Förderung durch Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Home » News » Förderung durch Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erweitert mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Innovationsförderung auf nichttechnische Innovationen, die sich als marktnah klassifizieren lassen. Demnach findet so die technisch dominierte Förderung neben u. a. der Forschungszulage, dem ZIM und dem EIC-Accelerator in Zukunft eine notwendige Ergänzung durch das IGP.

Das IGP baut auf neue Schwerpunktfestlegung in der Innovationsförderung

Während das IGP auch neue Technologien in seinen unterstützten Projekten zulässt, ist die Schlüsselkomponente die Innovation in der Problemlösung. Das IGP bietet daher eine Plattform für eine Vielzahl von frischen Ideen aus diversen Zukunftsbranchen, einschließlich weiterer kreativer wirtschaftlicher Ansätze, Organisationsstrukturen von Social Startups, Plattformmodellen und neuen Formen innerhalb der Innovation, welche in Zukunft bei dem Förderantrag berücksichtigt werden können.

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das IGP fördert zukünftig zwei unterschiedliche Projektformen

Es gibt zwei Arten von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie: Anfängliche Machbarkeitsprojekte, welche noch, betrachtet auf den Fortschritt innerhalb des Projektes, in einem frühen innovativen Stadium zu verzeichnen sind und ausgereifte Marktreifeprojekte zur Weiterentwicklung von Innovationen. Ob als Einzelinitiative oder Partnerschaft, KMUs (darunter Startups, Selbständige, Sozialunternehmen) und ihnen verbundene Forschungseinrichtungen, wie etwa (Kunst-)Hochschulen, können einen Antrag auf Förderung stellen.

Erfolgreiche Pilotphase des IGP: Ein vielversprechender Ausblick auf zukünftige Innovationsförderungen

Drei Calls markierten die zuvor durchgeführte Pilotphase des Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. Der Fokus lag dabei auf digitalen Dateninnovationen, Kreativ- und Kulturwirtschaft sowie Bildungs- und Informationsinnovationen mit hohem sozialem Einfluss (social impact). Jeder Aufruf zog eine Fülle von Projektvorschlägen an. Diese wurden anschließend von einer unabhängigen Jury begutachtet, wodurch etwa 300 Innovationsprojekte ins Leben gerufen werden konnte. Hauptsächlich vornehmlich kleinere, junge und oft digital ausgerichtete Firmen bekamen die Bewilligung. Im Nachfolgenden war die begleitende externe Bewertung durchweg positiv, demnach sprach sie sich für eine nachhaltige Fortführung des IGP-Förderkonzepts aus.

Die Zukunft mitgestalten: Das IGP und die Suche nach innovativen Lösungsansätzen

Thematische Ausschreibungen (sog. „Calls“) bestimmen die Auswahl von Förderprojekten, die Ankündigung erfolgt halbjährlich auf Webseite des BMWK. Sie enthalten spezifische Innovationsbereiche, Termine und Kontaktdetails. Bei diesen Aufrufen haben Innovatoren die Möglichkeit, ihre Projektideen im Förderantrag einzureichen. Demnach wird der kommende Aufruf sich auf ökologische Innovationen konzentrieren, von neuen Kreislaufwirtschaftskonzepten bis hin zu nachhaltigen und digitalen Lösungen. Weitere Details dazu sowie zum Antragsverfahren werden voraussichtlich im Sommer 2023 veröffentlicht. Darüber hinaus werden auch Beratungsangebote für neue Projekte bereitgestellt.


Sie haben eine erfolgversprechende Innovation und möchten fristgerecht Ihren Antrag einreichen? Kontaktieren Sie uns – wir übernehmen die Antragstellung für Sie!