Am 25. März 2025 wurden bedeutende Änderungen an der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Bereich KMU-innovativ Biomedizin beschlossen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für KMU zu optimieren, die in der Biomedizinförderung tätig sind.
Was ist KMU-innovativ?
KMU-innovativ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Deutschland. Es richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um deren Innovationskraft zu stärken. Das Programm unterstützt KMU dabei, Forschungs- und Entwicklungsprojekte in verschiedenen Technologiefeldern durchzuführen. Ziel ist es, den Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und sie bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu unterstützen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- In der neuen Fassung der Richtlinie wird klargestellt, dass individuelle Heilversuche von der Förderung ausgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass Projekte, die sich auf besagtes Thema konzentrieren, nicht mehr förderfähig sind. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die Fördermittel gezielt für innovative und breit anwendbare biomedizinische Projekte eingesetzt werden.
- Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Richtlinie ist die Betonung auf die Beteiligung von KMU an Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Ein signifikanter Anteil der FuE-Leistung soll durch diese Unternehmen erbracht werden. Der Nutzen der Projekte soll primär diesen Unternehmen zugutekommen, was die Innovationskraft stärken soll. Dies ist ein zentraler Aspekt im Rahmen des Förderprogramms KMU-innovativ.
- Bei Verbundvorhaben wird nun vorausgesetzt, dass mindestens 50 % der beantragten Fördermittel KMU zugutekommen. Zudem müssen mögliche Aufschläge oder Pauschalen bei der Berechnung der Fördermittel für einzelne Projektpartner berücksichtigt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass KMU einen fairen Anteil der Fördermittel erhalten und aktiv in die Projektarbeit eingebunden sind.
Einreichung von Projektskizzen
Im ersten Schritt können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool „easy-Online“ auf dem Internetportal für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biomedizin“ online eingereicht werden. Danach werden die Projektskizzen jeweils am 15. April und am 15. Oktober eines jeden Jahres daraufhin überprüft, ob diese förderfähig sind oder nicht. Das Ergebnis wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach dem jeweiligen Stichtag schriftlich mitgeteilt.
Fazit
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (02.04.2025) in Kraft. Unternehmen, die an der Förderung interessiert sind, sollten sich frühzeitig über die neuen Bedingungen informieren und gegebenenfalls die Beratungsmöglichkeiten nutzen, um ihre Projektideen erfolgreich einzureichen. Genau dafür sind wir zuständig. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Fördermittelberater sind wir während des gesamten Prozesses für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt und machen Sie mit unseren kostenlosen Erstgesprächen den ersten Schritt zu Ihrer Förderung.