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Bundesprogramm: Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten

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Als Weiterführung der Corona-Soforthilfen plant die Bundesregierung ein neues Bundesprogramm für Unternehmen mit hohem Corona bedingtem Umsatzausfall. Als Überbrückungshilfe für Juni bis August stellt die Bundesregierung dafür bis zu 150.000 Euro pro Unternehmen zu den betrieblichen Fixkosten zur Verfügung.

Faktencheck: Das Bundesprogramm

Wer?

Das Bundesprogramm fördert

  • kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Solo-Selbstständige
  • Freiberufler

die durch Corona bedingte Schließungen unter erheblichen Umsatzausfällen leiden. Das Bundesprogramm ist außerdem auf keinen Wirtschaftsbereich beschränkt.

Was?

Das Programm bezuschusst die fortlaufenden Fixkosten einschließlich Personalaufwand, jedoch keinen Unternehmerlohn.

Wie?

Somit können Unternehmen, die das Bundesprogramm beantragen, mit einer monatlichen Bezuschussung von maximal 50.000 Euro rechnen. Verzeichnet das Unternehmen also im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch

  • von 70 Prozent, erstattet die Förderung 80 Prozent der Fixkosten.
  • zwischen 50 und 70 Prozent, erstattet die Förderung 50 Prozent der Fixkosten.
  • von weniger als 50 Prozent, ist keine Erstattung möglich.

Das Antragsverfahren zum Bundesprogramm

Das Bundesprogramm sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor:

Die Förderung beantragen

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