Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Instrument, um Ihre Investition zu fördern. Als gemeinsames Programm von Bund und Ländern zielt die GRW darauf ab, strukturschwache Regionen zu stärken und wirtschaftliche Entwicklungspotenziale zu fördern. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden über 81 Milliarden Euro an Fördermitteln eingesetzt, die mehr als 155.000 Investitionsvorhaben ermöglicht haben.
Die GRW verfolgt drei Hauptziele:
- Standortnachteile in strukturschwachen Regionen ausgleichen
- Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen
- Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
Investitionsförderung im Überblick?
Die GRW-Förderung richtet sich an:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in strukturschwachen Regionen investieren möchten
- Kommunen und kommunale Einrichtungen, die wirtschaftsnahe Infrastruktur ausbauen wollen
- Kooperationsnetzwerke und Cluster zur Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die besonders hohe Fördersätze erhalten können
Besonders attraktiv ist die Förderung für Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren oder forschungsintensive Tätigkeiten ausüben, da hier erleichterte Fördervoraussetzungen gelten. Die Investitionsförderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen, die anhand eines bundesweit einheitlichen Verfahrens ermittelt werden.
Zum GRW-Fördergebiet gehören:
- Alle ostdeutschen Regionen (mit Ausnahme von Teilen Berlins)
- Strukturschwache Regionen in Westdeutschland, darunter altindustrielle Gebiete wie das Ruhrgebiet
- Regionen mit besonderen strukturellen Herausforderungen
Die aktuelle Fördergebietskarte gilt für den Zeitraum 2022-2027 und kann auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums eingesehen werden.
Was genau wird eigentlich gefördert?
Das Förderspektrum der GRW ist breit gefächert und umfasst verschiedene Bereiche, die zur wirtschaftlichen Stärkung strukturschwacher Regionen beitragen.
1. Gewerbliche Investitionen
Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken und damit den Strukturwandel zu erleichtern. Gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion durch neue Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Besonders gefördert werden seit der GRW-Reform 2022 klimafreundliche Investitionen und forschungsintensive Unternehmen, für die erleichterte Fördervoraussetzungen gelten.
2. Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft bessere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen. Hierzu zählen:
- Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegeländen (wobei die Weiternutzung bereits genutzter Flächen stärker gefördert wird als die Erschließung neuer Flächen)
- Verkehrsanbindung von Gewerbegebieten
- Kommunale Tourismuseinrichtungen
- Gewerbezentren und Technologieparks
- Energieinfrastrukturen (seit der Reform 2022)
- Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge mit engem Wirtschaftsbezug (neuer Fördertatbestand seit 2022)
Besonders honoriert werden klimafreundliche und nachhaltige Maßnahmen, wie die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien.
3. Nicht-investive Maßnahmen
Nicht-investive Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren verbessern die regionalen Standortbedingungen und stärken die Innovationskraft. Dazu gehören:
- Regionale Entwicklungskonzepte zur strategischen Ausrichtung der Regionalentwicklung
- Regionalmanagement zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
- Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement zur Förderung von Innovationen
- Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Innovationscluster zur Stärkung der regionalen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
In welcher Höhe kann ich die Investition fördern lassen?
Die Fördermittel werden als Zuschuss oder Zinsverbilligung gewährt und von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert. Die Förderhöhe richtet sich nach:
- Der Strukturschwäche der Region (Fördergebietsstatus)
- Der Unternehmensgröße (KMU erhalten höhere Fördersätze)
- Der Art des Investitionsvorhabens
Die maximalen Fördersätze für gewerbliche Investitionen betragen:
Kleine Unternehmen:
- In C-Fördergebieten: bis zu 45% der förderfähigen Investitionskosten
- In D-Fördergebieten: bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten
Mittlere Unternehmen:
- In C-Fördergebieten: bis zu 35% der förderfähigen Investitionskosten
- In D-Fördergebieten: bis zu 20% der förderfähigen Investitionskosten
Große Unternehmen:
- In C-Fördergebieten: bis zu 25% der förderfähigen Investitionskosten
- In D-Fördergebieten: bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten
Für Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen von bis zu 90% erhalten.
