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Entlastung durch die steuerliche Forschungsförderung / Forschungszulage

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Seit Januar 2020 begünstigt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) Forschung- und Entwicklungsprojekte innovativer Unternehmen in Form der steuerlichen Forschungsförderung.

Über die steuerliche Forschungsförderung

Die Forschungsförderung deckt alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab, sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Forschung. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten (also Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge), die mit dem Projekt zusammen hängen. Diese sind auf maximal zwei Millionen Euro begrenzt. Bei eigener Forschung und der Förderquote von 25 Prozent ist somit maximal eine Steuerrückzahlung von 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr möglich. Bei Auftragsforschung dienen 60 Prozent der Auftragssumme als Bemessungsgrundlage, davon werden wiederum 25 Prozent gefördert. (Oder: Entgelt x 15 Prozent)

Alle Unternehmen, unabhängig der Größe, der Industrie oder der Branche, die in irgendeiner Weise in Deutschland steuerpflichtig sind, sind antragsberechtigt. Außerdem sind Kooperationsprojekte (ähnlich zur Projektförderung) und Auftragsforschung im Gesetz verankert. Diese ist nicht auf das Inland begrenzt, auch Aufträge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zählen dazu.

Das Unternehmen muss nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dazu gehört eine Bescheinigung, die die Forschungs- und Innovationseigenschaften des Projektes bestätigt. Diese muss allerdings vorab bei einer externen (bisher noch unbekannten) Zertifizierungsstelle beantragt werden. Projektkosten werden also rückerstattet – Unternehmen können folglich sofort mit dem Projekt starten ohne auf die Förderung zu warten. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, beispielsweise müssen Personalkosten eindeutig dokumentiert sein.

Forschungszulage oder Projektförderung?

Vergleich Projektförderung und Forschungszulage

Projektförderung Forschungszulage
Fördert Personalkosten und oftmals Gemein- oder Materialkosten Fördert Personalkosten
Höhere Förderquoten Geringe Förderquote
Komplexes, oftmals mehrstufiges Antragsverfahren Weniger bürokratische Beantragung
Mittel stehen im Projekt zur Verfügung Projekt muss vorfinanziert werden
Längerfristige Planung Kurz- bis mittelfristige Planung
Projektstart an Bewilligung gebunden Flexibler Projektstart
Oftmals auf Themen oder Branche beschränkt (Ausnahme ZIM) Themen- und branchenoffen
Kein Rechtsanspruch, oftmals Wettbewerb Rechtsanspruch

Tipps für den Antragsteller

  • Wir empfehlen die Forschungszulage frühzeitig zu planen. Im Besten Fall wird zuvor geprüft, ob eine lukrativere Bezuschussung durch die Projektförderung möglich ist.
  • Kommt trotzdem keine Förderung in Frage, sollten die Personalkosten des laufenden Forschungsprojekts eindeutig dokumentiert und abgegrenzt sein.
  • Außerdem sollte die Bescheinigung über Innovations- und Forschungstätigkeit frühzeitig beantragt werden (sofern die Zertifizierungsstelle bekannt ist).

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