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Go-inno Innovationsgutscheine fördern bis zu 50 Prozent der Beratungsleistung

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Ab sofort ist die Ausstellung der Innovationsgutscheine im Förderprogramm go-inno wieder möglich. Am 22.6.2022 wurde der Haushaltsplan im Bundesgesetzblatt verkündet. Lassen Sie sich so bis zu 50 Prozent externer Beratungsleistung fördern!

Was sind Innovationsgutscheine?

Die Innovationsgutscheine im Förderprogramm go-inno decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen im Rahmen Ihres Innovationsmanagements ab. Autorisierte Beratungsunternehmen stellen die Gutscheine aus, sodass Sie nur den Eigenanteil übernehmen.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung – wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihren Innovationsgutschein bei Ignite Group.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich zwei Leistungsstufen, ohne thematische, branchenbezogene, technologische Einschränkungen.

  • Leistungsstufe 1: Die Potenzialanalyse – hier erstellt das Beratungsunternehmen beispielsweise ein Stärken-Schwächen-Profil im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt. Auch erfolgt eine Analyse der Potenziale der Produktion, der Technologie, der FuE-Vorhaben unter Einbezug der Leistungsfähigkeit und Marktfähigkeit. Auch Marktstudien können dazu gehören.
  • Leistungsstufe 2: Das Realisierungskonzept – Anschließend kann mit dem sog. Realisierungskonzept geeignete Technologiegeber gefunden werden, sowie die Unterstützung beim Auf- und Ausbau des Innovationsmanagement gefördert werden.

Die Entwicklung eines Finanzierungsplans unter Einbeziehung geeigneter Förderprogramme ist dabei essentiell.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung mit den Innovationsgutscheinen ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss und kann somit bis zu 50 Prozent der Beratungsleistung abdecken.

  • Potenzialanalyse: max. 10 Beratertage förderfähig, bis zu 5.500 Euro
  • Realisierungskonzept: max. 25 Beratertage förderfähig, bis zu 13.750 Euro

Pro Beratertag sind bis zu 1.100 Euro zu 50 Prozent förderfähig. Der Gutschein stellt das autorisierte Beratungsunternehmen aus, sodass keine Beantragung der Förderung notwendig ist.

Weitere Informationen über die Innovationsgutscheine & Beratung

Als vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-inno sind wir befugt, die Innovationsgutscheine auszustellen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Go-inno – hier erfahren Sie mehr

Infoseite des BMWK