Neuerungen durch die GRW-Reform 2022
Die GRW wurde 2022 umfassend reformiert, um sie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Erweiterte Zielsystematik: Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen werden nun auch der Ausgleich von Standortnachteilen und die Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft als Hauptziele verfolgt.
- Wegfall der Überregionalität: Die Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte überregional absetzen, entfällt. Stattdessen werden regionale Wertschöpfungsketten gestärkt.
- Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen und forschungsintensive Unternehmen.
- „Gute Arbeit“: Erstmals werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert, indem für bestimmte Vorhaben eine Tarifbindung oder ein bestimmtes Lohnwachstum erwartet wird.
- Digitalisierung der Antragstellung: Die Länder bieten zunehmend digitale Antragstellungsmöglichkeiten an.
GRW-Erweiterung für Transformationstechnologien
Seit September 2023 wurde die GRW zusätzlich erweitert, um Investitionen in Transformationstechnologien stärker zu fördern. Auf Grundlage der Bundesregelung Transformationstechnologien können nun in strukturschwachen Regionen Investitionen zur Herstellung von Ausrüstung und Schlüsselkomponenten gefördert werden, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft strategisch bedeutsam sind, wie:
- Solarpaneele
- Batteriezellen
- Windturbinen
- Wärmepumpen
- Elektrolyseure
Dies trägt dazu bei, Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren Energien in strukturschwachen Regionen aufzubauen.
Wie beantrage ich die Förderung für meine Investition?
Die Durchführung der GRW-Förderung ist Aufgabe der Länder. Jedes Bundesland setzt dabei eigene Schwerpunkte und hat spezifische Antragsverfahren. Der Weg zur Förderung läuft über folgende Schritte:
- Prüfung der Förderfähigkeit: Liegt Ihr Vorhaben in einem Fördergebiet? Erfüllt es die Förderkriterien?
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen Landesbehörde: Jedes Bundesland hat eigene Ansprechpartner und Beratungsstellen für die GRW-Förderung.
- Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Viele Länder bieten mittlerweile digitale Antragstellungsmöglichkeiten an.
- Bewilligung und Durchführung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
- Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss des Vorhabens oder bestimmter Projektphasen erfolgt die Prüfung der Verwendungsnachweise und die Auszahlung der Fördermittel.
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
Die GRW hat in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Erfolgsgeschichten geschrieben. Einige Beispiele:
- Transformation altindustrieller Standorte: In vielen ehemaligen Industrieregionen wurden mit Hilfe der GRW neue, zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen aufgebaut.
- Aufbau innovativer Cluster: In strukturschwachen Regionen sind durch gezielte Förderung wettbewerbsfähige Innovationscluster entstanden.
- Nachhaltige Infrastrukturentwicklung: Durch die Revitalisierung von Industriebrachen konnten neue Gewerbeflächen umweltschonend erschlossen werden.
- Digitalisierung ländlicher Räume: Mit Hilfe der GRW wurden auch in peripheren Regionen moderne digitale Infrastrukturen geschaffen.
Das Bundeswirtschaftsministerium stellt auf seiner Website eine interaktive Karte mit erfolgreichen GRW-Projekten zur Verfügung, die konkrete Beispiele aus allen Bundesländern zeigt.
Fazit: GRW als Chance, Ihre Investition zu fördern
Die GRW-Förderung bietet Unternehmen und Kommunen in strukturschwachen Regionen attraktive Möglichkeiten, Investitionen zu realisieren und damit Wachstum, Beschäftigung und Innovation zu fördern. Besonders im Kontext der notwendigen Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft eröffnet die reformierte GRW neue Chancen.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Beratungsangebot, um Ihr Investitionsvorhaben perfekt auf die Fördervoraussetzungen abzustimmen und maximale Zuschüsse zu sichern. Unsere Förderexperten kennen die Anforderungen der Landesbehörden im Detail und unterstützen Sie bei der Erstellung eines erfolgreichen Antrags. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!