Kommunalrichtlinie

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, Treibhausgase und Emissionen nachhaltig zu reduzieren und damit den Klimaschutz in den Gemeinden und in deren Umwelt zu integrieren. Ziel ist es damit die Lebensqualität in den Gemeinden zu verbessern, unter anderem auch mit finanziellen Entlastungen durch sinkende Energiekosten. Was bedeutet das für Sie?

Zielgruppe

Kommune

Budget

K.A.

Frist

Kontinuierlich

Standort

National
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Was ist die Kommunalrichtlinie?

Die Kommunalrichtlinie ist ein zentrales Förderinstrument der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Seit 2008 unterstützt diese Richtlinie Kommunen dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren und den lokalen Klimaschutz voranzutreiben.

Das Programm ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative und bildet einen wichtigen Baustein für die Erreichung der deutschen Klimaziele. Die aktuelle Fassung der Kommunalrichtlinie trat zum 1. November 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Mit der Novellierung wurden bürokratische Hürden abgebaut und die Förderung deutlich vereinfacht.

Was wird gefördert?

Die Kommunalrichtlinie unterscheidet zwischen strategischen und investiven Klimaschutzmaßnahmen. Diese Differenzierung ermöglicht es Kommunen, sowohl konzeptionelle Grundlagen zu schaffen als auch konkrete Investitionen zu tätigen.

Bei strategischen Maßnahmen stehen folgende Förderschwerpunkte im Mittelpunkt:

  • Kommunale Klimaschutzkonzepte und deren Erweiterung
  • Klimaschutzmanagement und -koordination
  • Kommunale Wärmeplanung
  • Energiemanagement in öffentlichen Liegenschaften
  • Energiesparmodelle in Schulen und Kitas
  • Machbarkeitsstudien für Klimaschutzvorhaben
  • Aufbau kommunaler Netzwerke

Investive Förderschwerpunkte umfassen konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduzierung:

  • Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
  • Modernisierung von Ampel- und Lichtsignalanlagen
  • Optimierung der Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Effizienzsteigerung von Lüftungsanlagen
  • Nachhaltige Mobilitätsmaßnahmen
  • Klimafreundliche Abfall- und Abwasserwirtschaft
  • Optimierung der Trinkwasserversorgung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit unterschiedlichen Förderquoten je nach Maßnahme und Antragsteller. Ein zentrales Element der neuen Kommunalrichtlinie ist die Einführung der Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro.

Die Förderquoten variieren zwischen 20 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Besonders vorteilhafte Konditionen gelten für:

  • Finanzschwache Kommunen (mit entsprechendem Nachweis)
  • Kommunen in Braunkohlerevieren nach dem Strukturstärkungsgesetz
  • Strategische Klimaschutzmaßnahmen (oft höhere Förderquoten)

Die Mindestzuwendungshöhe wurde auf 10.000 Euro angehoben, um verstärkt mittlere und größere Vorhaben zu fördern. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden, wobei die neue Richtlinie Anträge ab dem 1. Februar 2025 ermöglicht. Für Anschlussvorhaben im Klimaschutzmanagement ist eine Antragstellung bereits ab dem 1. November 2024 möglich.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die als Projektträger fungiert.

Was macht der Fördermittelberater?

Ein Fördermittelberater ist ein Experte, der Unternehmen durch den komplexen Prozess der Fördermittelbeantragung führt und dabei hilft, die optimale finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zu sichern. Bei der Ignite Group verstehen wir die Herausforderungen der Förderlandschaft und bieten umfassende Beratungsdienstleistungen an.

