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Erster Förderaufruf für IGP gestartet!

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Neuer Rückenwind für digitale Pioniere und neue Geschäftsmodelle mit dem ersten Förderaufruf: Was dabei zu beachten ist und wie die Förderung abläuft, haben wir im folgenden zusammengefasst.

Die Förderung mit IGP

Wie läuft die Förderung mit IGP ab?

Zunächst werden bis 28. Februar 2020 die Teilnahmeanträge beim Projektträger eingereicht. Innerhalb von etwa fünf Wochen nach der Abgabefrist werden daraufhin die erfolgsversprechenden Antragssteller aufgefordert, innerhalb einer fünfwöchigen Frist einen sogenannten Vollantrag zu stellen. Daraufhin entscheidet sich, wer zu den Pitches, also zur Projektvorstellung im Sommer 2020 eingeladen wird.

Hinweis: Die Richtlinie unterscheidet drei Projektformen, die zur Einreichung zugelassen sind. Zum einen Projektform A – dabei handelt es sich um Projekte in der innovativen Frühphase. Projektform B umfasst Projekte, die zur Ausreifung bereits am Markt pilotiert sind. Projektform C sind wiederum Netzwerke, die durch den gemeinsamen Wissenstransfer Ideen entwickeln und Innovationen umsetzen.

Ist meine Idee geeignet für den ersten Förderaufruf für IGP?

Förderberechtigt sind unter anderem KMU – kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Freiberufler und Handwerker. Des weiteren ist es möglich, Forschungseinrichtungen und andere Partner über Unteraufträge miteinzubinden.

Unsere Berater betreuen Sie bezüglich des Innovationsprogramms gerne von der Ideenentwicklung bis hin zum Pitch im Sommer 2020. Wir übernehmen die administrative Antragsstellung und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner hinsichtlich Ihrer digitalen, innovativen Idee zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns oder füllen Sie unseren kostenfreien Fördercheck aus. So beurteilen wir gemeinsam, für welches Förderprogramm Ihr Projekt in Frage kommt.

Alle weiteren Infos zum Förderprogramm IGP und zu den folgenden Förderaufrufen finden Sie hier.