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KfW-Liquiditätshilfe: Wie Sie Ihr Unternehmen während Corona absichern können – Schutzschild der Bundesregierung

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Mit dem sogenannten „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ reagiert die Bundesregierung auf die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona Krise für Unternehmen. Zur Liquiditätssicherung leitet die KfW die Hilfen analog zur Finanzkrise 2007/2008.

Liquiditätshilfe durch Verbesserung der KfW Programme

Die bereits bestehenden KfW-Kreditprogramme, der KfW Unternehmerkredit und der KfW-Kredit für Wachstum, werden im Maßnahmenpaket auf Unternehmen ausgedehnt, die die bisherige Umsatzgrenze überschreiten. Durch eine Erhöhung der für Betriebsmittelkredite bereiten sich die Hausbanken auf eine höhere Kreditvergabe vor.

KfW Unternehmerkredit

  • Umsatzgrenze: 2 Milliarden Euro
  • Risikoübernahme: 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro

KfW-Kredit für Wachstum

  • Umsatzgrenze: 5 Milliarden Euro
  • Risikoübernahme: 70%
  • Aufhebung der Beschränkung auf Innovation & Digitalisierung bei Konsortialfinanzierungen

Hinweis: Bei den Liquiditätshilfen der Bundesregierung handelt es sich um Förderkredite mit optional verbesserten Zugangsbedingungen. Es sind also in dem Sinne „normale“ Kredite, die im Gegensatz zu Zuschüssen, zurückgezahlt werden müssen. Alternativ dazu können Sie auch Zuschüsse beantragen, z.B. um Entwicklungstätigkeiten zu finanzieren. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.

Neu-Auflegung des KfW-Sonderprogramms mit Haftungsfreistellung

Die KfW erhöht außerdem während der Krisenzeit
die Risikotoleranz. Unternehmen, die aufgrund des Corona-Virus in finanzielle
Schwierigkeiten geraten, können von Sonderprogrammen profitieren. Die Risikoübernahme
bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellung) wird auf 90 Prozent
erhöht, bei Betriebsmitteln auf 80 Prozent. Die Bundesregierung hält für diese
Programme ein Garantievolumina von 460 Milliarden Euro bereit.  Die Sonderprogramme liegen aktuell der
EU-Kommission zur Genehmigung vor.

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Weitere Infos zur Liquiditätshilfe

Auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie weiterführende Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmen sowie begleitende Maßnahmen. Jetzt informieren