Ablehnung Forschungszulage: Ursachen, Risiken & Lösungen

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Keine Ablehnung Forschungszulage mit Ignite Group

Die Forschungszulage ist eine attraktive Möglichkeit, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland zu fördern. Doch was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? In diesem Beitrag beleuchten wir die häufigsten Gründe für eine Ablehnung der Forschungszulage, die damit verbundenen Risiken und zeigen Lösungsansätze auf, wie Sie diese vermeiden können.

Die Ablehnung der Forschungszulage – warum sie passiert

Die Forschungszulage ist für Unternehmen in Deutschland eine wertvolle steuerliche Förderung, mit der sie bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr erhalten können. Das klingt verlockend – jedoch ist die Beantragung ein mehrstufiger Prozess, bei dem bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen. Oft scheitern Unternehmen an den formalen Anforderungen und erleben eine Ablehnung.

Die Beantragung der Forschungszulage läuft in zwei Hauptphasen ab: Zunächst muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein technischer Antrag gestellt werden. Dieser Antrag prüft, ob das Projekt als Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) eingestuft werden kann. Daraufhin erfolgt die Beantragung beim Finanzamt, das die Höhe der förderfähigen Projektkosten festlegt. In beiden Phasen können Ablehnungsrisiken lauern:

Mögliche Ablehnungsgründe beim BSFZ:

  • Mangelnde Klarheit im Antrag: Der Antrag muss die fünf Forschungskriterien – Planbarkeit, technisches Risiko, Neuartigkeit, Schöpferisch, und Ungewiss – detailliert erfüllen. Fehlt es hier an einer klaren Darstellung, droht die Ablehnung oder die BSFZ fordert Nachbesserungen mit oft sehr kurzen Fristen.
  • Unzureichende oder fehlende Dokumentation: Oft werden bei der Formulierung des Antrags wichtige Aspekte ausgelassen oder nicht ausführlich genug beschrieben. Dies kann dazu führen, dass das Vorhaben nicht als förderfähig eingestuft wird.

Ignite Group gegen Ablehnung Forschungszulage

Mögliche Ablehnungsgründe beim Finanzamt:

  • Unvollständige Kostenaufstellung: Beim Finanzamt liegt der Fokus auf den Projektkosten. Da die Beantragung der Forschungszulage bis zu vier Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung erfolgen kann, sind Nachweise und Dokumentationen häufig lückenhaft, insbesondere wenn Mitarbeitende das Unternehmen bereits verlassen haben.

Risiken bei der Beantragung der Forschungszulage

Eine Ablehnung des Antrags kann nicht nur frustrierend sein, sondern auch eine Reihe von Risiken und Herausforderungen mit sich bringen:

  1. Zeitverlust durch Nachforderungen: Sollte der Antrag nicht ausreichend oder unklar formuliert sein, fordert die BSFZ zusätzliche Informationen an. Diese Nachforderungen kommen oft mit sehr knappen Fristen. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert Verzögerungen im gesamten Prozess.
  2. Fehlende Dokumentation kann teuer werden: Wenn das Finanzamt den Antrag prüft und Unstimmigkeiten in den Projektkosten entdeckt, kann dies nicht nur zur Ablehnung führen, sondern auch finanzielle Auswirkungen haben. Besonders bei älteren Projekten fehlt oft eine lückenlose Dokumentation, was die Nachvollziehbarkeit der Kosten erschwert und zu Problemen bei der Betriebsprüfung führen kann.

 

So vermeiden Sie eine Ablehnung – unsere Tipps

Wie können Unternehmen also eine Ablehnung bei der Forschungszulage vermeiden? Die folgenden Tipps helfen dabei, Risiken zu minimieren und den Prozess effizienter zu gestalten:

1. Klar formulierte Anträge
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage liegt in einem verständlichen und klar formulierten Antrag. Die Beschreibung des Projekts sollte alle fünf FuE-Kriterien einhalten und überzeugend darlegen, warum das Vorhaben förderwürdig ist. Hierbei hilft es, technische Details in einer Sprache zu beschreiben, die sowohl für die Gutachter der BSFZ als auch für das Finanzamt nachvollziehbar ist.

