Das Forschungszulagengesetz (FZulG) regelt das zweistufige Antragsverfahren für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Die Forschungszulage erstattet Unternehmen bis zu 25 Prozent der Personalkosten ihrer FuE-Vorhaben in Form einer Steuerrückzahlung.
Das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur Forschungszulage besteht aus zwei Stufen:
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Bescheinigungsstelle: Die Bescheinigungsstelle bewertet, ob die beschriebenen FuE-Vorhaben den Kriterien des FZulG entsprechen und stellt bei Bewilligung die Bescheinigung aus. Der Antrag auf Bescheinigung kann sowohl vor als auch während der Durchführung des FuE-Projektes oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden.
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Finanzamt: Voraussetzung zur Beantragung der steuerlichen Unterstützung ist die Bescheinigung. Nach erfolgreicher Beantragung bei der Bescheinigungsstelle und Vorliegen der Bescheinigung wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Das Finanzamt bestimmt die Bemessungsgrundlage der Unterstützung und erteilt die Forschungszulage nach Ende des Wirtschaftsjahres rückwirkend in Form einer steuerlichen Rückzahlung.

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Welche Unternehmen können die steuerliche Förderung beantragen?
Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Gewinnsituation, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben, können die steuerliche Förderung beantragen. Die Förderung deckt auch Auftragsforschung ab, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchgeführt wird. Zudem werden Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert.
Was versteht das Forschungszulagengesetz unter FuE-Vorhaben?
Das Gesetz beschreibt Forschung und Entwicklung als Vorhaben, die Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen hervorbringen. Grundsätzlich ist die Förderung themenoffen – die Ergebnisse sollen einen wesentlichen wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt darstellen. Neue Verwendungsweisen bereits bestehender Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren werden hingegen nicht als förderfähig anerkannt.
FAQ
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