In 5 Schritten die Forschungszulage beantragen: Ihr Förderweg

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In 5 Schritten die Forschungszulage beantragen: Ihr Förderweg

 

Sie erfahren in diesem Beitrag was die Forschungszulage ist, welche Unternehmen förderfähig sind und die Forschungszulage beantragen können, welche Projekte gefördert werden und wie die Antragstellung mit Ignite verläuft.

 

Was ist die Forschungszulage

Die Forschungszulage wurde eingeführt, um Deutschland als Investitionsstandort zu stärken. Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Förderung, abhängig von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Unternehmens, die Personalkosten und Ausgaben an externe Dienstleister für FuE-Projekte umfasst. Jährlich kann diese bis zu 3,5 Millionen Euro betragen.

 

Was wird gefördert?

Durch die Forschungszulage werden Aufwendungen aus eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie aus Kooperationsprojekten gefördert.

Zu den förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zählen: Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung. Hierbei ist egal ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben noch nicht begonnen wurde, bereits abgeschlossen ist oder mitten in der Durchführung befindet.

 

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können prinzipiell, unabhängig von Größe und Brache, die Forschungszulage beantragen. Hierzu zählen Startups, KMU sowie große Unternehmen, jedoch sind Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) von der Forschungszulage ausgeschlossen.

Folgende Kriterien für Forschung und Entwicklung müssen erfüllt sein, um die Forschungszulage zu beantragen:

  1. Planbarkeit: Es müssen klar definierte Aufgaben und Ziele vorliegen.
  2. Technisches Risiko: Ein technisches Risiko und Herausforderungen sind mit dem Forschungsvorhaben verbunden.
  3. Neuartig: Das vorhandene Knowhow wird durch die Forschungsprojekte erweitert.
  4. Schöpferisch: Das Forschungsvorhaben ist originär.
  5. Ungewiss: Die Ergebnisse sind nicht vorhersehbar und mit einem Risiko verbunden.

 

 

Wie läuft die Antragstellung mit Ignite ab?

Die Antragstellung mit Ignite verläuft in 5 Schritten:

  1. Kostenfreie Projektevaluation

Im ersten Schritt prüfen wir,  welche Fördermittel für Ihre Projekte geeignet sind und ob Sie die Forschungszulage beantragen können.

  1. Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

Anschließend wird der technologische Antrag für die Bescheinigungsstelle von uns erstellt. Die bürokratischen Unterlagen für Ihren Antrag werden von uns vorbereitet und bei der Bescheinigungsstelle eingereicht. Hat die Bescheinigungsstelle noch Rückfragen werden diese durch uns beantwortet.

  1. Bewilligung der Bescheinigung

Bei Nachfragen der Gutachter werden die Antworten durch uns ausgearbeitet.

Nach Bewilligung des Antrages werden Sie von uns bei Abruf der Bescheinigung begleitet und anschließend wird das weitere Vorgehen besprochen.

  1. Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt

Wir können Sie in Kooperation mit Ihrem Steuerberater begleiten und die Antragstellung übernehmen.

  1. Festsetzung der Auszahlung der steuerlichen Förderung

Die durch das Finanzamt festgelegte Förderung wird bei der nächsten Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer ausgezahlt.

 

Mit Expertenberatung die Forschungszulage beantragen.

Fazit

Die Ignite Group betreut Sie während des gesamten Prozesses umfassend, was bedeutet dass der Aufwand für Sie so gering wie möglich ist und Sie sich weiterhin um Ihre Mitarbeiter und Ihr Tagesgeschäft kümmern können, während wir Ihre Forschungszulage beantragen.

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