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GRW Reform: Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe

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Mit der GRW Reform rücken neben Arbeitsplatzschaffung und -sicherung auch die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Fokus der Strukturpolitik. Mit den Anpassungen reagieren Bund und Länder auf die Änderungen der Regionalwirtschaft, insbesondere auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und den demografischen Wandel.

Über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Die GRW Förderung ist ein Instrument der deutschen Strukturpolitik, das Bund und Länder gemeinsam verantworten. Übergeordnetes Ziel ist es, die Wirtschaft der sogenannten strukturschwachen Regionen zu stärken, indem man gewerbliche und regionale Investitionen fördert. Seit Einführung der Gemeinschaftsaufgabe in den 1970er Jahren wurden über 150.000 Investitionsvorhaben angestoßen und Mittel in Höhe von 78 Milliaren Euro eingesetzt. So wurden rund 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen/gesichert und die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den Regionen nachweislich verbessert. Am 1. Januar 2023 ist die bis dato größte GRW Reform in Kraft getreten.

Überblick über die GRW Reform

Die derzeitig gesellschafts- und strukturpolitischen Themen (Klimawandel, Energiekrise, demografischer Wandel,…) stellen strukturschwache Regionen vor große Herausforderungen und fordern Veränderungen. Entsprechend berücksichtigt die neuen GRW Reform diese Themen und sie halten Einzug in den GRW Koordinierungsrahmen des Bundes und der Länder.

Erweiterung der Zielsystematik

Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe ist das Hauptziel der Förderung neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. Doch heute schaffen beispielsweise Fachkräftemangel, Innovationen, Digitalisierung und Produktivitätssteigerung vermehrt Anlass zur Investition von Unternehmen. Die Beschäftigungssteigerung greift damit laut BMWK zu kurz und die Zielsystematik wird somit auf drei Hauptziele erweitert:

  • Standortnachteile ausgleichen
  • Beschäftigung schaffen und sichern, um Wohlstand und Wachstum zu erhöhen
  • Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen

Erweiterte und erleichterte Voraussetzungen

Um eigenständige Regionalentwicklung und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, entfällt die Exportorientierung. Die bisher geltende Voraussetzung, dass Betriebe nur gefördert werden, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen überregional (im Umkreis von mindestens 50 km) absetzen, ist abgeschafft. Somit können künftig auch die Unternehmen die Förderung erhalten, die regional agieren.

Außerdem vereinfacht das BMWK die Fördervoraussetzung hinsichtlich der Absatzstruktur des Unternehmens. Zukünftig wird dies keine Voraussetzung mehr sein, sondern nur noch auf die Art der Tätigkeit und ihre regionalwirtschaftlichen Effekte ankommen. Die förderfähigen Tätigkeiten werden in einer Positivliste zusammengefasst und nach Wirtschaftszweigen klassifiziert.

Weiterhin bleibt die Gemeinschaftsaufgabe auch mit der GRW Reform branchenoffen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ihre Tätigkeit nicht in genannter Positivliste finden, auch eine Förderung erhalten, wenn sie einer Tarifbindung unterliegen bzw. tarifgleiche Löhne zahlen. So sollen gute Entlohnung und „gute Arbeit“ Rückenwind erhalten.

Fokus: klimafreundlicher Investitionen

Zudem erhalten forschungsintensive und klimafreundliche Investitionen erleichterte Fördervoraussetzungen. Das honoriert klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen. Eine umfassendere Förderung erhalten beispielsweise die Weiternutzung bzw. Umgestaltung bestehender Industrie- und Gewerbegelände als die Erschließung neuer Infrastruktur. Gleiches gilt für die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten der nachhaltigen Wirtschaft.

Neu mit der GRW Reform: „Regionale Daseinsvorsorge“

Die regionale Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Faktor der GRW Reform. Sofern Maßnahmen zur regionalen Daseinvorsorge zur Verbesserung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen, werden sie künftig unterstützt. Gemeinden sind an dieser Stelle autorisiert, zu entscheiden, welche Faktoren der regionalen Daseinsvorsorge die Förderung erhalten.

Das neue Regelwerk ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Nun haben die Länder in der Übergangszeit von einem Jahr ein Wahlrecht zwischen den neuen und alten Regelungen.

Weitere Infos finden Sie außerdem beim BMWK.