Der 7. Call des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist seit dem 10. Juni 2026 offen. Bis zu 600.000 Euro Fördermittel stehen für Kooperationsprojekte bereit, die branchenübergreifend neue Geschäftsmodelle oder Dienstleistungen entwickeln. Die Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge endet am 20. August 2026 um 15:00 Uhr.
Was das IGP fördert und was es von anderen Programmen unterscheidet
Die meisten Förderprogramme setzen auf technische Forschung und Entwicklung. Das IGP geht einen anderen Weg. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) adressiert mit dem Programm ausdrücklich nichttechnische Innovationen: neue Geschäftsmodelle, Servicekonzepte, Plattformformate, Organisationsansätze. Der Neuheitswert der Problemlösung zählt, nicht die Technologie dahinter.
Im 7. Call liegt der Fokus auf Cross-Innovationen. Gefördert werden Projekte, die bewusst Branchengrenzen überschreiten: Kooperationen, in denen Unternehmen mit unterschiedlichen Kompetenzen und Marktperspektiven gemeinsam eine neue Lösung entwickeln. Typische Beispiele aus dem Programm: ein etablierter Mittelständler und ein Startup entwickeln gemeinsam ein digitales Servicemodell. Oder ein Handwerksbetrieb und ein junges Digitalunternehmen erarbeiten einen neuen Plattformansatz für die Branche.
Entscheidend für die Antragsberechtigung: Am Projekt müssen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sein. Forschungseinrichtungen und Hochschulen können als Partner eingebunden werden, ersetzen aber nicht die geforderte unternehmerische Kooperation.
Wie viel Förderung ist möglich?
Das IGP unterscheidet zwei Projektformen, die frei wählbar sind.
Machbarkeitsprojekte testen eine Idee in der Frühphase. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei bis zu 150.000 Euro für Kooperationsprojekte. Marktreifeprojekte gehen weiter: Sie entwickeln und pilotieren Innovationen bis zur Markteinführung. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate, bei Kooperationsprojekten sind bis zu 600.000 Euro zuwendungsfähige Kosten anrechenbar.
Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße. Kleinstunternehmen können bei Machbarkeitsprojekten bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Für mittlere Unternehmen sind es bis zu 45 Prozent bei Marktreifeprojekten. Fördereinrichtungen wie Hochschulen werden mit bis zu 100 Prozent gefördert, sofern sie als Kooperationspartner beteiligt sind.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der IGP-Prozess ist zweistufig aufgebaut. Das ist relevant für die Planung, weil zwischen Skizzeneinreichung und tatsächlichem Projektstart mehrere Monate liegen.
Im ersten Schritt reichen Unternehmen einen Teilnahmeantrag im Skizzenformat ein. Die Skizze wird elektronisch über die Plattform positron:s eingereicht. Die Frist endet am 20. August 2026 um 15:00 Uhr. Überzeugende Vorhaben kommen in die Jurybewertung. Pitches sind voraussichtlich für Januar 2027 geplant.
Im zweiten Schritt werden erfolgreiche Projekte zur Vollantragstellung aufgefordert. Der Vollantrag muss innerhalb von sechs bis acht Wochen über das System easy-Online eingereicht werden.
Was eine Skizze überzeugend macht, hängt von mehreren Kriterien ab: Innovationshöhe, Neuheitswert im nationalen und internationalen Vergleich, Vermarktungschancen, Qualität der Projektplanung und die Qualifikation der beteiligten Unternehmen. Projekte, die lediglich bestehende Konzepte anpassen oder Auftragsarbeiten für Dritte darstellen, sind nicht förderfähig.
Was jetzt konkret zu tun ist
Wer eine passende Projektidee hat oder einen geeigneten Kooperationspartner kennt, sollte jetzt handeln. Zwischen der Skizzenabgabe am 20. August und dem tatsächlichen Projektstart vergehen mehrere Monate. Die eigentliche Vorbereitung, also Partnerfindung, Konzeptentwicklung und Antragserstellung, braucht realistisch vier bis sechs Wochen.
Drei Fragen helfen bei der ersten Einschätzung:
Ist die Projektidee neuartig? Das IGP bewertet nicht den Einsatz neuer Technologie, sondern die Neuartigkeit der Problemlösung. Ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Organisationsmodell kann ausreichen.
Gibt es einen zweiten Unternehmenspartner? Die Antragsberechtigung ist an mindestens zwei beteiligte Unternehmen gebunden. Der Kooperationspartner muss eine eigene Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Ist das Projekt ohne Förderung nicht oder nur verzögert realisierbar? Dieser Förderbedarf muss in der Skizze glaubhaft dargestellt werden.
Wie Ignite Group bei der Antragstellung unterstützt
Ignite Group hat mehr als 20.000 Förderanträge analysiert und begleitet. Die Erfahrung zeigt: Viele Skizzen scheitern nicht an der Projektidee, sondern an der Darstellung. Innovationsgrad, Kooperationslogik und Förderbedarf müssen in einem knappen Format so formuliert sein, dass eine Jury sie auf Anhieb versteht.
Unser Team bewertet Ihre Projektidee auf Förderfähigkeit, unterstützt bei der Partnerfindung und erstellt die Skizze gegen die Bewertungskriterien der IGP-Jury. Bei erfolgreicher Skizze begleiten wir den gesamten weiteren Prozess bis zum Vollantrag.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Der IGP Call 7 richtet sich an KMU, Startups und kooperierende Forschungseinrichtungen, die branchenübergreifend neue Geschäftsmodelle oder Pionierlösungen entwickeln. Die Fördersumme beträgt bis zu 600.000 Euro pro Kooperationsprojekt, die Einreichungsfrist endet am 20. August 2026. Wer die Skizze sauber aufstellt, hat gute Chancen auf eine Einladung zum Jury-Pitch im Januar 2027. Den Antrag zu stellen lohnt sich. Ihn gut zu stellen, entscheidet über den Erfolg.




