Staatliche Förderung für Ihre Innovationen beanspruchen. Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess – inklusive bis zu 4 Jahre rückwirkend. Erfolgsbasiertes Honorar, minimaler Aufwand für Sie.
Jahre Erfahrung
Experten im Team
beantragte Fördermittel in 2025
Jedes Jahr bleiben in deutschen Unternehmen Millionen an Forschungsförderung ungenutzt. Die Forschungszulage steht Ihnen zu – branchenunabhängig und für jede Unternehmensgröße.
Bescheinigungsverfahren, BSFZ-Kriterien, Nachweispflichten: Der Weg zur Förderung ist bürokratisch und zeitintensiv – ohne Expertise oft chancenlos.
Für bereits abgeschlossene Projekte können Sie Förderung bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Das sind potenziell Millionen auf Ihrem Konto.
Der Staat fördert F&E in allen steuerpflichtigen Unternehmen. Rechtliche Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das 2020 in Kraft trat und seither mehrfach erweitert wurde (u. a. durch das Wachstumschancengesetz 2024). Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift – Sie erhalten den Zuschuss über das Finanzamt, selbst bei fehlendem Gewinn.
Wir übernehmen ganzheitlich. Ihr Fokus bleibt beim operativen Geschäft.
Dauer: 24-48 Stunden | Ihr Aufwand: 30 Minuten Telefonat
In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren unsere Förderexperten Ihre Projekte und prüfen Ihre Förderfähigkeit. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung Ihres Förderpotenzials – garantiert kostenfrei.
Dauer: 2-4 Wochen | Ihr Aufwand: Minimal (Dokumentenbereitstellung)
Unser Team übernimmt die komplette Antragsausarbeitung. Wir dokumentieren Ihre F&E-Tätigkeiten, bereiten alle Unterlagen auf und reichen den Antrag bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ein.
Dauer: 1-4 Monate | Ihr Aufwand: Null
Die Bescheinigungsstelle prüft Ihren Antrag. Wir beantworten alle Rückfragen direkt und halten Sie auf dem Laufenden. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Dauer: 2-6 Monate | Ihr Aufwand: Minimal
Nach positiver Bescheinigung begleiten wir Sie beim Mittelabruf beim Finanzamt. Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater und bereiten die Administration für die jährlichen Abrufe vor.
Ihr Förderanspruch – kostenlos in Echtzeit prüfen
Seit 2020 fördert der Staat F&E in allen steuerpflichtigen Unternehmen. Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift – Sie erhalten den Zuschuss über das Finanzamt, selbst bei fehlendem Gewinn.
Ihr risikofreier Fördermittelberater
25 Jahre Fördermittel-Expertise. Wir übernehmen End-to-End – transparent, vollständig erfolgsbasiert & risikofrei.
95% unserer Anträge werden bewilligt – weit über dem Branchendurchschnitt. Unsere Expertise sichert Ihre Förderung.
Ein Team aus 2 meist promovierten Beratern und einem Controller gewährleistet Redundanz, Ausfallsicherheit und betreuen ab der Evaluation bis hin zu nachträglich anfallenden Prüfungen.
Durch unsere Expertise holen wir durchschnittlich 23% mehr Förderung heraus als bei Eigenanträgen. Jeder Euro zählt.
Seit 1998 begleiten wir Unternehmen erfolgreich bei der Fördermittelakquise. Über 500 Millionen Euro haben wir für unsere Kunden gesichert.
Wir begleiten Sie nicht nur beim Erstantrag, sondern Jahr für Jahr bei allen Folgeanträgen und nachfolgenden Betriebsprüfungen.
Neugierig auf inspirierende Geschichten unserer Kundschaft? Entdecken Sie eine Vielzahl abgeschlossener Förderprojekte und erfahren Sie, was unsere Kunden zur Zusammenarbeit mit der Ignite Group sagen.
Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ist die zuständige Stelle, die Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte prüft und bestätigt, dass diese die Kriterien für die Forschungszulage erfüllen. Erst nach dieser Bescheinigung kann die Förderung beim Finanzamt beantragt werden.
Die Bescheinigung ist die verbindliche Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage. Sie bestätigt gegenüber dem Finanzamt, dass Ihr Projekt förderfähig ist, und muss dem Antrag beigefügt werden.
Der Antrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst prüft die BSFZ die Förderfähigkeit Ihres Projekts, anschließend reichen Sie die Bescheinigung beim Finanzamt ein. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung.
Ja. Rückwirkend ist die Beantragung für bis zu vier Jahre möglich, im Voraus für bis zu drei Wirtschaftsjahre. So sichern Sie sich Fördermittel auch für bereits abgeschlossene oder erst geplante F&E-Projekte.
Nein. Sie gilt für alle im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre und muss nicht jährlich erneuert werden.
Unsere Dienstleistung ist zu 100% erfolgsbasiert. Sie zahlen uns nur dann ein Honorar, wenn Ihr Finanzamt Ihnen die Forschungszulage tatsächlich auszahlt. Es gibt keine Vorschusskosten, kein Festhonorar und kein finanzielles Risiko für Sie.
Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach der für Sie gesicherten Fördersumme und wird transparent vor Mandatsbeginn vereinbart. In unserer kostenlosen Erstberatung besprechen wir das Konditionsmodell ausführlich mit Ihnen.
Das ist eine der häufigsten Fehleinschätzungen! Viele Unternehmen glauben, sie betreiben keine „echte Forschung“. Tatsächlich gelten aber auch folgende Tätigkeiten als förderfähige F&E:
In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir konkret, ob Ihre Projekte förderfähig sind. In über 90% der Fälle finden wir Förderpotenzial.
Der typische Zeitrahmen gliedert sich wie folgt:
Gesamt: 5-12 Monate von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Geldauszahlung.
Wichtig: Ihr persönlicher Zeitaufwand beträgt über den gesamten Prozess weniger als 5 Stunden
Absolut! Gerade KMU profitieren überproportional:
Rechenbeispiel: Ein kleines Unternehmen mit 2 F&E-Mitarbeitern (je 70.000 € Jahresgehalt) erhält:
→ 140.000 € × 35% = 49.000 € Förderung pro Jahr
→ Rückwirkend 4 Jahre = 196.000 €
Theoretisch ja – praktisch ist es nicht empfehlenswert:
Herausforderungen bei Eigenanträgen:
Fazit: Die Differenz in der Förderhöhe deckt unser Honorar meist mehrfach ab.
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