Forschungszulage 2025 – Alles, was Sie wissen müssen

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Forschungszulage 2025 | Ignite Group

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderprogramm in Deutschland, das sich seit 2020 als unverzichtbares Instrument in der Fördermittelwelt etabliert hat. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen und Neuerungen der Forschungszulage 2025.

 

Allgemeine Informationen im Überblick

Zielgruppe: Die Zulage richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups können davon profitieren.

Förderfähige Kosten: Zu den förderfähigen Kosten gehören Löhne und Gehälter von Mitarbeitern, die direkt an F&E-Projekten arbeiten sowie Kosten für Auftragsforschung und Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Förderfähige Bereiche: FuE-Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Forschung werden von der Forschungszulage unterstützt.

Antragsverfahren: Der Antrag für die Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit der F&E-Projekte bei der BSFZ geprüft. Bei positiver Bescheinigung wird die Zulage durch das zuständige Finanzamt ausgezahlt.

Neuerungen Forschungszulage 2025

Seit dem 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung bedeutende Neuerungen im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) eingeführt, um Innovationen in Unternehmen aller Größenordnungen gezielt zu fördern.

1. Erhöhung der Fördersätze

Für kleine und mittelständische Unternehmen wurde der Fördersatz von 25 % auf 35 % angehoben. Dies bietet KMU einen stärkeren Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Für größere Unternehmen bleibt der Fördersatz bei 25 %.

Zusätzlich stieg die Bemessungsgrundlage für förderfähige Anwendungen von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro.

 

2. Erhöhung des Stundensatzes

Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen wurde von 40 Euro auf 70 Euro angehoben, um die tatsächlichen Kosten der FuE-Arbeiten besser abzudecken.

 

3. Vereinfachtes Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage wurde vereinfacht, um die Verrechnung mit der Steuer und die Auszahlung des Förderbetrags zu beschleunigen. Durch die verstärkte Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, was Unternehmen einen schnelleren und effizienteren Zugang zu den Fördermitteln ermöglicht.

 

Aussicht für die Forschungszulage

Die Forschungszulage bringt in jedem Jahr Änderungen mit sich. Auch für das kommende Jahr 2026 stehen schon einige Verbesserungen und Neuerungen an. Die neuen Regelungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren wollen.

Wenn Sie mehr über die Forschungszulage 2025 erfahren möchten oder noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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