Unsere Leistungen als Fördermittelberater umfassen:

  • Analyse und Identifikation: Wir analysieren Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben, um gezielt geeignete Fördermöglichkeiten zu identifizieren – individuell, projektbezogen und mit Blick auf maximale Zuschüsse.
  • Strategieentwicklung: Wir entwickeln maßgeschneiderte Förderstrategien, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sind, und prüfen Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderprogramme.
  • Antragstellung und Dokumentation: Wir übernehmen die komplette Antragserstellung und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, was die Bewilligungschancen erheblich steigert.
  • Kommunikation mit Förderstellen: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Förderstellen und vertreten Ihre Interessen.
  • Projektbegleitung und Nachbetreuung: Wir begleiten Sie während der gesamten Projektlaufzeit, helfen bei der Einhaltung von Förderauflagen und unterstützen bei der Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisen.

Die Vorteile unserer Fördermittelberatung:

  • Zeitersparnis: Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den zeitaufwendigen Prozess der Fördermittelbeantragung übernehmen.
  • Zugang zu versteckten Fördermöglichkeiten: Wir kennen auch weniger bekannte Programme und Kombinationsmöglichkeiten.
  • Höhere Erfolgsquote: Durch unsere Expertise steigen die Chancen auf Bewilligung Ihrer Anträge deutlich.
  • Maximierung der Fördersumme: Wir helfen Ihnen, die höchstmögliche Förderung für Ihr Projekt zu erhalten.
  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und minimieren das Risiko von Rückforderungen.

Wie wir arbeiten

Wir arbeiten hochgradig erfolgsorientiert und stellen Ihnen nur dann ein Angebot, wenn wir uns sicher sind, dass Ihre Projekte und Ihr Unternehmen förderfähig sind. Sie werden während des gesamten Prozesses umfassend betreut, der Aufwand für Sie ist dabei so gering wie möglich. So können Sie und Ihre Mitarbeiter sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und wertschöpfend arbeiten, während wir uns um Ihre Fördermittelakquise kümmern.

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Ihre Fördermittel – unser Tagesgeschäft

Wir sind der Spezialist für die Identifikation, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln. Dabei arbeiten wir bei der Forschungszulage vollständig erfolgsbasiert. Unser Team, bestehend aus mehr als 20 festangestellten mit technologischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausbildung, begleitet Sie von der Idee bis zur Auszahlung der Mittel.

Jahre Erfahrung
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Experten
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Erfolgsquote
0 %
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> 0 Millionen €

Ein Team von Spezialisten zu Ihren Diensten

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Teamleiter Sales Operation

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Christian Spengler

Senior Consultant

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Yvette Peters

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Wilbert Roerdink

Consultant

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Yanniek Mijnders

Business Developer

Häufig gefragte Fragen über Kommunalrichtlinie

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Hier finden Sie Lösungen, Tipps und Einblicke, die Ihnen helfen, effizient durch Abfragen zu navigieren.

Private Unternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt. Jedoch können Betriebe und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Förderanträge stellen. Zudem profitieren private Unternehmen indirekt von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen, etwa durch verbesserte Infrastruktur oder Energieeffizienzprogramme.
Die neue Kommunalrichtlinie ermöglicht Festbetragsförderungen bis zu 6 Millionen Euro pro Vorhaben. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Art der Maßnahme, dem Antragsteller und den spezifischen Förderquoten ab.
Die wichtigsten Neuerungen umfassen die Einführung der Festbetragsförderung, pauschalisierte Ansätze bei der Personalförderung, eine erhöhte Mindestzuwendungshöhe von 10.000 Euro und den Wegfall des Energiemanagement-Förderschwerpunkts aufgrund des Energieeffizienzgesetzes.
Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich, solange die Gesamtförderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreitet. Eine detaillierte Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten wird empfohlen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Vorhabens und Antragsvolumen. In der Regel sollten Antragsteller mit einer Bearbeitungszeit von 3-6 Monaten rechnen. Eine frühzeitige und vollständige Antragsstellung kann das Verfahren beschleunigen.
Überschreitungen der bewilligten Fördersumme werden grundsätzlich nicht nachfinanziert. Daher ist eine realistische Kostenplanung und ein angemessener Kostenrahmen bei der Antragstellung essentiell.

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