssicherheit macht die Forschungszulage zu einem besonders attraktiven Instrument der Innovationsförderung.

Das Besondere an der Forschungszulage ist ihre rückwirkende Beantragung – Unternehmen können bis zu vier Jahre rückwirkend Förderung für bereits durchgeführte F&E-Projekte erhalten. Diese Flexibilität ermöglicht es auch Unternehmen, die bisher keine Fördermittel beantragt haben, von ihren Innovationsaktivitäten zu profitieren.

Wie wird gefördert?

 

Die Förderung erfolgt in Form einer direkten steuerlichen Erstattung, deren Höhe sich nach der Unternehmensgröße richtet. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von verbesserten Konditionen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten 35 Prozent der förderfähigen Personalkosten und 24,5 Prozent bei Auftragsforschung.

Große Unternehmen werden mit 25 Prozent der Personalkosten und 17,5 Prozent bei externer Forschung gefördert.

Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt:

  • 10 Millionen Euro für Aufwendungen ab 28. März 2024
  • 4 Millionen Euro für Aufwendungen zwischen Juli 2020 und März 2024
  • 2 Millionen Euro für Aufwendungen zwischen Januar und Juni 2020

Daraus resultiert eine maximale jährliche Förderung von 3,5 Millionen Euro für KMU und 2,5 Millionen Euro für Großunternehmen.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und dabei hilft, die optimale finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zu sichern. Bei der Ignite Group verstehen wir die Herausforderungen der Förderlandschaft und bieten umfassende Beratungsdienstleistungen an.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater umfassen:

  • Analyse und Identifikation: Wir analysieren Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben, um gezielt geeignete Fördermöglichkeiten zu identifizieren – individuell, projektbezogen und mit Blick auf maximale Zuschüsse.
  • Strategieentwicklung: Wir entwickeln maßgeschneiderte Förderstrategien, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sind, und prüfen Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderprogramme.
  • Antragstellung und Dokumentation: Wir übernehmen die komplette Antragserstellung und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, was die Bewilligungschancen erheblich steigert.
  • Kommunikation mit Förderstellen: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Förderstellen und vertreten Ihre Interessen.
  • Projektbegleitung und Nachbetreuung: Wir begleiten Sie während der gesamten Projektlaufzeit, helfen bei der Einhaltung von Förderauflagen und unterstützen bei der Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisen.

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung:

  • Zeitersparnis: Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den zeitaufwendigen Prozess der Fördermittelbeantragung übernehmen.
  • Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten: Wir kennen auch weniger bekannte Programme und Kombinationsmöglichkeiten.
  • Höhere Erfolgsquote: Durch unsere Expertise steigen die Chancen auf Bewilligung Ihrer Anträge deutlich.
  • Maximierung der Fördersumme: Wir helfen Ihnen, die höchstmögliche Förderung für Ihr Projekt zu erhalten.
  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und minimieren das Risiko von Rückforderungen.

Wie wir arbeiten

Wir arbeiten hochgradig erfolgsorientiert und stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir uns sicher sind, dass Ihre Projekte und Ihr Unternehmen förderfähig sind. Sie werden während des gesamten Prozesses umfassend betreut, der Aufwand für Sie ist dabei so gering wie möglich. So können Sie und Ihre Mitarbeiter sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und wertschöpfend arbeiten, während wir uns um Ihre Fördermittelakquise kümmern.

Sie sind tätig in Forschung und Entwicklung und haben in den letzten 4 Jahren entwickelt und produziert? Jetzt kontaktieren und profitieren!

Zielgruppe
Unternehmen
Budget
€ 5,4 Milliarden

Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

Wir sind der Spezialist für die Identifikation, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln. Dabei arbeiten wir bei der Forschungszulage vollständig erfolgsbasiert. Unser Team, bestehend aus mehr als 20 festangestellten mit technologischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausbildung, begleitet Sie von der Idee bis zur Auszahlung der Mittel.

Jahre Erfahrung
> 0
Experten
> 0
Erfolgsquote
0 %
beantrage Fördermittel
> 0 Millionen €

Ein Team von Spezialisten zu Ihren Diensten

Julian Eller

Consultant

Lisa Albrecht

Consultant

Richard Nelz

Manager

Marc Schaber

Geschäftsführer

Michael Wedig

Consultant

Marc Schaber

Geschäftsführer

Marco Nesarajah

Senior Manager

Navina Dahmke

Senior Consultant

Yvette Peters

Consultant

Wilbert Roerdink

Consultant

Yvette Peters

Consultant

Yanniek Mijnders

Business Developer

Häufig gefragte Fragen über Forschungszulage

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Hier finden Sie Lösungen, Tipps und Einblicke, die Ihnen helfen, effizient durch Abfragen zu navigieren.

Die Forschungszulage kann jederzeit beantragt werden, da es keine festen Fristen gibt. Der Fortschritt des jeweiligen Projektes spielt dabei keine Rolle.
Zuerst wird ein Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) gestellt, danach erfolgt die Einreichung beim Finanzamt. Wir beraten Sie gerne und stellen gemeinsam mit Ihnen im Full Service den Forschungszulage Antrag.
Ja, Anträge auf Forschungszulage können sowohl rückwirkend als auch im Voraus gestellt werden. Rückwirkend ist dies für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Im Voraus kann die Forschungszulage für bis zu drei Wirtschaftsjahre beantragt werden, also bis Ende 2028.
Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle der Forschungszulage und ist dafür verantwortlich, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu begutachten und zu bescheinigen, dass diese in der Forschungszulage förderfähig sind.
Die Bescheinigung bestätigt, dass es sich um ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, welches alle wichtigen Kriterien erfüllt. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage und muss dem Antrag beim Finanzamt beigefügt werden.
Für die Anzahl der Anträge auf Bescheinigung gibt es keine jährliche Obergrenze. Unternehmen können somit mehrere Forschungsprojekte unabhängig voneinander zur Förderung einreichen.
Nein, die Bescheinigung muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Sie gilt für alle im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre.

Wie können wir Sie unterstützen?

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