2. Gewissenhafte Dokumentation
Eine strukturierte und detaillierte Dokumentation des gesamten Projekts ist unerlässlich. Von den Projektkosten über die Arbeitsstunden bis hin zu wichtigen Meilensteinen – alles sollte genau festgehalten werden. Vor allem, wenn Projekte bereits abgeschlossen oder vor Jahren gestartet wurden, sind diese Aufzeichnungen entscheidend, um den Förderanspruch auch Jahre später nachvollziehbar darlegen zu können.

3. Expertise von erfahrenen Beratern nutzen
Um die Risiken einer Ablehnung zu minimieren, ist es sinnvoll, auf die Expertise von erfahrenen Beratern zurückzugreifen. Die Ignite Group hat bereits zahlreiche Forschungszulage-Anträge erfolgreich begleitet und eingereicht. Mit einer beeindruckenden Erfolgsquote von nur 3 Ablehnungen aus 160 Anträgen wissen wir genau, worauf es ankommt. Auch bei abgelehnten Projekten, die von anderen Beratern betreut wurden, haben wir erfolgreich eine Neu-Einreichung durchgeführt.

Ihre Optionen bei einer Ablehnung

Eine Ablehnung des Antrags auf Forschungszulage bedeutet nicht, dass alle Chancen verloren sind. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um weiterhin von der Förderung zu profitieren:

1. Erneute Einreichung des Antrags
Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, prüfen wir diesen eingehend, um die Gründe für die Ablehnung zu identifizieren. Gemeinsam erarbeiten wir Verbesserungen und bereiten eine erneute Einreichung vor, die die Erfolgschancen erhöht.

2. Unterstützung bei laufenden Anträgen
Wenn Sie den Antrag bereits gestellt haben, jedoch unsicher sind, ob er den Anforderungen entspricht oder Sie Hilfe bei der Dokumentation benötigen, können wir Sie begleiten. Wir bieten Beratung und operative Unterstützung, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Die Ignite Group – Ihr Partner gegen die Ablehnung Forschungszulage

Die Beantragung der Forschungszulage kann ein komplexer Prozess sein. Die Ignite Group steht Ihnen mit einem erfahrenen Team zur Seite und begleitet Sie durch alle Phasen:

  • Kostenfreie Projektevaluation: In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir, welche Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte in Frage kommen.
    Beantragung der Bescheinigung bei der BSFZ: Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung des technischen Antrags – so haben Sie keinerlei bürokratischen Aufwand.
  • Bewilligung der Bescheinigung: Sollte es Rückfragen seitens der Gutachter geben, kümmern wir uns um die Beantwortung und begleiten Sie bei der weiteren Vorgehensweise.
  • Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt: Ist die Bescheinigung ausgestellt, können wir Sie bei der zweiten Stufe der Antragstellung begleiten, in Kooperation mit Ihrem Steuerberater oder unseren Kooperationspartnern.
  • Festsetzung und Auszahlung der steuerlichen Förderung: Sobald der Antrag beim Finanzamt genehmigt ist, wird die Förderung als Steuergutschrift auf Ihre Körperschaftssteuer angerechnet.

Ignite Group: Partner für die Forschungszulage

Mit unserer Unterstützung reduzieren Sie nicht nur die Risiken einer Ablehnung, sondern profitieren von einem reibungslosen Ablauf – bis zu einer maximalen Förderung von 3,5 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr.

Ausblick
Die Forschungszulage ist ein wertvolles Instrument, um Unternehmen in Deutschland bei ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten finanziell zu unterstützen. Eine Ablehnung kann jedoch ärgerlich sein und zu Verzögerungen führen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung, klare Anträge und eine lückenlose Dokumentation lassen sich die Risiken einer Ablehnung minimieren. Sollten Sie dennoch eine Ablehnung erhalten haben oder unsicher bei der Antragstellung sein, steht die Ignite Group Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder buchen Sie sich direkt einen Termin mit einem unserer Experten!