Vergabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

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3 August 2020
Bescheinigungsstelle Forschungszulage | Ignite Group

Das zweistufige Antragsverfahren der Forschungszulage sieht im ersten Schritt eine Bescheinigung der Innovationstätigkeit vor. Nun ist die Ausschreibung abgeschlossen: Das Konsortium bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger) übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Standortfaktor Forschungszulage?

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde bereits zu Beginn des Jahres 2020 verabschiedet. Damit haben kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Großunternehmen den Rechtsanspruch auf eine Steuerrückzahlung der Personalkosten ihrer F&E Projekte. Mit der neuen Forschungszulage wurde die deutsche Förderpolitik um eine weitere Sparte ergänzt: zusätzlich zur Förderung von Grundlagenforschung und zur direkten F&E-Projektförderung kommt nun die indirekte steuerliche Forschungszulage. „Als langjährige Fördermittelexperten sehen wir die neue steuerliche Forschungsförderung als Ergänzung zur klassischen, deutlich profitableren direkten Projektförderung“, so Dr. Jörg Rupp, ehem. Geschäftsführer von Ignite Group. „Mit der richtigen Beratung und der besten Fördermittelkombination profitiert der clevere Unternehmer sowohl von der direkten als auch indirekten Förderung“.

Neben den bereits etablierten und wirkungsvollen Förderprogrammen für den Mittelstand soll die Forschungszulage die Attraktivität Deutschlands als Innovations- und Forschungsstandort weiter ausbauen. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, ist die „Forschungsprämie“ bereits seit 2002 in Kraft. Auswertungen zeigen, dass hier insbesondere Unternehmen von der steuerlichen Förderung Gebrauch machen, die ohnehin bereits Forschung und Entwicklung betrieben haben. Der Neuanreiz für Unternehmen, unterstützt durch die Forschungsprämie mit F&E-Tätigkeit zu beginnen, war eher gering.

Projektförderung deutlich profitabler für KMU

Die Forschungszulage lässt Unternehmen zwar genügend zeitliche Flexibilität, dennoch müssen Projekte vorfinanziert werden, ehe die Forschungszulage dem Unternehmen ausgezahlt wird. Auch deswegen ist vor allem für KMU, für die eine solche Vorfinanzierung ein finanzielles Risiko darstellt, eine Beratung zu empfehlen. Von der neuen Forschungszulage profitieren insbesondere größere Unternehmen, die sich nicht an den Fördertöpfen des Mittelstandes bedienen können.

Für KMU gibt es in der Regel deutlich profitablere Fördermöglichkeiten oder Kombinationen aus beiden Sparten, um das Unternehmen an die Themen Forschung, Entwicklung und Innovation heranzuführen. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), erhalten Unternehmen je nach Standort und Unternehmensgröße einen Zuschuss von bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Beispiel: Ein Unternehmen beschäftigt rund 100 Mitarbeiter und führt ein F&E Projekt durch, in dem Personalkosten in Höhe 200.000 Euro anfallen. Mit der Forschungszulage ergibt sich ein Förderbetrag von 50.000 Euro, mit ZIM je nach Randbedingungen bis zu 220.000 Euro.

Bares Geld für F&E – mit der richtigen Beratung

Grundsätzlich können sowohl direkte als auch die indirekte Förderprogramme für ein und dasselbe Projekt gewährt werden. Da eine Doppelförderung, also eine Förderung des gleichen Aufwands im Projekt durch mehrere Förderprogramme prinzipiell ausgeschlossen ist, gilt es das Projekt vorab auf die bestmöglichen Fördermöglichkeiten und -kombinationen zu prüfen. Fördermittelberater geben Unternehmen hierüber Auskunft und entlasten diese während der Antragsstellung.

Forschungszulage Beratung – hier erfahren Sie mehr.

Die Forschungszulage

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Forschungszulage in Kraft. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind laut Forschungszulagengesetz (FZulG) förderfähig. Dazu zählen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung. Die steuerliche Forschungsförderung ist außerdem auf keine Branche, Industrie oder Wirtschaftssektor begrenzt. Als Bemessungsgrundlage dienen die Personalkosten, die dem Forschungsprojekt zuzuordnen sind. Diese wurden im Rahmen des Konjunkturpakets von 2 auf 4 Millionen Euro erhöht.

Im Jahr 2026 soll die Bemessungsgrundlage zudem weiter auf 12 Millionen Euro erhöht werden, mehr Infos zu den aktuellsten Zahlen finden Sie hier.

Bei einer Förderquote von 35 Prozent für KMU sind so maximal 3,5 Millionen Euro Steuerrückzahlung pro Wirtschaftsjahr möglich (Stand 2025). Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen dienen 60 Prozent der Auftragssumme als Bemessungsgrundlage. Davon werden 15 Prozent gefördert. Alle Unternehmen, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig, also nicht steuerbefreit sind und Forschung und Entwicklung betreiben, sind antragsberechtigt.

Es gibt weder eine Beschränkung in der Unternehmensgröße noch durch die Gewinnsituation. Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung sind ebenfalls förderbar. Ähnlich zur direkten Projektförderung sind zudem Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung förderbar.

Ignite Group

Ignite Group Deutschland ist eine deutschland- und europaweit tätige Unternehmensberatung mit Sitz in St. Ingbert & Berlin. Das Unternehmen beschäftigt sich seit mehr als 14 Jahren mit den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung, Technologieförderung und Finanzierung. Zu den Kunden gehören Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen sowie große Unternehmen. Viele werden bereits seit mehreren Jahren begleitet. Die Ignite Group umfasst insgesamt 10 Standorte in den Niederlanden & Deutschland, an denen rund 230 Fördermittelexperten und -expertinnen beschäftigt sind.

Die Unterstützung umfasst dabei einen Full-Service, der die Planung, Beantragung und Abwicklung von Zuschüssen und Finanzierungen umfasst. Unser Angebot beinhaltet damit nicht nur Hilfestellung bei der Innovationsförderung, sondern ebenfalls bei der Investitionsförderung und Finanzierung. Das multidisziplinäre Team von Ignite aus den Bereichen Ingenieurs-, Natur- und Geisteswissenschaft sowie Betriebswirtschaft – hilft Ihnen so bei der Umsetzung von der Idee bis zum konkreten Produkt und dessen Markteinführung.

Die Dienstleistung umfasst die Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Unterstützte Förderprogramme sind neben de steuerlichen Forschungszulage das Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), der GRW-Investitionszuschuss sowie go-innovativ (go-inno). Vom Bundesministerium für Wirtschaft ist die Ignite Group dazu autorisiert, für das Förderprogramm go-inno Beratungsgutscheine in Höhe von bis zu 27.500 Euro auszustellen. Zudem ist Ignite Group vom TÜV Süd nach ISO 9001:2015 zertifiziert und Mitglied bei der Offensive Mittelstand sowie beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW).