Die Neuerungen der ZIM Richtlinie

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Die Neuerungen der ZIM Richtlinie, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, bringen eine positive Änderungen mit sich. Was ist neu und an welcher Stelle gab es Änderungen?

Das Förderprogramm ZIM im Überblick

ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, wird vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet. Es fördert kleine und mittelständische Unternehmen, technologie- und branchenoffen, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Das Förderprogramm ZIM ist mit über 3.000 Bewilligungen pro Jahr das größte Programm der Bundesregierung. Zum Beginn des Jahres 2020 wurde die neue ZIM Richtlinie veröffentlicht und damit sind einige Neuerungen und Änderungen in Kraft getreten.

Die Neuerungen

Seit Ende Mai ist es nun wieder möglich ZIM Anträge zu stellen. Die vielen Neuerungen und Änderungen der ZIM Richtlinie sind für Neulinge in der Forschung oder Antragstellung und junge Unternehmen besonders interessant.

Bei einer Durchführbarkeitsstudie in Kooperation ist eine Fördersumme von bis zu 200.000 Euro möglich. Hierbei ist es außerdem zulässig, dass größere Unternehmen daran teilnehmen können.

Eine ZIM Durchführbarkeitsstudie kann beispielsweise eine Vorstudie oder eine Patentrecherche sein. Sie soll zur Vorbereitung eines ZIM Projekts dienen und Unternehmen somit an Forschungsprojekte heranführen.

Höhere Fördersätze

Eine weitere Änderungen der Richtlinie ist zum Beispiel, dass es höhere Projektobergrenzen für ZIM Projekte gibt:

  • Zum einen erhalten ZIM Einzelprojekte nun nicht mehr 380.000 Euro, sondern 550.000 Euro
  • Jedes Teilprojekt von Firmen bei ZIM Kooperationsprojekten können jetzt anstelle von 380.000 Euro, 450.000 Euro erhalten.
  • Bei ZIM Innovationsnetzwerken werden nationale und internationale Kooperationen unterschieden. Projekte nationaler Innovationsnetzwerke bekommen anstelle von 380.000 Euro, bis zu 420.000 Euro und internationale anstatt 420.000 Euro gegenwärtig 520.000 Euro.

Weiterhin ist in der neue Richtlinie beschlossen, dass von jetzt an höhere Fördersätze für junge Unternehmen sowie kleine Firmen in strukturschwachen Regionen gelten. Interessant auch für den Bereich der Leistungen zur Markteinführung, denn dort erhalten Antragsteller nun bis zu 60.000 Euro. Somit liegt der aktuelle Förderhöchstsatz 10.000 Euro höher als zuvor. Zudem können die Leistungen zur Markteinführung gegenwärtig bis 12 Monate nach Projektende beantragt werden. Vor Änderung der Richtlinie war dies nur 6 Monate lang der Fall.

Eine weitere Änderung der ZIM Richtlinie bezieht sich auf den IT-Sektor, denn mit in Kraft treten der Verbesserungen fallen viele Ausschlusskriterien, wie beispielsweise Datenbanksysteme weg.

Weitere Informationen zu den Neuerungen der ZIM Richtlinie

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