Innovationsbooster für die Forschungszulage – Jetzt offiziell beschlossen!

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Innovationsbooster Forschungszulage 2026 |Ignite Group

Seit dem 11. Juli 2025 ist es offiziell: Der Innovationsbooster, ein umfassendes Investitionsprogramm der Bundesregierung, bringt ab 2026 bedeutende Verbesserungen für die Forschungszulage. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Innovationskraft deutscher Unternehmen zu stärken und ihnen neue Möglichkeiten zur Förderung von Forschung und Entwicklung zu bieten.

Welche Verbesserungen bringt der Innovationsbooster 2026 mit sich?

  1. Erhöhte Bemessungsgrundlage: Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige F&E-Projekte wird von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Diese Erhöhung bietet Unternehmen mehr finanzielle Spielräume für größere und ambitioniertere Projekte.

    • Verlauf der Bemessungsgrundlage:
      • 01.01.2020-30.06.2020: 2 Mio. €
      • 01.07.2020-27.03.2024: 4 Mio. €
      • 28.03.2024-31.12.2025: 10 Mio. €
      • ab 01.01.2026: 12 Mio. €
  2. Pauschale Gemeinkosten: Ab 2026 können Unternehmen pauschal 20% der förderfähigen Aufwendungen als Gemeinkosten geltend machen. Diese Regelung vereinfacht die Abrechnung und entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen administrativ. Diese Regelung ist zeitlich unbefristet und schafft die Möglichkeit, von einer 20 Prozent höheren Förderung zu profitieren.

  3. Degressive Abschreibung (AfA): Eine degressive Abschreibung von bis zu 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter wird eingeführt. Diese Maßnahme fördert Investitionen in neue Technologien und Anlagen durch steuerliche Vorteile. Das bedeutet, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden, eine höhere Abschreibung von bis zu 30% möglich ist. Dadurch können auch in der Forschungszulage höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden.

  4. Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen: Die förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen werden von 70 auf 100 Euro angehoben. Dies bietet Unternehmen zusätzliche finanzielle Unterstützung für interne Projekte.

 


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Für wen ist der Innovationsbooster sinnvoll?

Der Innovationsbooster ist für Unternehmen jeder Größe attraktiv. Besonders profitieren Unternehmensverbunde und Konzerne mit hohen F&E-Ausgaben von der erhöhten Bemessungsgrundlage. Kleine und mittelständische Unternehmen können durch die pauschale Gemeinkostenregelung ihre administrativen Prozesse vereinfachen und zusätzliche finanzielle Entlastungen genießen. Allgemein kann die Forschungszulage von Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, beantragt werden.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument, das Unternehmen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie bietet finanzielle Anreize, um die Innovationsfähigkeit zu erhöhen und Investitionen in F&E zu fördern. Die Förderung erfolgt durch eine steuerliche Gutschrift, die auf den förderfähigen Aufwendungen basiert.

Wie können Unternehmen vom Innovationsbooster profitieren?

Unternehmen sollten die neuen Regelungen nutzen, um ihre F&E-Strategien anzupassen und von den erweiterten Fördermöglichkeiten zu profitieren. Es ist wichtig, geplante Projekte zu überprüfen und neue Innovationsvorhaben zu initiieren, um die finanziellen Vorteile voll auszuschöpfen. Sie wollen Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage? Dann kontaktieren Sie uns.

Wie kann die Ignite Group unterstützen?

Die Ignite Group bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Nutzung der Forschungszulage. Unsere Experten helfen Ihnen, förderfähige Projekte zu identifizieren, die Beantragung der Zulage zu optimieren und die maximale Förderung zu sichern.
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Für weitere Informationen zum Wachstumsbooster, geht es hier zur Seite des Bundesministeriums der Finanzen.