Forschungszulage 2026: Neue Impulse für Innovationen in Deutschland

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Neuerungen Forschungszulage 2026

Die Bundesregierung hat kürzlich ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen, das unter anderem erhebliche Verbesserungen für die Forschungszulage 2026 mit sich bringt. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Innovationskraft Deutschlands zu stärken und Unternehmen bei ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E) optimal zu unterstützen.

Was ist neu bei der Forschungszulage 2026?

  1. Pauschale Gemeinkosten: Ab 2026 können Unternehmen Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigen. Diese Änderung vereinfacht das Verfahren erheblich und macht die Forschungszulage 2026 noch attraktiver für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren möchten. Durch die pauschale Berücksichtigung wird der administrative Aufwand verringert, was insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt.

  2. Erhöhte Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für förderfähige F&E-Projekte wird auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Diese Erhöhung macht die Forschungszulage 2026 insbesondere für größere Projekte noch interessanter und bietet Unternehmen mehr finanzielle Spielräume für ihre Innovationsvorhaben. Dadurch können Unternehmen umfangreichere und ambitioniertere Projekte in Angriff nehmen, die zuvor möglicherweise nicht realisierbar waren.

    Die stetige Verbesserung der Bemessungsgrundlage im Verlauf:
    01.01.2020-30.06.2020: 2 Mio. €
    01.07.2020-27.03.2024: 4 Mio. €
    28.03.2024-31.12.2025: 10 Mio. €
    ab 01.01.2026: 12 Mio. €

  3. Planungssicherheit und Anreize: Mit dem neuen Gesetzesentwurf werden klare Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, sondern bieten Unternehmen auch die notwendige Planungssicherheit, um langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen. Planungssicherheit ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern und die Innovationskraft nachhaltig zu stärken.
  4. Politischer Kontext und Koalitionsvertrag: Die neue Regierung hat im Koalitionsvertrag die Förderung von Forschung und Innovation als zentralen Aspekt der wirtschaftlichen Transformation hervorgehoben. Dies unterstreicht die politische Unterstützung für die Forschungszulage und die Bedeutung von Innovation für den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland.

  5. Weitere Maßnahmen des Investitionsprogramms: Neben der Forschungszulage umfasst das steuerliche Investitionssofortprogramm auch die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer. Diese Maßnahmen sollen zusätzliche Investitionsanreize schaffen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern

Strategischer Vorteil für Unternehmen

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um F&E-Projekte zu planen und von den erweiterten Fördermöglichkeiten der Forschungszulage 2026 zu profitieren. Unternehmen können durch diese Neuerungen ihre Innovationskraft weiter ausbauen und sich einen entscheidenden Vorteil im internationalen Wettbewerb sichern. Die Forschungszulage 2026 bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, die eigene Innovationsstrategie zu optimieren und zukunftssicher zu gestalten.

Fazit

Diese neuen Regelungen bieten zahlreiche Chancen für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren möchten. Sie schaffen nicht nur finanzielle Anreize, sondern reduzieren auch den administrativen Aufwand. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre F&E-Strategien zu überdenken und optimal auf die neuen Fördermöglichkeiten der Forschungszulage 2026 abzustimmen. Eine rechtzeitige Anpassung der Strategien kann entscheidend sein, um die Vorteile der neuen Regelungen voll auszuschöpfen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Ihr Unternehmen von der neuen Forschungszulage profitieren kann, kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung. Gemeinsam können wir die Innovationskraft Ihres Unternehmens stärken und die neuen Chancen optimal nutzen.

Siehe auch: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums