Der Ablauf der Forschungszulage: Schritt für Schritt erklärt

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Ablauf der Forschungszulage | Ignite Group

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung in Deutschland, die es Unternehmen aller Größen und Branchen ermöglicht, ihre innovativen Projekte finanzieren zu lassen.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen den genauen Ablauf der Forschungszulage und wie Sie mit uns an Ihrer Seite zu Ihrer Förderung kommen.

 

Was und wie wird gefördert?

Das Programm unterstützt Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Projekt noch nicht begonnen hat, bereits abgeschlossen ist oder sich in der Durchführung befindet.  Die Höhe der Förderung hängt von dem Projektvolumen und der Anzahl der Mitarbeiter im Bereich FuE ab.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten und bis zu 24,5 % bei Auftragsforschung.

Große Unternehmen werden mit bis zu 25 % der Personalkosten und bis zu 17,5 % bei externer Forschung gefördert.

Wie ist der genaue Ablauf der Forschungszulage?

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Fördermittel Beratung begleiten wir Sie Schritt für Schritt in der Antragstellung für eine Förderung. Diese Antragstellung verläuft in mehreren Schritten:

 

1. Kostenloses Erstgespräch

Der erste Schritt zur Forschungszulage beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch. In diesem Gespräch werden die Grundlagen Ihres Projektes besprochen und die ersten Fragen zur Förderfähigkeit geklärt. Unsere Experten aus dem Vertrieb, die über tiefes technisches Verständnis verfügen und teils promoviert sind, führen dieses Gespräch.
Die Kombination aus Fachwissen und technischem Hintergrund ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Alleinstellungsmerkmals.

 

2. Beschreibung des FuE Projekts

Nach dem Erstgespräch folgt ein intensiver Workshop, in dem Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt detailliert beschrieben wird. Dieser Workshop wird von einem unserer spezialisierten, teils promovierten Berater geleitet. Es ist wichtig, dass Sie hierfür genügend Zeit einplanen, da dieser Schritt entscheidend für den Erfolg der weiteren Förderung ist. Im Anschluss übernehmen wir den gesamten Prozess, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

3. Einreichung bei der BSFZ

Der Antrag wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Die BSFZ prüft das eingereichte F&E-Projekt auf seine Förderfähigkeit. Dieser Schritt ist entscheidend, da nur Projekte mit einer positiven Bescheinigung im weiteren Verlauf eine Forschungszulage erhalten können.

Bei der Prüfung wird auf förderfähige Kriterien geachtet:  

  • Planbarkeit 
  • Technisches Risiko 
  • Neuartigkeit 
  • Schöpferischkeit 
  • Ungewissheit

 

4. Einreichung beim Finanzamt

Nach der erfolgreichen Prüfung durch die BSFZ wird der Antrag, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt bearbeitet den Antrag auf finanzielle Förderung, sodass die Forschungszulage bereitgestellt werden kann.


5. Erhalt der Forschungszulage

Der letzte Schritt im Prozess ist der Erhalt der Forschungszulage. Nach der Bewilligung durch das Finanzamt erfolgt die Auszahlung mit der nächsten Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Wir stehen Ihnen auch beim Mittelabruf zur Seite und übernehmen Aufgaben wie Controlling und Berichterstellung, um Ihnen den gesamten Prozess zu erleichtern.

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