Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) unterstützt nicht nur die Forschung und Entwicklung neuer Verfahren, Produkte und Module, sondern auch die Markteinführung der neu entwickelten Innovationen.
Die zusätzliche Förderung erfolgt durch innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL), eine Leistung des ZIM. Markteinführungen sind aufwändig und verursachen erhebliche Kosten. Das BMWi fördert daher zusätzlich innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung der durch ZIM geförderten FuE-Ergebnisse. Während der Entwicklung können Unternehmen mithilfe von ZIM gefördert werden. Bei der Vermarktung der entwickelten Leistungen unterstützt dann wiederum das DL.
Was ist die DL-Förderung von ZIM?
DL vergibt Beratungsaufträge, unterstützt bei Messeauftritten und bei der Zertifizierung.
Wann ist es möglich, die DL-Förderung zu beantragen?
Förderung durch DL kann parallel zur Laufzeit des ZIM-Projektes, spätestens aber 6 Monate nach Ablauf der ZIM-Laufzeit, beantragt werden.
Wie hoch ist die DL-Förderung von ZIM?
- Wie bereits bei ZIM, beträgt auch der DL-Fördersatz 50% der Markteinführungskosten.
- Bei DL können Kosten bis zu einem Wert von 50.000 Euro geltend gemacht werden.
- DL schreibt Mindestgesamtkosten in Höhe von 1.000 Euro pro Antrag vor.