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Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage ist eine Fördermaßnahme, die bis zu 35% der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte abdeckt. Was bedeutet das für Sie?

Zielgruppe

Unternehmen

Budget

€5,4 Milliarden

Frist

Kontinuierlich

Standort

National
Home » Förderprogramme » Forschungszulage

Habe ich Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage?

Antragsberechtigt ist prinzipiell jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig der Branche oder der Unternehmensgröße.

Bei allen Vorhaben müssen die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt werden:

  • Planbarkeit: Es müssen klar definierte Aufgaben und Ziele vorliegen, sodass Sie mit einem Arbeits- und Ressourcenplan arbeiten können.
  • Technisches Risiko: Zum Forschungsvorhaben gehört auch ein gewisses technisches Risiko, sprich Herausforderungen, die mit dem Vorhaben verbunden ist.
  • Neuartig: Die Forschungsprojekte und die damit verbundenen Aufgaben führen zu neuem Wissen oder Fertigkeiten bzw. erweitert die Innovation das vorhandene Know-How.
  • Schöpferisch: das Forschungsvorhaben ist originär.
  • Ungewiss: Die Ergebnisse sind nicht vorhersehbar (mit einem Risiko verbunden).

Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich, ob Ihre Projekte diese Kriterien erfüllen.

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Wie können wir Sie bei der Beantragung der Forschungszulage unterstützen?

1. Kostenfreie Projektevaluation

Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung prüfen wir, für welche Fördermittel Ihre Projekte geeignet sind und ob die steuerliche Forschungszulage in Frage kommt. Mit unserem kostenfreien Fördercheck bekommen sie zeitnah unsere Einschätzung, ob Ihre FuE-Vorhaben die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen.

2. Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

Im Full-Service erstellen wir Ihren technologischen Antrag für die Bescheinigungsstelle. Das bedeutet, Sie haben keinerlei Aufwand, die erforderlichen Voraussetzungen so zu erfüllen, dass die Gutachter überzeugt sind.

Unsere meist promovierten Berater bereiten die bürokratischen Unterlagen für Ihren Antrag für Sie zur Unterschrift vor und übernehmen anschließend die Einreichung bei der Bescheinigungsstelle. Wir arbeiten stets redundant mit mehreren Beratern, sodass ihre Projekte jederzeit sicher betreut sind. Außerdem übernehmen wir die Beantwortung der Rückfragen der Bescheinigungsstelle.

3. Bewilligung der Bescheinigung

Mit Einreichung des technischen Antrags beginnt die Begutachtung durch die Bescheinigungsstelle. Dabei kann es vorkommen, dass Gutachter Rückfragen zum Antrag stellen. Sollte dies der Fall sein, arbeiten wir zusätzlich die Beantwortung für unsere Kunden aus. Wird der Antrag bewilligt (was mit einem sowohl technisch- als auch betriebswirtschaftlichem Beratungshaus als Partner wahrscheinlich ist), so begleiten wir Sie bei Abruf der Bescheinigung und besprechen das weitere Vorgehen zur Festsetzung der steuerlichen Forschungszulage.

Wichtig: Ist die Bescheinigung ausgestellt, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Steuerliche Förderung mit der Forschungszulage.

4. Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt*

Ist die Bescheinigung ausgestellt, kann der Rechtsanspruch auf die Förderung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zusätzlich können wir Sie, beispielsweise in Kooperation mit Ihrem Steuerberater oder optional auch unseren Kooperationspartnern, bei der zweiten Stufe des Antrags begleiten und die Antragstellung übernehmen. Unsere Finanz- und Betriebswirtschaftsexperten sind hier die richtigen Ansprechpartner für Sie.*

5. Festsetzung und Auszahlung der steuerlichen Förderung

Ist die Förderung beim zuständig Finanzamt beantragt, legt dieses die Höhe fest und zahlt die Förderung mit der nächsten Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer aus. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt eine Prüfung durchführt. Aus diesem Grunde sollten Projekte dokumentiert sein – zählen Sie auf unsere Unterstützung und unser Projektcontrolling inkl. Dokumentation.

*Hinweis: Sofern die Tätigkeiten unter das Steuerberatergesetz fallen, werden diese durch unseren Kooperationspartner durchgeführt oder Ihren Steuerberater. Durch die enge Zusammenarbeit ist es für Sie wie aus einer Hand.

Wie wir arbeiten

Wir arbeiten hochgradig erfolgsorientiert und stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir uns sicher sind, dass Ihre Projekte und Ihr Unternehmen förderfähig sind. Sie werden während des gesamten Prozesses umfassend betreut, der Aufwand für Sie ist dabei so gering wie möglich. So können Sie und Ihre Mitarbeiter sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und wertschöpfend arbeiten, während wir uns um Ihre Fördermittelakquise kümmern.
Zielgruppe
Unternehmen
Budget
€5,4 Milliarden

Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

Wir sind der Spezialist für die Identifikation, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln. Dabei arbeiten wir bei der Forschungszulage vollständig erfolgsbasiert. Unser Team, bestehend aus mehr als 20 festangestellten mit technologischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausbildung, begleitet Sie von der Idee bis zur Auszahlung der Mittel.

Jahre Erfahrung
> 0
Experten
> 0
Erfolgsquote
0 %
beantrage Fördermittel
> 0 Millionen €

Ein Team von Spezialisten zu Ihren Diensten

Yvette Peters

Consultant

Udo van Unen

Consultant

Yvette Peters

Consultant

William Noordink

Business Developer

Wie können wir Sie unterstützen?

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