Seit 2025 können Unternehmen in Deutschland von einer bedeutenden Erweiterung der Forschungszulage profitieren. Die Möglichkeit, Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter als förderfähige Kosten anzuerkennen, kann nun bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) und dem Finanzamt beantragt werden. Diese Änderung wurde bereits 2024 im Wachstumschancengesetz (WCG) gesetzlich umgesetzt, aber die tatsächliche Umsetzung erfolgte erst jetzt, was Unternehmen neue finanzielle Spielräume zur Unterstützung ihrer Innovationsprojekte bietet.
Die Forschungszulage: Ein Überblick
Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument, das Unternehmen bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterstützt. Sie bietet eine steuerliche Entlastung durch die Förderung von Personalkosten, die direkt mit Forschung und Entwicklung (F&E) verbunden sind. Ein besonderer Vorteil der Forschungszulage ist, dass sie bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Dies gibt Unternehmen die Flexibilität, auch für bereits abgeschlossene Projekte finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ziel ist es, die Innovationskraft des Standorts Deutschland zu stärken und Investitionen in zukunftsweisende Technologien zu fördern
Investitionen in der Forschungszulage als förderfähige Kosten
Mit der neuen Regelung können auch Investitionen in Wirtschaftsgüter, die für Forschungsprojekte genutzt werden, als förderfähige Kosten angesetzt werden. Dies umfasst abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im direkten Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen. Diese Möglichkeit bietet Unternehmen zusätzliche finanzielle Spielräume, um ihre Innovationsprojekte effizienter zu gestalten und neue Technologien zu entwickeln.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Die Forschungszulage steht allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Dies schließt sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen ein. Neben den Personalkosten können nun auch Investitionen in Wirtschaftsgüter gefördert werden, was den Unternehmen zusätzliche Flexibilität bietet.
Konditionen der Forschungszulage
- Förderquote für KMU: 35 % der förderfähigen Kosten
- Förderquote für größere Unternehmen: 25 % der förderfähigen Kosten
- Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Millionen Euro jährlich
- Maximale Fördersumme: Bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr
Diese finanziellen Anreize sind entscheidend, um Unternehmen bei der Entwicklung neuer Technologien und Innovationen zu unterstützen.
Ignite Group: Ihr Partner für die Forschungszulage
Die Ignite Group unterstützt Unternehmen bei der Beantragung und Nutzung der Forschungszulage. Unser erfahrenes Team von Förderberatern hilft Ihnen, förderfähige Projekte zu identifizieren, Anträge zu stellen und Ihre Förderchancen zu maximieren. Dank unserer umfassenden Beratungsleistungen können Sie sicherstellen, dass Sie alle Möglichkeiten der Forschungszulage ausschöpfen und Ihre Innovationsprojekte erfolgreich umsetzen.
Die Möglichkeit, Investitionen in der Forschungszulage 2025 abzusetzen, bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Innovationskraft zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Nutzen Sie die Expertise der Ignite Group, um Ihre Forschungsprojekte auf das nächste Level zu heben und von den neuen Fördermöglichkeiten zu profitieren.