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Forschungszulage & Wachstumschancengesetz – Bis 2020 rückwirkend fristgerecht und risikofrei beantragen

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Forschungszulage & Wachstumschancengesetz bei Ignite Group beantragen

In der dynamischen Wirtschaft Deutschlands spielen Forschung und Innovation eine entscheidende Rolle. Um diese Bereiche gezielt zu fördern, stehen Unternehmen zwei bedeutende Instrumente zur Verfügung: Die Forschungszulage und das Wachstumschancengesetz. Diese Förderprogramme unterstützen Unternehmen dabei, ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziell abzusichern und gleichzeitig zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Die Forschungszulage können rückwirkend bis 2020 fristgerecht und risikofrei beantragt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Chancen optimal nutzen können.

Die steuerliche Forschungszulage

Die steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage) ist eine staatliche Maßnahme, die darauf abzielt, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen finanziell zu unterstützen. Sie wird in Form einer Zulage gewährt, die direkt die FuE-Ausgaben eines Unternehmens mindert. Dabei sind bisher bis zu 1 Mio. Euro förderfähig gewesen, zudem werden generell 25% der entstandenen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bezuschusst. Seit dem 27. März 2024 ist das Wachstumschancengesetz aktiv und nimmt Einfluss auf das gerade aufgezeigte Förderpotential! Somit sind bis zu 3.5 Millionen Euro an Steuervergünstigungen mit der Forschungszulage zu realisieren.

Grundsätzlich können alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche die Forschungszulage beantragen, sofern sie FuE-Projekte durchführen. Dazu zählen Startups, KMU sowie große Unternehmen. Die Forschungszulage wird vom Staat bereitgestellt und direkt an die Unternehmen ausgezahlt, wodurch die finanziellen Lasten der Forschung für Unternehmen verringert werden.

Die Finanzverwaltung prüft, ob die angemeldeten Projekte die Kriterien für FuE-Vorhaben erfüllen, insbesondere in Bezug auf Neuheit, Kreativität, systematisches Vorgehen und technologische Unsicherheit. Eigenbetriebliche Forschung, die ein Unternehmen mit eigenen Mitteln und Personal durchführt, kann ebenfalls für die Forschungszulage in Frage kommen.

Forschungszulage beantragen Ignite Group

 

Das Wachstumschancengesetz & der Impact bei der Beantragung der Forschungszulage

Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ kurz „Wachstumschancengesetz“ zielt darauf ab, die finanzielle Situation von Unternehmen zu stärken und Innovationen zu fördern. Es soll Anreize schaffen, damit Unternehmen langfristig mehr investieren und durch Forschung und Entwicklung Innovationen vorantreiben. Seit Ende des ersten Quartals ist das Wachstumschancengesetz aktiv und nimmt Einfluss auf das wirtschaftliche Geschehen in Deutschland.

Wichtige Neuerungen des Wachstumschancengesetzes haben direkten Einfluss auf die Förderung mit der Forschungszulage:

  • Höhere Förderquote für KMU: Die Förderquote für KMU erhöht sich für Projekte ab 2024 von 25% auf 35%.
  • Erweiterung der förderfähigen Investitionen: Investitionen in Maschinen und Wirtschaftsgüter werden ab 2024 im Rahmen von FuE-Projekten förderfähig.
  • Anhebung der Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage steigt von 4 Millionen auf 10 Millionen Euro pro Jahr.
  • Erhöhte Förderung von Fremdaufträgen: Auftragskosten für Fremdaufträge werden zukünftig mit 17,5% statt bislang 15% gefördert.

Diese Änderungen tragen dazu bei, die Finanzierungsstrategie innovativer Unternehmen in Deutschland erheblich zu beeinflussen und nicht nur die aktuellen Forschungsaktivitäten zu fördern, sondern auch einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, in zukünftige Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu investieren.

 

Rückwirkende Beantragung bis 2020 der Forschungszulage

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Forschungszulage und die Vorteile des Wachstumschancengesetzes rückwirkend bis 2020 zu beantragen. Dies bietet eine einzigartige Gelegenheit, verpasste Fördermöglichkeiten nachzuholen und finanzielle Entlastung zu erhalten. Die Beantragung erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter Fristen und Richtlinien. Da der Bearbeitungszeitraum durch die Bescheinigungsstelle einen längeren Zeitraum umfassen kann, wird es ab Juli 2024 riskant, die Förderung für das Jahr 2020 fristgerecht rückwirkend geltend zu machen.

 

Erfolgsfaktoren und Best Practices

Die Erfolgsfaktoren bei der Beantragung der Forschungszulage und des Wachstumschancengesetzes liegen in der gründlichen Vorbereitung und der präzisen Dokumentation der FuE-Projekte. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Projekte alle notwendigen Kriterien erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Best Practices aus der Praxis zeigen, dass eine enge Zusammenarbeit mit Experten für Fördermittelberatung, wie der Ignite Group, die Erfolgsquote deutlich erhöht.

Fazit

Die Forschungszulage und das Wachstumschancengesetz bieten Unternehmen in Deutschland wertvolle finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Möglichkeit, diese Förderung rückwirkend bis 2020 zu beantragen, eröffnet zusätzliche Chancen zur Entlastung und Förderung der Innovationskraft. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Projekte voranzutreiben und sich im Wettbewerb zu behaupten. Kein Unternehmen dieser Welt kann es sich leisten, Wege wie den der Forschungszulage nicht zu gehen!

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Ersttermin mit der Ignite Group, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Innovationsprojekte erfolgreich zu finanzieren.